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Staatliche Entwicklungshilfe – Korruption

Staatliche Entwicklungs- und Katastrophenhilfe ist eine populistische Farce, fördert die Korruption und erfüllt realiter den Straftatbestand der Veruntreuung.

Klar, schon die Titelthese trifft viele Gutmenschen mitten ins mitfühlende Herz, provoziert und wirkt befremdlich. Man setzt sich spontan dem Vorwurf des Zynismus und geradezu menschen-verachtender Herzlosigkeit aus.

Gestatten Sie dennoch einige kritische Anmerkungen und urteilen Sie bitte erst danach.

So erfreulich auf den ersten Blick die weltweiten staatlichen Flutopferhilfe-Zuwendungsversprechen von mehr als 30 Nationen mit inzwischen mehr als vier Milliarden Euro sind, so differenziert sollten sie auf den zweiten Blick – und etwas rationaler – gesehen werden:

  • Staatliche Hilfe kann jeweils nur aus dem Steueraufkommen der jeweiligen Länder gewährt werden. Steuern sind aber per se die Mittel, die der jeweilige Staat seinen Bürgern abverlangt, die ihm ermöglichen sollen, seine Aufgaben gegenüber seinen Bürgern zu erfüllen. Ein jedwie geartetes “hoheitliches Recht”, sich damit in die Angelegenheiten eines anderen Landes einzumischen – ob es hierbei um Entwicklungs-, Katastrophenhilfe oder die Einmischung in dessen innere Angelegenheiten (militärische “Hilfe”, Bürokratie oder die politische Einflußnahme) geht, ist egal – oder dies sogar (zwangsweise) dem betroffenen Land aufzuoktroyieren, um z.B. einen Staat zu ‘demokratisieren’, bzw. weltlich, wirtschaftlich oder religiös umzufunktionieren, entmündigt dessen Bevölkerung, verletzt dessen Souveränität und entspricht  nicht den primären Aufgaben der Regierung eines vorgeblich “demokratischen” Landes;
  • Da das Steueraufkommen nach mehr oder weniger fairen Grundsätzen von ärmeren und reicheren Teilen der Bevölkerung (in unterschiedlicher Höhe) erbracht wird, darf es nicht Angelegenheit einer Regierung sein, über den so akquirierten Aerar nach eigenem Gutdünken zu befinden, wenn es um Belange anderer Staaten geht, da von diesen Zuwendungen an Drittstaaten – egal, aus welchem Grunde – prozentual vor allem der ärmere Teil der eigenen Bevölkerung betroffen ist; denn diese Zuwendungen erhöhen entweder die eigenen Schulden – was der eigenen Bevölkerung wiederum eine höhere Zinslast aufbürdet -, oder sie werden aus Überschüssen bestritten, die zu einer Senkung der Steuern verwendet werden könnten, von der wiederum die weniger Wohlhabenden der eigenen Steuerzahler profitieren könnten;
  • Abgeordnete haften für die ordnungsgemäße Verwendung von Steuern. Dies gilt auch und nachgerade für Zuwendungen an Drittstaaten – ob als Kredite oder Schenkungen. Steuergelder dürfen nicht als fungible Masse dafür verwendet werden, karrierefördernde Geschenke – selbst als ‚Hilfe’ getarnte – zu verteilen oder zur Durchsetzung nicht demokratisch legitimierter politischer Kreativität (EU-Erweiterung, EURO-Einführung, Stützung der polnischen Landwirtschaft, Mitfinanzierung völkerrechtswidriger Kriege und danach des Wiederaufbaus der zuvor verwüsteten Länder, usw.), die vornehmlich der nächsten Wahl und dem Renommee des jeweiligen Regierungschefs/Außenministers dienen mögen;
  • Sehr befremdlich wirkt bei klarerem Nachdenken auch, daß bei der Versorgung der eigenen Bevölkerung mit Schulen und Kindertagesstätten, der Unterstützung mit freien Lernmitteln, der Wahrung von Forschungs- und Fördereinrichtungen (z.B. für Behinderte), der Aufrechterhaltung ganzer Lehrstühle und Lehrkörper an Universitäten und Gymnasien unter Hinweis auf die “finanziell angespannte Situation der öffentlichen Mittel” der Rotstift angesetzt wird und nun, quasi aus dem “Nichts”, 500 Millionen Euro zur Verfügung stehen.
  • Von einer “demokratischen Legitimation”, Zuwendungen an Drittstaaten abgeben zu dürfen, kann hierbei sowieso keine Rede sein; vielmehr erfüllt eine Regierung, die dieserart nach eigenem Gutdünken – ‘von fremden Gütern geb ich gern’ – ihr “anvertraute” Gelder verwendet, realiter sogar den Straftatbestand der Veruntreuung. Daran ändert auch die Tatsache nichts, daß es hierbei vorgeblich um ‘dringend benötigte und humanitäre Soforthilfe’ geht und sich kaum ein Staatsanwalt fände, der einer diesbezüglichen Strafanzeige nachginge;
  • Humanitäre Hilfe bedingt eine ‚humane Entität’ – was eine Regierung als politische Institution per se nicht ist – und sollte, sowohl aus o.g. Gründen als auch unter dem Aspekt der Effizienz, ausschließlich aus privaten Mitteln bzw. durch gemeinnützige Organisationen erfolgen. In beiden Fällen steht dahinter der klar geäußerte private Wille und die persönliche Überzeugung, sich für andere Menschen einzusetzen und Hilfe zu leisten. Staatliche Institutionen sind per se keine ‘humanitären’ Organisationen!
  • Staatliche Katastrophen- und Entwicklungshilfe, zivile oder militärische Zuwendungen etc. bergen immer den bitteren Beigeschmack der Schaffung von Abhängigkeit, der ‘Verquickung von Interessen’ – genauer: der Korruption/Korruptabilität – und sind so gut wie immer in Wahrheit vor allem Mittel zum Zweck:
    1. sie frönen der eigenen Glorie – und kaum jemand wagt, den “großzügigen Spendern” und “Menschenfreunden” (als die sich Schröder und Fischer gerade wieder mal so weltmännisch, getragen und schmerzerfüllt-mitfühlend gerieren) in den Arm zu fallen;
    2. sie provozieren teuere Bürokratie und den entsprechenden Abfluß von “Tara” aus dem Spendenaufkommen;
    3. befaßt damit (und Verwalter derartiger “Treuhandgelder”) sind zumeist Menschen, die realiter keine Ahnung davon haben, wie mit derartigen Mitteln bestmöglichst umzugehen ist. Wirkliche Entwicklungshilfe vor Ort haben diese Bürokraten zuallermeist nie geleistet.

Wer, wie wir mit dem “Anthropos e.V. – für die Kinder dieser Welt”, seit vielen Jahren mit humanitärer Hilfe befaßt ist – vor Ort, von Mensch zu Mensch und unmittelbar –, weiß nur zu gut, wie hoch der Prozentsatz an Hilfsgeldern und materiellen Mitteln von großen staatlichen oder kirchlichen Organisationen ist, der entweder unter der Hand verschwindet und dann z.B. auf den heimischen Märkten (zum Teil noch mit der Spendenbezeichnung auf der Unterseite!) wieder auftaucht oder zur Festigung staatlicher (für das Geberland genehmer) Strukturen dient.

Nein, Entwicklungs-/Katastrophen-/ Aufbauhilfe, also wirklich effektives humanitäres Engagement kann und darf kein Feld staatlicher Einmischung zum Zwecke “höherer” politischer Ziele, der Festigung der eigenen politischen Macht und der persönlichen Beweihräucherung medien- und publicitygeiler Politiker sein. Nur dann kann künftig verhindert werden, daß sich die Potentaten armer Länder vor allem die eigenen Taschen vollstopfen und im Gegenzug den “zuvorkommenden” Politikern der “Geberländer” Ehrendoktorhüte verleihen und öffentlich Kränze winden (Weltrekordhalter in dieser „Disziplin“ ist nach wie vor der „Schrecken von Oggersheim“!), während die wirklich Hilfsbedürftigen kaum je etwas von dieser “Hilfe” sehen.

Den Schrödfischers hat die Flutkatastrophe von 2002 in den nBl das politische Überleben ermöglicht und die Wahl 2004 gesichert, Kohl 1990 und 1994 die “Wiedervereinigung”. Wir sollten wachsamer werden, uns nicht von den Systemschergen so blauäugig verführen und für dumm verkaufen lassen, denen derartige Desaster wie die Flutkatastrophe in Südostasien trefflich dienen.

Man muß kein Tauchfreak oder Genießer asiatischer Küche und Kultur sein, um gerne, persönlich und großzügig zu spenden und zu helfen – das beweisen die mehr als 400 Millionen Euro, die bereits in den ersten 12 Tagen nach der Katastrophe alleine von Deutschen freiwillig gespendet wurden. Staat und Politiker haben hierbei nichts zu suchen – so zupaß ihnen derartige Inszenierungsspektakel auch kommen mögen!

H.-W. Graf