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Für Sie gelesen – Wahrheit und Recht

Anklage gegen das Bundesverfassungsgericht

Autor: Dr. Udo Madaus

Verlag: Frieling-Verlag, Berlin

Preis: € 27,80

Umfang: 769 Seiten

ISBN: 3-8280-2307-X 

Als Sonderdruck (Taschenbuchausgabe):

Preis: € 12,90

Umfang: 159 Seiten

ISBN: 978-3-8280-2492-2

Sie fordern unseren Respekt als oberste Hüter der Verfassung, ihre Urteile sind sakrosankt und vorgeblich unter dem strengsten Diktat des Grundgesetzes – die rotuniformierten Richter des Bundesverfassungsgerichtes.

So lernen wir es in der Schule, und vor ihrer Erhabenheit stehen sogar Politiker stramm.

Wer dies als unumstößliche Wahrheit ansieht, wird entsetzt sein, auch wenn er sich nur durch die 159 Seiten der Taschenbuchausgabe dieser „Anklage gegen das Bundesverfassungsgericht“ hindurcharbeitet. Am Beispiel der „Rechtsprechung“ des ehrenwerten BVerfG zur Enteignung hunderttausender ostdeutscher Bürger zwischen 1945 und ’49 arbeitet Udo Madaus, selbst ehemaliger Richter, akribisch heraus, wie Politiker, Parteien und Justiz in übelster Weise sowohl das bundesdeutsche Grundgesetz als auch die Menschenrechtskonventionen, die Haager Landkriegsordnung und internationales Recht verbogen, gebeugt und damit auch gegen ihren richterlichen Eid in übelstem Maße verstoßen haben.

Vorangegangen war dem Skandalurteil unter Roman Herzog die Kohl`sche „Restitutionslüge“; dabei hatte Kohl Bundestag und Volk mit der Lüge konfrontiert, die Sowjetunion habe der Wiedervereinigung nur unter der Bedingung zugestimmt, daß die Enteignungen zwischen 1945 und ’49 nicht wieder rückgängig gemacht würden. Im Zuge dieser Enteignungen wurden damals (und auch noch danach von deutschen Kommunisten) Zehntausende Unschuldige im Zuge des ideologischen Wahns des Marxismus‘ – in Wahrheit des ultimativ ausgelebten Neidhasses der Masse – hingerichtet, vertrieben und ihre Grundstücke und Betriebe vom Staat konfisziert. Kohls Machtgier zielte darauf ab, die durch die Wiedervereinigung nunmehr der Bundesrepublik zugefallenen Millionen von Hektar und Tausende von Betrieben staatlich zu vereinnahmen, um damit die Wiedervereinigung zu bezahlen. Kein Wort mehr davon, daß „nach der Wiedervereinigung in der SBZ (DDR) gesprochenes Unrecht unverzüglich wieder rückgängig gemacht wird“ – dazu hatte sich 1960 der Bundestag einstimmig verpflichtet. Die dahinter stehenden menschlichen Tragödien und das sie schützende Recht waren Kohl jedoch völlig egal. Er verbeulte Tatbestände nach Belieben, setzte sich über bestehendes Recht in arrogantester Weise hinweg. [Jeder andere wäre dafür inhaftiert worden; er hingegen läßt sich nunmehr sogar für den Friedens-Nobelpreis vorschlagen. Da befindet er sich in fragwürdiger Gesellschaft, denn den erhielten schon vor ihm Verbrecher und Kriminelle, wie z.B. Arafat und Begin.]

Assistiert wurde er bei dieser schamlosen Lüge und multipler Rechtsbeugung nicht nur von seinen Helfershelfern Schäuble, Waigel, Bohl u.a. – allsamt übrigens Juristen! –, sondern selbst der oberste Richter der Nation, der spätere Bundespräsident Roman Herzog, war sich nicht zu schade, ohne Anhörung der Gegenseite für seinen Freund Kohl ein Gefälligkeitsurteil zu sprechen, und Otto Seidl wagte es 1996 als sein Nachfolger im Amt des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichtes nicht, ein anderslautendes zweites Urteil zu sprechen, obwohl inzwischen längst bewiesen war, daß diese Bedingung niemals von der Sowjetunion, respektive Michail Gorbatschow, gestellt wurde.

Es ist schier unglaublich, in welch übler Weise sich das oberste Gericht dieses Landes der Verweigerung rechtlichen Gehörs, der Beweisunterdrückung und anderer Verstöße gegen Verfassungs- und Verfahrensgrundsätze wie auch gegen das Völkerrecht in den Verfassungs-Beschwerdeverfahren vom April 1991 und April 1996 schuldig gemacht hat. Die höchst lesenswerten, nachdenklich stimmenden Stellungnahmen führender Verfassungsrechtler – u.a. der Professoren Dr. Klaus Stern, Dr. Hans-Herbert von Arnim, Dr. Karl Döring, Dr. Willi Geiger, Bernhard Kempen, Freiherr von Maltzahn, Thorsten Purps – legen beredt Zeugnis davon ab, wie schamlos politik-devot sich die obersten Richter dazu herabließen, das Recht zu beugen, rabulistisch zu biegen und mit Füßen zu treten.

Besonders „gewürdigt“ wird hierbei die Rolle des damaligen Kohl-Adlatus Schäuble, des heutigen Innenministers [und Oberkontrolleurs – natürlich ausschließlich im Sinne des Kampfes gegen den Terror]! Er machte sich in übelstem Zynismus sogar noch lustig über diejenigen, die nach 55 Jahren endlich ihr Recht einforderten. Madaus erhellt, wie klandestin Justiz und Parteipolitik miteinander verflochten sind und einander zuarbeiten. Entlarvend aber auch, daß nicht nur die Abgeordneten des Deutschen Bundestags regelrecht getäuscht wurden, sondern wie „konsequent“ alle der Wiedervereinigung folgenden Bundesregierungen sich an dieser Rechtsbeugung beteilig(t)en und sich damit vier komplette Regierungen und sämtliche Bundestagsmitglieder der Mitwisserschaft und -täterschaft schuldig gemacht haben (und bis heute machen). Ebenso klar wird, warum Richter vor der Wahl stehen, entweder für eine Karriere durch die Instanzgerichte bis hinauf zum Bundesverfassungsgericht bereit zu sein, das Lied der Parteien mitzusingen und sich dem Willen der Parteien zu beugen, oder eben auf die entsprechenden „Berufungen“ zu höheren Gerichten zu verzichten. Aber diesen politischen Kotau lernen sie schon als Staatsanwälte![1]

Gefälligkeitsurteile sind keine Irrtümer, wie sie Jedem unterlaufen können, sondern ein eklatanter Verstoß gegen Ethik und Recht. Gerade in Deutschland sollte darauf ein besonderes Augenmerk gerichtet sein.

Von einer Unabhängigkeit vorgaukelnden Gewaltenteilung – Legislative, Judikative und Exekutive – kann nicht im mindesten die Rede sein – allen populistischen Gesängen der Parteien, Politiker und Medien zum Trotz.

So muß auch niemanden wundern, daß in zahllosen anderen Fällen – denken Sie, nur pars pro toto, an das bundesdeutsche Zwangs-Kammerwesen (IHKs und HwKs) – gegen das Grundgesetz verstoßen wird (negative Versammlungsfreiheit, Art. 8 GG) sowie ureigenste Rechte der Bürger permanent und haltlos gebeugt und nach dem politischen Willen der Parteien zurechtgebogen werden.

Nota bene: Wir haben bis heute – dank Herrn Schäuble! und unter klarem Bruch des Artikels 146 des Grund-gesetzes – keine Verfassung, sondern nur ein Grundgesetz. Insofern: Weshalb sollte sich ein Verfassungsgericht an eine nichtexistierende Verfassung halten? Warum sollten wir uns darüber echauffieren, daß unser Bundesverfassungsgericht und das gesamte Richterwesen, sobald es um politische Entscheidungen geht, ebenso verrottet ist wie die Hüter unserer Demokratie, die auch nur angeblich existiert?

Prädikat: ein absolutes Muß für jeden mitdenkenden Zeitgenossen, der sich auch sicherlich die „Vollversion“ zumuten sollte.

H.-W. Graf


[1] siehe hierzu auch die Buchbesprechung: „Anklage unerwünscht“