Lebensversicherungen –
Fels in der Brandung oder drohender Kollaps?
Wer sich mit diesen beiden Begriffen inhaltlich auseinandersetzt, stößt in kürzester Zeit an emotionale und intellektuelle Grenzen. Nur wenige Worte dürften – und dies über Jahrhunderte hinweg – so kontrovers
diskutiert und mannigfach interpretiert worden sein. Wohlan, wagen wir uns in
die diskutative „Höhle des Löwen“.
Neben Banken, Bausparkassen und
Fondsgesellschaften sind Lebensversicherungsgesellschaften als bedeutende
“Kapitalsammelstellen“ in Deutschland seit Jahrzehnten fest etabliert.
Millionen Bundesbürger vertrauen ihnen wesentliche Teile ihres Sparvermögens
an.
Ein Blick zurück: Bis Anfang der 90er Jahre boten Lebensversicherungsgesellschaften vor allem sogenannte Kapitallebensversicherungen
an. Der Begriff “Kapital“ sollte den Schwerpunkt dieser Produktart
verdeutlichen, nämlich Kapital anzusparen. Kapitallebensversicherungen
waren also mehr ein Sparplan mit Versicherungsschutz, denn eine Versicherung im
ursprünglichen Sinn. Es gab jedoch schon immer reine
(Risiko-)Lebensversicherungstarife ohne Kapitalansammlung. Diese waren (und
sind) für Versicherungsgesellschaften und Vermittler jedoch weniger lukrativ,
da sich mit den Kapital-Produkten wesentlich höhere Gewinne bzw. Provisionen
erzielen ließen.
Ab Anfang der 90er Jahre gewannen dann die Privaten Rentenversicherungen und
fondsgebundenen Lebensversicherungen an Bedeutung und sollten der klassischen
Kapitallebensversicherung sukzessive den Rang ablaufen. Die private
Rentenversicherung funktioniert im Grunde genommen jedoch nicht viel anders als
eine Kapitallebensversicherung, sie beinhaltet i.d.R. jedoch keinen
Todesfallschutz, der über die Rückerstattung der Beiträge im Todesfall
hinausgeht und stellt grundsätzlich zum Ablauf eine (garantierte) Rente in
Aussicht (die jedoch zumeist auch als Einmalzahlung – wie bei der
Kapitalversicherung – abgerufen werden kann).
Die fondsgebundene Lebens-/Rentenversicherung
hingegen ist jedoch etwas grundsätzlich anderes. Hier werden die Spargelder,
die an die Versicherung fließen, nicht von der Versicherung selbst, sondern von
Investmentgesellschaften verwaltet. Die Versicherungsgesellschaft stellt also
lediglich das juristische und logistische Vehikel für den Ansparprozeß und
deckt die versicherungsmäßigen Risiken ab, die Verwaltung des “Spartopfes“ ist jedoch
an eine oder mehrere Investmentgesellschaften ausgelagert. Hier könnte man nun
fragen, warum man überhaupt über den Umweg einer Versicherung in Fonds
investieren sollte. Doch damit wären wir bereits bei einem wesentlichen Faktor
der bundesdeutschen Lebensversicherungs(erfolgs)geschichte:
Die steuerliche Förderung!
Für bis zum 31.12.2004 abgeschlossene Verträge waren nämlich
unter bestimmten Voraussetzungen jegliche Erträge, die innerhalb einer
Lebens-/Rentenversicherung entstanden, vollständig steuerfrei! Sogar die
Beiträge waren innerhalb bestimmter Grenzen als Sonderausgaben abzugsfähig
(dies galt/gilt jedoch nicht bei den fondsgebundenen Lebens-/Rentenversicherungen).
Es war im wesentlichen die Kombination aus gewünschter
Sicherheit der Sparer, staatlicher Förderung (Steuervorteile), ein attraktives
Provisionssystem (für die Vermittler), der Mangel an Alternativen und die
bundesrepublikanische Wachstumsgeschichte an sich, die den Erfolg der Lebensversicherungsgesellschaften
begründeten und gegen alle Kritik immun scheinen ließen. Der gelegentlich von
sogenannten Verbraucherschützern monierte Mangel an Transparenz und die
Renditenschwäche berührte weder Gesellschaften noch Vermittler und Verbraucher
sonderlich; zu dominant waren die Vorteile bzw. die Marktmacht der Anbieter.
Aber: Das war einmal. Zwischenzeitlich steht die
Lebensversicherungsbranche vor einem Bündel von Herausforderungen und Problemen,
die beileibe nicht nur mit der jüngsten Finanz- und Wirtschaftkrise zu tun
haben, sondern deren Ursachen wesentlich tiefer liegen. Nachfolgende
Ausführungen mögen dazu beitragen, einige erhellende Erkenntnisse über den tatsächlichen
Zustand der Lebensversicherungsbranche und der mittel- bis langfristigen
Sicherheit der dort für die Versicherten verwalteten Gelder zu vermitteln.
Es versteht sich von selbst, daß die Lebensversicherungsbranche, samt ihren zahlreichen Lobbyisten (und Aufsichtsräten
– nicht selten übrigens Politiker aus allen Lagern) ein hohes Interesse daran
hat, ihr “Fels-in-der-Brandung-Image“ zu wahren und Szenarien von einem
etwaigen Niedergang der Branche kategorisch zu widersprechen. Auch der Staat
und die Versicherungsaufsicht befinden sich mit Sicherheit nicht auf der Seite
derer, die die Branche allzu hart kritisieren; schließlich erfüllen die
Lebensversicherer im heutigen Geld- und Schuldensystem eine wichtige Funktion;
sie sind mit die größten Staatsfinanzierer, d.h. mit dem Geld ihrer Sparer
kaufen die Lebensversicherer zu großen Teilen (Staats-)Anleihen.
Lebensversicherer werden daher als systemrelevant betrachtet, ob beim
Untergang der Hypo Real Estate (HRE) – diverse Lebensversicherer hatten z.B.
erhebliche Pfandbriefpositionen der HRE im Portfolio – oder der drohenden
Zahlungsunfähigkeit Griechenlands und anderer Südländer: Ausfälle von
derartigen Anleihen/Schuldverschreibungen würden auch und insbesondere die
Versicherungsgesellschaften (und somit ihre Sparer) hart treffen.
Damit wären wir beim Problem Nr. 1: Lebensversicherer halten den Löwenanteil ihrer Versichertengelder in Anleihen
und sind letztlich darauf angewiesen, daß die an Gläubiger verschiedenster Art
(Staaten, Banken und Unternehmen) verliehenen Gelder auch wieder zu 100%
zurückgezahlt werden, um die Garantie, die sie gegenüber ihren eigenen
Versicherten ausgesprochen haben, auch langfristig tatsächlich halten zu
können. Es bedarf wenig hellseherischer Fähigkeiten, festzustellen, daß es eine
erhebliche Zahl an Staaten und auch Institutionen gibt/geben wird, die wohl
nicht in der Lage sein werden, ihre Schulden zu 100% zurückzuzahlen. Dies
bedeutet auch, daß sämtliche Rettungsmaßnahmen der Staaten(gemeinschaft) zur Rettung
von überschuldeten Staaten und Banken darauf abzielten, daß
Lebensversicherungen ihren Stabilitätsanspruch (zumindest vorerst) halten
konnten. Es könnten aber andere Zeiten bevorstehen; in einer
Presseveröffentlichung des Kanzleramts im Zusammenhang mit einem möglichen
Insolvenzplan für überschuldete Staaten (vom 12. Juli 2010) heißt es:
Neben privaten Investoren –
Banken, Fonds und Versicherungen, aber auch Kleinanleger – sollen
im Gegenzug auch die Schuldenländer selbst höhere Lasten tragen und unter
bestimmten Umständen sogar Mitbestimmungsrechte an eine Art Insolvenzverwalter
abtreten.