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Staatlicher Betrug – straffrei

Für „harte Straf-Mechanismen“ sprach sich der Ost-Experte Klaus von Dohnany (SPD) aus. „Wer die Regeln des Sozialpaktes verletzt, sollte in einem gewissen Umfang Investitionszuschüsse verlieren. Baden-Württembergs Finanzminister Gerhard Stratthaus (CDU) plädierte dafür, daß „alle konsumptiven Standards überprüft und abgebaut werden inklusive der Reduzierung der Personalausgaben. In den neuen Ländern tickt eine Zeitbombe!

Hintergrund der Aufregung: Eine Studie des Finanzwissenschaftlers Helmut Seitz von der TU Dresden ergab, daß von den 10,52 Milliarden Euro, die gemäß „Solidarpakt“ für den „Aufbau Ost“ aus dem Staatshaushalt an die neuen Länder überwiesen wurden, rund 5,23 Milliarden, also 49,7 %, nicht für investive Aufgaben, sondern für den Konsum und bestimmungsfremde Zwecke verwendet wurden.

Einzig Sachsen machte sich keiner Fehlverwendung schuldig. Thüringen nutzte 51 % der ausgekehrten Mittel zweckfremd, Sachsen-Anhalt sogar 79 % und Berlin – unbestreitbar die Hochburg politischer Korruption – gab den gesamten Solidarbeitrag für „anderweitige Zwecke“ aus. In jedem anderen Falle würde man hier von Veruntreuung und Betrug sprechen; die jeweils Verantwortlichen hätten mit hohen Strafen, mutmaßlich mit Haft zu rechnen (man stelle sich vor: Wowi statt ‚auf Party’ im Knast!).

Nicht so hingegen in der Politik; hier gelten seit Jahrzehnten andere Maßstäbe: Ein Meineid des ehemaligen Bundeskanzlers Kohl wurde als solcher höchstrichterlich nicht gewertet, da es sich „nur“ um einen Amtseid gehandelt habe. Und wenn sich die Bundesgeschäftsführerin der Grünen, Steffi Lemke, entrüstet sagt – „Sie haben die notwendige Haushaltskonsolidierung versäumt und stattdessen Solidarpaktmittel zweckentfremdet“-, so beweist sie damit entweder eine sprachlos machende Impertinenz oder beinahe zynischen „Humor“; immerhin deckten die Grünen sieben Jahre lang die ebenso gesetzeswidrigen Machenschaften der Regierung Schröder, unter der die Hälfte aller Bundesländer verfassungswidrige Haushalte vorlegten und abnickten, und während die erste grün-rote Koalition mit ihrem Fraktionszwang „nur“ faktisch gegen das Grundgesetz verstieß, besaß die zweite Schröder-Regierung sogar die Frechheit, den Fraktionszwang ganz offen in die Koalitionsvereinbarung schriftlich zu integrieren.

Verstöße gegen das Grundgesetz, die Haushaltsgesetze der Länder, vor allem aber gegen die primitivsten Regeln von ‚Treu und Glauben’ sowie der schon zum Standard gehörende Betrug an den Wählern und die fortgesetzten Ammenmärchen, mit denen die politische „Elite“ permanent gegen jede lauthals propagierte „Moral und Ethik“ verstößt, erfolgt spätestens seit dem Abgang von Helmut Schmidt in so unverblümter Offenheit, daß alleine daraus verständlich wird, warum Politiker heute im Ansehen noch hinter Versicherungs-vertretern, Autoverkäufern und Zuhältern rangieren.

Weder die Kohl`schen Leuna-Verstrickungen und seine Verbindungen zum französischen Elf-Aquitaine-Konzern, noch seine Lügen vor dem deutschen Bundestag (‚Restitutionslüge’ und die Verweigerung der Rehabilitierung der von 1945 bis 1949 widerrechtlich enteigneten Ostdeutschen) werden wohl jemals ans Licht der Öffentlichkeit gelangen oder gar entsprechend geahndet. Roman Herzogs Weigerung – immerhin war er damals Präsident des Bundesverfassungsgerichtes –, Kohls Lügen auf ihren Wahrheitsgehalt hin zu über-prüfen, gilt ebenso als sakrosankt – und damit straffrei. Blüms vorsätzliche Lügen zum Thema ‚sichere Renten’ (Lüge setzt Vorsatz voraus, und ihm waren die eindeutigen Beweise für die Unwahrheit seiner Aussagen besser bekannt als jedem Anderen) verhinderten schon vor 20 Jahren jede Sanierung des damals bereits absehbar drohenden Rentendesasters. Auch er wird heute noch in Talkshows herumgereicht und auf Staatskosten bestens alimentiert.

Auch die jetzt ans Licht der Öffentlichkeit gedrungenen „Fehlallokationen“ der Solidarpaktmittel wurden jahrelang von Rot-Grün gedeckt und stillschweigend hingenommen, wofür die Hälfte der Mitglieder des Deutschen Bundestags aus der Schröder-Ära wegen Beihilfe zum Betrug vor Gericht zitiert werden müßte.

Die Wiedervereinigung der beiden Deutschlands liest sich im Telegrammstil wie eine Anklageschrift der Staatsanwaltschaft:   [….]