Kranken- oder Gesundheitskasse
- über die neue Qual der WahlTarife
Die Oberverwalter der Krankenkassen trauen sich was. Nach der Devise Angriff ist die beste Verteidigung haben die Gesetzlichen Krankenkassen nach der neuerlichen Reformzwischenetappe zum 01.04.07 ihre Gestaltungschancen genutzt. Die KKH wirbt u.a. mit dem Slogan, „Bonus statt Beitrag – so gut wie privat“. Die DAK bewirbt einen rekordverdächtigen Kranz von 37 Individualtarifen und die Techniker Kasse setzt auf das exklusive Signet „TK-Leistung und mehr“. Clever ist auch die Idee der BKK Gesundheit, die ihre Kundenzeitschrift schon seit geraumer Zeit schlicht PRIVAT nennt. Kurzum, die Marketingfachleute haben ganze Arbeit geleistet und der Verbraucher weiß nur eins, nie war es so verwirrend wie heute.
Folgendes hat sich seit 1. April 2007 in Sachen Tarifwahl der Krankenkassen verändert:
Krankenkassen müssen anbieten:
Tarife für die Teilnahme der Versicherten an folgenden besonderen Versorgungsformen:
- Integrierte Versorgung
- besondere ambulante ärztliche Versorgung
- strukturierte Behandlungsprogramme bei chronischen Krankheiten (DMP)
- Modellvorhaben
- hausarztzentrierte Versorgung
Die Krankenkasse hat denjenigen Versicherten, die an einer besonderen Versorgungsform teilnehmen, einen speziellen Wahltarif anzubieten. Sie können sich freiwillig für einen solchen Tarif entscheiden.
Versicherte, deren Krankenversicherungsbeiträge vollständig von Dritten getragen werden (zum Beispiel Bezieher von Arbeitslosengeld I und II) können nur diese Wahltarife wählen!
Die Krankenkasse kann bei diesen Wahltarifen festlegen, daß die Versicherten entweder eine Prämienzahlung oder Zuzahlungsermäßigungen für ihre Teilnahme erhalten.
Eine gesetzliche Mindestbindungsfrist für solche Tarife ist nicht vorgesehen.
Beispiel: Der chronisch Kranke Rentner Albert H. nimmt an einem strukturierten Behandlungsprogramm seiner Krankenkasse für Diabetes teil. Seine Kasse bietet ihm einen Wahltarif an, der eine Prämienzahlung von 200 Euro vorsieht.
Kassen können dabei nun anbieten:
Selbstbehalttarife
Das Mitglied verpflichtet sich dann, einen Teil der von der Kasse zu tragenden Kosten selbst zu übernehmen.
Das Mitglied erhält im Gegenzug eine im Wahltarif vereinbarte Prämie von seiner Krankenkasse.
Beispiel: Die sportlich aktive Hanna S. wählt bei ihrer Kasse einen Selbstbehalttarif, bei dem sie im Krankheitsfall die ersten 1.000 Euro selbst aufbringen muß. Ihre Kasse zahlt jährlich eine Prämie von 400 Euro. Hat sie nur geringe Krankheitskosten selbst zu tragen, rentiert sich für sie der Selbstbehalttarif.
Tarife für Nichtinanspruchnahme von Leistungen.
Das Mitglied und seine Familienversicherten nehmen ein Jahr lang keine Leistungen der Kasse in Anspruch.
Auch in diesen Tarifen erhält das Mitglied eine Prämie. Diese ist begrenzt auf ein Zwölftel seines Jahresbeitrags.
Beispiel: Hermann H. ist stets gesund. Kleinere Krankheiten kuriert er zu Hause aus. Er geht nur im Notfall zum Arzt und wählt daher einen Tarif, bei dem er einen Monatsbeitrag von seiner Kasse als Prämie erstattet bekommt, wenn er ein Jahr lang keine Kassenleistungen beansprucht.
Variable Kostenerstattungstarife
Das Mitglied und seine Familienversicherten nehmen Kostenerstattungen in variabler Form in Anspruch.
Die Kasse kann die Höhe der Kostenerstattungen variieren und hierfür Prämienzahlungen von ihren Versicherten vorsehen.
Beispiel: Der angestellte Arzt Dr. Variabel wählt bei seiner Krankenkasse die Kostenerstattung mit der Option der Kostenerstattung zu gegebenenfalls höheren Vergütungen, als sie von der GKV normalerweise übernommen werden. Hierfür erhebt seine Kasse in dem Wahltarif eine zusätzliche Prämie.
Tarife, die die Übernahme der Kosten für von der Regelversorgung ausgeschlossene Arzneimittel der besonderen Therapieeinrichtungen beinhalten.
Beispiel: Der Lehrer Stefan G. ist Anhänger der Anthroposophischen Medizin und der Homöopathie. Seine vom Arzt verordneten Arzneimittel mußte er bisher komplett selbst bezahlen. Seine Kasse bietet ihm nun einen Wahltarif an, der u.a. auch homöopathische Arzneimittel umfaßt. Für diesen Tarif zahlt er zusätzlich eine angemessene Prämie.
Für alle Tarife, die die Kasse freiwillig anbieten kann, gilt eine Mindestbindungsfrist von drei Jahren. Das heißt, die Versicherten legen sich für diesen Zeitraum auf einen solchen Tarif gegenüber ihrer Krankenkasse fest. Die Krankenkasse kann vor Ablauf dieser Zeit auch nur in Härtefällen gewechselt werden.
Die Prämienzahlungen an Versicherte sind in der Höhe begrenzt. Sie dürfen grundsätzlich 20 Prozent der in einem Jahr getragenen Beiträge des Mitglieds, höchstens jedoch 600 Euro, nicht überschreiten.