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Korruption nur in Sachsen?

Enteignungen 1945 – 1949

Leserbrief zum Thema „Staatskorruption

Sie sprechen von einem Kartell, welches den Rechtsstaat gefährdet. Der Begriff „Kartell“ hätte jedoch durch das Wort „Mafia“ ersetzt werden müssen. Genau darum geht es nämlich: um eine sächsische Mafia, die Polizei, Justiz, Verwaltung und die Politik nicht erst seit diesem Skandal durchseucht hat. Diese kriminelle Organisation bezieht ihre Stärke aus der Political Correctness, unter deren Deckmantel dem Bürger seit Jahren eingetrichtert wird, daß er in einem Rechtsstaat lebt, was längst nicht mehr der Fall ist. Je öfter ich dieses Wort „Rechtsstaat“ lese oder höre, desto lauter muß ich lachen.

Sie wissen, daß die Staatsanwaltschaft weisungsgebunden ist. Damit ist es jedem Justizminister ein Leichtes, die Verfolgung von kriminellen Vorgängen, die mit eigenen Interessen einhergehen oder verbunden sind, zu unterdrücken, wenn es sich nicht gerade um Mord handelt. Die italienische Mafia, ebenso in höchsten Kreisen präsent, ist ein leuchtendes und leider sehr erfolgreiches Vorbild. Der Kommentar von Minister Buttolo unterstreicht die bisherige machtmißbräuchliche Praxis, die nicht nur in Sachsen gehandhabt wird. Der Fall Claudia May in Erfurt ist vom gleichen Kaliber. Wenn sich nun in Dresden auch noch der Datenschutzbeauftragte der Verfolgung dieser Verbrechen widersetzt, liegt der Verdacht nahe, daß auch er Teil dieser „Familie“ ist. Es besteht damit Handlungsbedarf insofern, daß eine gesetzliche Verankerung des „Verbrechensverfolgung geht vor Datenschutz“ erfolgen muß.

Wie weit diese enge Verbundenheit zwischen Politik und Justiz in der Zwischenzeit trotz der grundgesetzlich verankerten Gewaltenteilung geht, beweist ein „Vorgang“ in dem Gericht, welches eigentlich unsere Verfassung schützen sollte: nämlich dem Bundesverfassungsgericht selbst. Um die Forderungen der Politik zu erfüllen, wurden beim 1. Verfassungsgerichtsverfahren (April 1991) in Angelegenheit „Konfiskationen 1945 – 1949“ nur die Vertreter der Bundesregierung gehört, im 2. Verfahren (April 1996) alle zahlreichen Beweisanträge, die die pflichtgemäße Einschätzung der Bundesregierung als unzutreffend nachweisen konnten, ohne Anberaumung einer mündlichen Verhandlung einfach „vom Tisch gefegt“. Sogar das höchste deutsche Gericht ist Teil der politischen Mafia! Die Gewaltenteilung ist damit in Deutschland zu einer Farce geworden.

Daraus ergibt sich, daß Bestechlichkeit und gegenseitige Abhängigkeit bei Richtern, Staatsanwälten, Politikern und Verwaltungsbeamten gang und gäbe ist. Ergänzt wird dies zum Teil auch immer noch durch eine schwelende innere Verbundenheit zu Verhaltensmustern aus den kriminellen DDR-Seilschaftenmilieus. Aus Sorge um das eigene Einkommen und den Bestand des eigenen Machtbereichs beharren diese Vertreter der staatlichen Organe dann auf ihren Unrechtspositionen. Dies ist der Grund, weshalb es mit unserem Land Schritt für Schritt bergab geht. Die Verbesserung der Wirtschaftslage, im Osten bislang nur auf „Wirtschaftsoasen“ beschränkt und ausschließlich auf der guten Weltkonjunktur beruhend, hilft den Regierenden von den eigentlichen Problemen abzulenken, da die Vermutung grassiert, daß es ja wieder etwas zu verteilen gibt. Sie wird mißbraucht, um von den strukturellen Problemen und Defiziten (z.B. Jugendarbeitslosigkeit, Kinderarmut, Wohnungsrückbau, staatliche Zahlungsverpflichtungen etc.), die weiterhin immer größer werden, abzulenken.

Und wenn jemand glauben sollte, im schönen Schweriner Schloß, dem Sitz des sächsischen Landtags, oder im Berliner „Hohen Haus“ gäbe es keine Korruption und keinen Filz, der irrt gewaltig. Es gibt beides überall und mehr als je zuvor.

Wolfgang Haars

www.staatshehlerei.org