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Lebensversicherungen als Altersvorsorge

– die Würfel sind gefallen

Jetzt ist die Katze aus dem Sack; in versuchtermaßen beruhigendem Tonfall ließ uns Finanzhäuptling Wolfgang Schäuble wissen, daß der Mindest-Garantiezins bundesdeutscher Lebensversicherer von 1,75% auf 1,25% gesenkt werde.

Wohlgemerkt: Dieser Garantiezins bezieht sich nur auf den Teil der Beiträge, die nicht den Risiko- und Verwaltungskosten zuzurechnen sind. Diese betragen – abhängig vom Alter des Versicherungsnehmers und der Laufzeit bzw. der Art der Lebensversicherung – zwischen 12% und 22% des Bruttobeitrags.
Demzufolge beträgt die reale Mindest-Verzinsung künftig knapp unter 1% des Bruttobeitrags. Auch bereits länger laufende Lebensversicherungen müssen mit Einbußen rechnen. Dies betrifft vor allem die Überschußzinsen sowie die Schlußgewinnnteile. Hierbei liegt es in der Hand der Rechenkünstler der einzelnen Versicherungen, darzulegen, inwieweit länger laufende Versicherungen unbotmäßig bereichert würden – zulasten der noch Laufzeit-jüngeren Policen bzw. des Neugeschäfts.
Wovor wir also bereits seit Jahren warnen, darf jetzt als amtlich gelten: Die LV als Instrument privater (oder betrieblicher) Altersversorgung ist tot, und bei der Frage, ‚bestehende Versicherungen weiterlaufen zu lassen‘ oder ‚bereits bestehende LVs beitragsfrei zu stellen‘ oder ‚noch länger laufende Lebensversicherungen schlichtweg zu kündigen‘, kommt es sehr auf den Einzelfall an. Bitte „verdrängen“ Sie diese Problematik nicht – insbesondere gilt dies für Selbständige und Freiberufler, die normaliter keine staatlichen Rentenversicherungsansprüche haben –, sondern unterziehen Sie sich der Mühe, diese Frage von einem unabhängigen Berater prüfen zu lassen. Es kann dabei schnell um etliche tausend Euro in der Kapitalauszahlung oder einige hundert Euro monatliche Rente mehr oder weniger gehen.
Und mindestens ebenso wichtig ist die Frage (bei auslaufenden oder zeitverkürzten Verträgen), ob man auf eine monatliche Rente (entweder zeitlich begrenzt oder lebenslänglich) abstellt oder stattdessen die Kapitalauszahlungs-Variante wählt. Diese Frage ist nicht nur unter steuerlichen Aspekten relevant, sondern auch bezüglich der Flexibilität, die naturgemäß dann höher ist, wenn man nicht auf eine monatliche Rentenauszahlung abstellt.

Die Problematik der Lebensversicherung und die willkürlichen Eingriffe des Staates in (zum Teil seit Jahrzehnten) bestehendes Recht ziehen sich wie ein roter Faden auch durch andere Wirtschaftsbereiche. Denken Sie an die hochsubventionierten Windkraft-, Solar- oder Wasser-kraftanlagen, mit deren Hilfe Deutschland als weltweit erste Nation komplett unabhängig werden soll von atomarer oder fossiler Energiegewinnung. Neben all den Ungerechtigkeiten, die sich durch die unterschiedliche Behandlung von Firmen unterschiedlicher Größe ergeben, tritt nunmehr – wie bereits des öfteren – das „Phänomen“ auf, daß vormals großzügig gewährte Subventionen nunmehr entweder zurückgenommen oder durch zusätzliche Sonderabgaben quasi bestraft werden; wer sich durch die wohlfeilen Märchen der Politiker, die wieder einmal nur unser Bestes wollten, hat fangen lassen, sieht sich plötzlich in der Steuerfalle, mit zusätzlichen Abgaben belastet oder um ehedem zugesagte Subventionen gebracht, weil diese ins gesamtpolitische Konzept der großen Koalition nicht mehr so recht passen.
Merke: Was der Staat verspricht, muß er nicht unbedingt halten; im Endeffekt zahlen staatliche Wohltaten immer diejenigen, denen diese gewährt werden – die Steuerzahler –, denn der Staat selbst generiert keinerlei Mehrwert oder Beitrag zum Bruttoinlandsprodukt. Er verwaltet und verteilt – nach politischen Opportunitäten – selten gerecht und gegen übermäßig teure Gebühren.
Alle schmorenden Krisen weltweit – Ukraine, Irak, Afghanistan, Syrien, … – müssen noch für mindestens zwei Wochen medial in der zweiten Reihe verharren, da die Fußball-WM an Bedeutung alles überstrahlt, was ansonsten so passiert.

H.-W. Graf