Perspektive  
20.01.09

Von: Joachim Haller


Sozialversicherung 2009

– Fragen und Antworten zum Gesundheitsfonds, sowie wichtige Änderungen –

 

Einführung des Gesundheitsfonds

 

Die sehr umstrittene, zwangsweise Vereinheitlichung der Sozialversicherungssysteme nimmt durch den neu eingeführten Gesundheitsfonds zum 01.01.2009 weiter seinen Lauf. Durch die einheitliche Beitragsfestsetzung für Arbeitnehmer auf 15,5% in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) trifft es diesmal vor allem und besonders drastisch die Betriebs- und Innungs-Krankenkassen, die gut gewirtschaftet haben. Mit der Einführung des Gesundheitsfonds, der eher den Ruch eines „Kuhhandels der Großen Koalition“ als den Charakter einer Lösung hat, müssen diese Kassen ihren Mitgliedern Erhöhungen von bis zu 20% aufzwingen. Die Betroffenen sind in der Regel gutverdienende, junge Versicherte, die sich mit der Auswahl des Versicherers bisher noch Beiträge sparen konnten; dies ist nun Geschichte.
Die „Profiteure“ sind kurioserweise gerade diejenigen Kassen, die sich bisher in Sachen Beitragsdisziplin nie sonderlich angestrengt haben, wie z.B. eine AOK Berlin. Ihre Mitglieder können sich – von anderen Kassen subventioniert – sogar auf Beitragsreduktionen freuen. Diese ziemlich verkehrte Welt befördert nun sogar das Verschwinden von wettbewerbsfähigen Krankenkassen und führt zur Beschleunigung von (Groß-) Fusionen. Der von Ministerin Ulla Schmidt vollmundig verkündete „Wettbewerb“ unter den Krankenkassen ist auf der Beitragsseite auf einen kümmerlichen Restposten namens „Zusatzbeitrag“, (den die Kassen pauschal oder einkommensabhängig mitzwischen € 8 und € 36,75 zusätzlich erheben dürfen) reduziert worden. Daß der Gesundheitsfonds vor allem eine politische Veranstaltung und eigentlich reiner Aktionismus ist, soll an den zwei jüngsten Entwicklungen gezeigt werden.
Die Senkung des Kassenbeitrages von 15,5% auf 14,9% zum 01.07.2009 soll durch eine Erhöhung der Steuermittel aus dem Bundeshaushalt finanziert werden. Die gerade erst zum Jahresanfang eingeführte Herauslösung der Absicherung des Krankentagegeldes für Selbständige, wurde gut eine Woche nach Inkrafttreten wieder rückwirkend aufgehoben.

 

Nachfolgend sollen hierzu einige wichtige Fragen beantwortet werden:

 

1.) Welche Wahl der Krankenkasse  bleibt mir eigentlich noch?

Als Pflichtversicherter in der Gesetzlichen Krankenversicherung kann man grundsätzlich zwischen rund 200 Kassen wählen. In 2009 beschränkt sich diese Wahlmöglichkeit in erster Linie auf die Leistungsumfänge, die jedoch zu über 90% identisch sind. Für die verbleibenden rund 10% ist der Bürger mit einer bunten Vielfalt von Angeboten verschiedener sog. Wahltarife und Bonus- bzw. Vorteilsprogramme konfrontiert, ohne daß dies an seinen Eigenleistungen und den bisher schon bestehenden Leistungseinschränkungen großartig etwas ändert. In diesem Zusammenhang hat das Magazin Focus-Money im wohl größten Krankenkassenvergleich die Techniker Kasse, DAK und Barmer Ersatzkasse zu den besten Kassen gekürt.

Über einen Wechsel nachdenken sollte vor allem derjenige, dessen Kasse einen sog. Zusatzbeitrag erheben wird.
Für Freiwillig Versicherte gibt es noch die Möglichkeit, unter rund 40 Privaten Krankenversicherungen zu wählen. Dies ist nach wie vor eine überlegenswerte Option, obwohl sich auch für diese einiges geändert hat (siehe Abschnitt PKV).

2.) Wann ist ein Wahltarif interessant und was hat es mit den Bonus- und Vorteilsprogrammen auf sich?

Im Rahmen des sog. GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes sind die Kassen verpflichtet, sog. Integrierte Versorgung, Modellverfahren und Disease-Management anzubieten (siehe Pkt. 8). Interessanter sind aber die freiwilligen Leistungen wie Beitragsrückerstattungen, Selbstbehaltstarife sowie Tarife für variable Kostenübernahmen.
Für (absehbar) Gesunde ist dies sicherlich eine Option. Diese Tarifkonstellationen bleiben aber immer weit unter den flexiblen Tarifen der Privaten Krankenvollversicherung.
Die Geldprämien für die Nutzung von sog. Bonusprogrammen für Gesundheitskurse, Bewegung und Sport sind für Versicherte sicherlich nutzenswert, entlocken manchem jedoch eher ein müdes Lächeln, als daß diese ernst genommen werden.
Bei den sog. Vorteilsprogrammen sieht es insofern anders aus, als man bei der Nutzung von bestimmten Apotheken oder Kliniken, Generika oder Hilfsmitteln sowie des Herstellers von Zahnersatzes grundsätzlich immer Geld (z.B. Rabatte auf Zuzahlungen oder die Praxisgebühr) gegen die Einschränkung der Auswahlmöglichkeit tauscht.

3.) Hat sich im Leistungsumfang der Kasse durch die vielen Wahlmöglichkeiten grundlegend etwas geändert?

Nicht wirklich, da es die meisten Leistungen schon in der Vergangenheit gab. Zwar  stimmen sich im Einzelfall die Heilbehandler und Kliniken besser ab und man erhält vereinzelt kleine Mehrleistungen bzw. anteilige Beiträge zurück, aber im Gegensatz zu dem, was man aus der Privaten Krankenversicherung kennt, traut der Gesetzgeber wohl der Mündigkeit des Versicherten doch nicht so recht. Ein gutes Beispiel hierfür sind die Naturheilverfahren. Einige Kassen werben hier sehr aktiv mit Zuschüssen zu Entspannungs- und Gesundheitskursen sowie der teilweisen Übernahme von Behandlungen. Tatsache ist jedoch, daß ambulante Behandlungen auf Versichertenkarte nur sehr vereinzelt abgerechnet werden können – z.B. eine Akupunkturbehandlung bei chronischen Rücken- und Knieleiden. Nach wie vor hat der Patient das Gros der Leistungen selbst zu bezahlen.

4.) Ist eine Private Krankenzusatzversicherung sinnvoll und notwendig?

Wenn Gesundheit für Sie ein wichtiges Gut ist und Sie bereit sind, dafür auch Geld auszugeben, dann sind die vielfältigen Optionen einer privaten Zusatzabsicherung immer prüfenswert. Als Basisabsicherung ist in erster Linie eine Zahnzusatzversicherung für Zahnbehandlung/-ersatz zu empfehlen. Darauf aufbauend sind die (schon länger eingeführten) Verträge zu sehen, die Zuzahlungen (Brille, Krankenhausaufenthalt, etc.) und Naturheilverfahren/Heilpraktikerleistungen voll oder anteilig übernehmen. Die Premiumvariante mit Wahlleistungen im Krankenhaus wird für viele jedoch zu teuer bleiben, und es ist letztendlich immer einer Frage des aktuellen Gesundheitszustandes, ob Sie überhaupt Versicherungsschutz bekommen.

5.) Was bedeutet ‚Versicherungspflicht für alle’?

Für die meisten ist dies vordergründig ohne Belang. Es betrifft nur diejenigen, die bisher keine Krankenversicherung haben wollten oder z.B. als Rückkehrer aus dem Ausland mit Vorerkrankungen, keinen (privaten) Versicherungsschutz erhielten. Diese müssen sich zum 01.01.09 versichern und vonseiten der PKV auch angenommen werden. Hierzu wurde ein sog. Basistarif geschaffen. Dieser Tarif der Privaten Krankenversicherung (PKV) hat jedoch das Leistungsniveau der Gesetzlichen Krankenversicherung. Leider hat der Gesetzgeber hier eine neue Ungerechtigkeit geschaffen, indem er Sozialhilfeleistungen für Personen, die sich die Krankenversicherung nicht leisten können, durch das Kollektiv der Privatversicherten bezahlen läßt, während bei der GKV der Steuerzahler gerade stehen muß. Näheres hierzu unter ‚Veränderungen in der PKV’.

 
     
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