You are currently viewing Demokratie – Volksherrschaft oder Volksbeherrschung?

Demokratie – Volksherrschaft oder Volksbeherrschung?

Demokratie oder Parteiend(a)emokratur

Ein äußerst lesenswerter Artikel, der zwar älteren Datums (2000) ist, jedoch nichts an Aktualität eingebüßt hat – ganz im Gegenteil; denn die Verhältnisse in den letzten 16 Jahren sind noch gravierender geworden.
Anläßlich der Bundestagswahl im nächsten Jahr und der im Wahlk(r)ampf (ent)stehenden Parteien und Ideen, dient dieser Artikel zur Aufklärung über das, was auf der „Politik-Bühne“ wirklich geschieht, bzw. wir mit uns machen lassen.

Demokratie – Volksherrschaft oder Volksbeherrschung?

Bedenklich stimmt (bisweilen auch erschreckend ist), wie unbedenklich und unbedacht mit dem Begriff Demokratie hantiert wird. Als sei dies der letzte Beweis für die Redlichkeit ihrer Argumente, halten uns Politiker und Parteien, Gewerkschaftsfunktionäre und andere Protagonisten der Öffentlichkeit diese Vokabel vor die Nase – Möhren gleich, mit denen man den Esel locken möchte.
Daß wir heute wohl weiter vom Ideal der Demokratie entfernt sind als zur Zeit eines Solon, Perikles, Herakleitos, Plato und Aristoteles, mag viele brüskieren, erstaunen und verwundern, gleichwohl entspricht es – leider – der Realität.

Sprachlich und dem originären Inhalt nach bedeutet Demokratie (ursprünglich aus dem Ionischen): Herrschaft der Gemeinschaft, des Dorfes, der regionalen, kleinen Gemeinde. Den Begriff ‚Volk‘ im heutigen Sinne gab es damals noch gar nicht. Dahinter verbirgt sich die Idee, daß eine Gruppe von Menschen in gemein­samer Beschlußfassung bezüglich derjenigen Belange, die alle gemeinsam angehen, entscheiden, statt sich dem Spruch einer herrschenden Klasse oder gar eines Monarchen (Allein-Herrschers) zu unter­werfen.

Insofern ist die Uridee der Demokratie vor mehr als 2.500 Jahren geradezu als revolutionär anzusehen, da sie dem Einzelnen Rechte gewährt, die bis dahin ausschließlich der Führungskaste vorbehalten waren.
Dabei ging es den Urvätern des Gedankens der Demokratie beileibe nicht darum, eine führungslose Gesellschaft zu installieren, vielmehr sollte derjenige im Zuge eines freien Wahlrechts gekürt werden, der nach Meinung der überwiegenden Mehrzahl einer Volksgruppe dafür bestmöglich geeignet erschien.

Nun war bereits den ersten Verfechtern dieser neuen Idee völlig klar, daß aus verschiedenen Gründen nicht wirklich jeder wahlberechtigt sein konnte; so maß man Kindern und Jugendlichen, Sklaven und Gästen, aber auch Behinderten und Rechtsbrechern kein Wahlrecht zu. Auch waren bestimmte „niedere Stände“ und Frauen (!) von der Wahl ausgeschlossen. Teilweise mußte man sich als Wähler qualifizieren – indem man den Besitz von Land nachwies, genügend lange in der jeweiligen Wahlgemeinde wohnte, sich bereits um die Gemeinde/das Volk verdient gemacht hatte oder berechtigte Interessen nachwies, die darauf schließen ließen, daß hinter der Wahlstimme auch ein Wissen um die Zusammenhänge und ein dementsprechendes Engagement stand, gefällte Entschlüsse dann auch in die Praxis umzusetzen.
Denn eines war den Urvätern der Demokratie schon damals klar: Mit dem Wahlrecht alleine würde sich der Gedanke der Demokratie nicht umsetzen lassen. Wohl deshalb galt das Wahlrecht als Auszeichnung und eine Ehre, die zu verlieren man tunlichst vermied.

Weder in Athen noch in Rom ging es den dort zur Wahl Antretenden um Gehälter und Apanagen – diese wurden zum Teil erst im Nachhinein oder fallweise beschlossen, waren in der Höhe wandelbar und vom Votum der Wahlherren abhängig. Und Renten wurden zumeist erst nach dem Ausscheiden aus dem Amt (z.B. vom Nachfolger) festgelegt! –, vielmehr galt als Ehre, in ein Spitzenamt gewählt zu werden.
Natürlich ging es auch damals bereits um Einfluß und Macht, Prestige und die mit einem Amt verbundene Anerkennung (nicht nur des Gewählten, sondern auch dessen ganzer Familie), das heutige Pfründe- und Besitzstandsdenken war jedoch bei den demokratisch gewählten Herrschern deutlich geringer ausgeprägt als heute, wobei entschuldigend angemerkt werden muß, daß die Möglichkeiten für Privilegien und Vergünstigungen damals ungleich weniger zahlreich waren als heute. Zwar hat auch ein Gajus Julius Cäsar nach Erringung der Macht (erstmals sogar durch einen Staatsstreich) kräftig abgesahnt, womit er vielen Politikern der Neuzeit (inkl. Ministern und Bundeskanzlern) in nichts nachsteht, aber die Position eines überregionalen Herrschers war zur damaligen Zeit mit einem hehren Begriff von Verantwortung verbunden, der heutigen Politikern seit langem abhandengekommen zu sein scheint.

Und noch etwas sei angemerkt:    [….]