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Verfassungsgerichtliche Paralleljustiz

Die Massenvernichtung von Akten im Kanzleramt gegen Ende der Regierung Helmut Kohls bedingte einen öffentlichen Eklat, so daß die Staatsanwaltschaft Ermittlungen einleitete: Insgesamt seien Daten im Umfang von ungefähr einer Million DIN-A4-Seiten gelöscht worden. Dennoch stellte die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen – mutmaßlich nicht ganz freiwillig – ein, mit dem Hinweis, es läge kein strafrelevantes Verschulden vor.

Tatsache ist, daß auch auf höchster Ebene Aktenvernichtung ganz selbstverständlich ist, um die Beweisbarkeit von Vorgängen oder Tatbeständen auszuschließen, Strafverfolgungen zu be- und verhindern.

Daß Staatsanwälte, so sie an eine Karriere denken, „Anweisungen von oben“ lieber folgen, haben wir bereits an anderer Stelle deutlich ausgeführt. Unwillige Staatsanwälte werden versetzt oder ihnen bestimmte Fälle entzogen.

Um eine ganz andere Variante der (un)mittelbaren Beeinflussung von Gerichten geht es im folgenden Beitrag von Prof. Dr. Helmut Saake. Auch dieser Aufsatz befaßt sich mit der Frage, wie unabhängig und politisch unbeeinflußt es in deutschen Gerichten zugeht.


Kritische Veröffentlichungen dokumentieren seit Jahren die Vernetzung des Amigo-Systems auf unterschiedlichen Ebenen staatlicher Administration. Für Bestechungsstrategien wird der Erfolg im Zweifelsfall durch Steigerung der eingesetzten Gelder bis zu drei- und vierstelligen Millionenbeträgen gesichert. Auch die Justiz ist gegen Käuflichkeit nicht gefeit. Stoßen Korruptionsmagnaten jedoch auf absolut unbestechliche Amtsinhaber oder Richter, eröffnet ihnen die „Kunst des Aktendiebstahls“ ungeahnte Chancen der Ausschaltung des Rechtsstaats und des Boykotts auch seiner wichtigsten Organe.

Der nachstehende Beitrag zeigt Opfern des Schmiergeldunwesens Gefahren und Abwehrmaßnahmen anhand aktueller Vorgänge.

Daß sich in vielen Bereichen der staatlichen Verwaltung unter dem Einfluß der Korruption Parallelstrukturen eingerichtet haben, darf aufgrund der bekannten Schwarzgeldströme, die permanent um den Globus vagabundieren, als fast unvermeidlich oder vielleicht sogar schon natürlich gelten. Inzwischen müßte sich für rechtsstaatliche Juristen die Aufgabe stellen, wenigstens das Größenverhältnis von Legalstruktur und Parallelstruktur zu ermitteln, um eine sachgerechte aktuelle Quantifizierung zu leisten. An der auf diesem Gebiet dringend gebotenen Transparenz besteht nicht nur großes öffentliches Interesse; auch Fachbehörden machen sich keine Illusionen mehr: Bereits vor einem Vierteljahrhundert prognostizierte der Präsident eines westdeutschen Geheimdienstes, in zehn Jahren – vom damaligen Zeitpunkt an gerechnet – werde die Mafia auch in Deutschland auf Ministerebene etabliert sein. Leider hatte er in seine damalige Kalkulation keine noch höheren Stellen oder zentralen Institutionen einbezogen. Für Korruptionsmogule ist es schlicht gewinnmaximierend konsequent, sich durch Schaffung von Parallelstrukturen auch auf höchsten Ebenen wirtschaftliche Erfolgsgarantien zu erschließen …

Mindestens seit 1994 treten in forensisch zweifelhaften Verfahren illustre Persönlichkeiten auf, die [….]