Perspektive  
22.03.08

Von: Joachim Haller, Berlin


Gesundheitsversorgung auf dem Weg zur sozialistischen Zwangsgemeinschaft!

 

Das deutsche Gesundheits-/Krankenversicherungssystem war – in grauer Vorzeit – einmal das vorbildlichste weltweit. Die Ärzte standen ebenso im Wettbewerb wie die Ersatzkassen und Privaten Krankenversicherungen. Heute - nach 14 "Reförmchen" seit 1972 - ist jeder Wettbewerb unter den Anbietern (Versicherungen wie Ärzten) so gut wie beseitigt. Die Krankenkassen sind kränker als die meisten ihrer Mitglieder. Aufgrund des sogenannten Risikostrukturausgleichs ist für die Kassen jegliches Motiv für ökonomisches Wirtschaften entfallen. Aktuell sind mehr als 55% aller Ärzte nicht mehr selbständig, sondern angestellt, da Freiberufler im Bürokratismus ersticken und sich Mehrleistung und Engagement längst nicht mehr rentieren. Allein in den letzten 10 Jahren sind 40% aller Medizinal-Zulieferer (Zahnlabors, Optiker, etc.) vom Markt verschwunden, weitere 25% kämpfen bereits ums Überleben. Und was macht die „Große Koalition“? Sie hält in sturer Unbelehrbarkeit am “Gesundheitsfonds“ fest und bringt ein - nicht ausfinanziertes – sogenanntes „Pflege-Weiterentwicklungsgesetz“ auf den Weg.

Einführung des “Gesundheitsfonds“ zum 01.01.2009

Vor einem Jahr wurde gegen den Widerstand fast aller Akteure (Ärzte, Apotheker, Krankenhäuser sowie Ersatz- und Private Krankenkassen) das sog. ‚Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der GKV (GKV-WSG)’ eingeführt. Das bisherige Beitragssystem, bei dem jede Krankenkasse lokal den Einzug vornimmt, wird dann über den Gesundheitsfonds und einen „allgemeinen Beitragssatz“ (bundesweit einheitlich) zentralistisch abgewickelt. Nach Berechnungen des Münchner Institut für Gesundheitsökonomie soll dieser Beitragsatz 15,5% betragen, was einer Steigerung von fast 5% (aktueller Durchschnittsatz 14,8%) bedeuten würde. Die Neuerordnung und Verwaltung der Finanzströme sowie des Systems zur Ermittlung von Zu- und Abschlägen auf Pauschalen etc. haben nun mal ihren Preis. Gleichzeitig soll der bisherige Risikostrukturausgleich durch einen sog. morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich (RSA) ersetzt werden. Man stelle sich einmal den ärztlichen Dokumentations- und den Datenverarbeitungsaufwand der Kassen vor. Jede Kasse erhält pro Versichertem eine pauschale Zuweisung. Diese wird gleichzeitig nach Alter, Geschlecht und 50 bis 80 Krankheiten „justiert“. Am Ende des Datenverarbeitungsprozesses soll der leistenden Kasse für diejenigen Patienten, bei denen die durchschnittlichen Leistungsausgaben je Versichertem um mindestens 50 Prozent überschritten wird, der Mehraufwand ausgeglichen werden.

Die Einführung einer Krankenversicherungspflicht zum 1.1.2009 geht massiv zulasten der Privatversicherten:

Nachdem es in Deutschland schon eine Versicherungspflicht in der Pflegeversicherung gibt, wird nun auch noch eine Pflicht zum Beitritt einer Privaten Krankenversicherung (PKV) für „jede Person mit Wohnsitz im Inland“ eingeführt. Diese Versicherung muß mindestens Leistungen für die ambulante und stationäre Heilbehandlung beinhalten und darf eine maximale Selbstbeteiligung von EUR 5.000 vorsehen. Ausgenommen sind alle Bürger, die entweder gesetzlich krankenversichert („versichert oder versicherungspflichtig“) sind oder als Beamte Beihilfe bzw. Freie Heilfürsorge in Anspruch nehmen können. Bisher Unversicherte müssen von PKV-Unternehmen in einem sog. Basistarif (ohne Risikozuschläge) aufgenommen werden. Interessant ist auch die Tatsache, daß selbst derjenige, der seine Prämie nicht zahlt, sich auch in Zukunft um seine Gesundheit keine akuten Sorgen machen muß. Der Versicherer ist verpflichtet, die Aufwendungen, die zur (ausschließlich) akuten Behandlung von Erkrankungen und Schmerzzuständen sowie bei Schwanger- und Mutterschaft erforderlich sind, zu übernehmen.

Kopfzerbrechen bereitet den Privaten Krankenversicherungen auch die Tatsache, daß alle freiwillig in der GKV-Versicherten innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten nach Beendigung der Versicherungspflicht in den Basistarif wechseln dürfen.

Für die bereits Privatversicherten gilt bzgl. des Basistarifs folgendes:

Wer bereits privat krankenversichert ist, kann bis zum 30. Juni 2009 in den Basistarif eines Versicherungsunternehmens seiner Wahl wechseln. Wer 55 Jahre oder älter ist oder die Versicherungsprämie nachweislich nicht mehr aufbringen kann, kann auch danach noch den Basistarif wählen, dann allerdings nur noch innerhalb des jeweiligen Versicherungsunternehmens. Wer ab dem 1. Januar 2009 einen PKV-Neuvertrag abschließt, erhält ein Wechselrecht in den Basistarif jedes beliebigen PKV-Unternehmens.

Das Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz) tritt zum 01.07.2008 in Kraft

Gemäß dem Grundsatz ‚ambulant vor stationär’ verabschiedete die „Große Koalition“ am 14.03.2008 in einem 124-seitigen (!) Gesetzestext Änderungen zur Pflegeversicherung. www.bmg.bund.de

 
     
  Bauen wir eine PERSPEKTIVE auf
mutig, engagiert, kraftvoll