Perspektive  
15.01.07


Bundesverfassungsgericht hält an ‚Restitutionslüge’ fest:

 

Langjährige zeitreport-Leser wissen, daß wir seit nunmehr 15 Jahren gegen das Unrecht der Kohl`schen ‚Restitutionslüge’ immer wieder zu Felde ziehen. Damit unterstützten wir Hunderttausende von Menschen in der Ex-DDR, die zwischen 1945 und 49 bzw. in der Folge durch die Sowjet-hörigen SED-Politiker ihrer Betriebe und Liegenschaften beraubt und in der Folge geächtet, gejagt oder hingerichtet wurden.

Bis zum Mauerfall war es stehender Konsens aller Parteien, insbesondere der „christlichen“, daß dieses Enteignungs-Unrecht nach der Wiedervereinigung aufgehoben und die betroffenen BürgerInnen entschädigt würden. Nach der Wiedervereinigung war es aber insbesondere die von Kohl geführte „christliche“ Regierung, die davon überhaupt nichts mehr wissen wollte. Stattdessen belog Kohl sowohl das Volk als auch das Parlament mit der angeblichen Restitutionslüge, d.h. der angeblichen Forderung der Sowjets (i.p. Michail Gorbatschow), die damals in der sowjetischen Besatzungszone (SBZ) erlassenen Urteile nicht anzufechten oder rückgängig zu machen. Hilfestellung bekam Kohl dabei u.a. auch von seinem Parteifreund Herzog – damals Präsident des Bundesverfassungsgerichts und späterer Bundespräsident –, der ohne weitere Prüfung des Sachverhalts Kohls Aussage für bare Münze nahm und dementsprechend entschied.

Helfershelfer dieser Lüge unter Beibehaltung des Unrechts war aber auch die ach so liberale FDP, die Kohl, wider besseren Wissens, bei diesem Unrecht nicht einmal wagte, in den Arm zu fallen.

Der vielleicht unentwegteste Kämpfer in dieser Sache ist Rechtsanwalt Dr. Gertner, dem für seine Ausdauer nicht genug Lob gezollt werden kann.

Doch nunmehr geht das Bundesverfassungsgericht sogar dazu über, Klagen zum obersten Gericht dieses Landes mit einer ‚Mißbrauchsgebühr’ zu belegen – was sowohl der eindeutigen Stellungnahme des Europäischen Menschengerichtshofs, als auch dem grundsätzlichen Rechtsverständnis jedes nicht parteipolitisch korrumpierten Menschen diametral entgegensteht.

Leserbrief zu der vom Bundesverfassungsgericht am 24.05.2006 verhängten Mißbrauchsgebühr

Erschienen in: ‚Neue Juristische Wochenschrift’, Nr. 35, S. XVI, 20.9.2006

Ich möchte den mir völlig unbekannten Kollegen in Schutz nehmen, der offensichtlich unermüdlich versucht, das BVerfG von seiner unglücklichen Entscheidung über die Enteignungen von 1945 bis 1949 durch die Sowjetische Besatzungsmacht abzubringen. Denn bis zur Wiedervereinigung wurden wir Juristen über das Unrecht in der Sowjetischen Besatzungszone und danach in der DDR überhäuft, um nach der Wende vom BVerfG zu erfahren, daß diese Enteignungen unabänderlich seien, weil das Bedingung der Wiedervereinigung gewesen sei. Nach der Veröffentlichung der Doktorarbeit der Frau Paffrath in „Macht und Eigentum“ 2004 im Böhlau-Verlag Köln, wissen wir, daß von diesen Bedingungen zur Wiedervereinigung keine Rede sein kann, vielmehr diese Regelung auf die Entscheidung der Bundesregierung [die Lügen Kohls, Waigels, Schäubles u.a. – die Red.] zurückzuführen ist, deren Bevollmächtigte vor dem BVerfG die unzutreffenden Aussagen gemacht haben. Der verehrte Kollege dachte zu Recht, daß das BVerfG endlich seine unglücklichen Entscheidungen über die Enteignungen von 1945 bis 1949 überdenken wird. Oder besteht die Gefahr, daß sich die Justiz wie nach 1933 in die Abhängigkeit von Regierungen begibt? Wer überwacht eigentlich das BVerfG, wenn der Bürger dazu gar nicht in der Lage ist?

Dr. Carlo Scheiber, Rechtsassessor aus Leipzig
 
     
  Bauen wir eine PERSPEKTIVE auf
mutig, engagiert, kraftvoll