Perspektive  
09.05.07

Von: H.-W. Graf


Gesetzlich verordnete Lebensführung

 

Da säuft sich ein pubertierender 16-Jähriger mit angeblich 52 Gläsern im Rahmen einer 'Flat-rate'-Saufparty ins Koma, und sofort schreien sich für Volkes Gesundheit zuständig fühlende Politiker reflexartig nach einem 'Jugendverbot für Alkohol'.

Und ebenso eilfertig nehmen sich Medien, insbesondere Talkshows, dieses Themas 

und der dahinter lauernden Phänomenologie der Entartung unserer Gesellschaft an.

Statuiert werden darf, daß der Genuß von Alkohol bundesweit – und insbesondere bei Jugendlichen(!) – erfreulicherweise abgenommen hat. Dies ist umso bemerkenswerter, als gerade Sportsendungen bevorzugt  von Bier- und Wodkaherstellern gesponsort werden. Dieser ohne erzwingende Gesetze(!) erfolgte Lerneffekt wird völlig vernachlässigt, allenfalls als ergänzendes Apercu in die Diskussion geworfen. Auf die wirklichen Hintergründe und Ursachen dafür, daß eine ganz bestimmte Gruppe Jugendlicher exzessives Saufen als (kurzfristige) Flucht aus ihrer zunehmend öden, inhalts- und perspektivelosen Welt, als cooles Gruppenerlebnis und potentielle Anerkennung generierendes Verhalten erachtet, geht die Legislative ohnehin nicht ein. Dem Gesetzgeber wäre es zum einen zu mühsam, sich in (eigentlich notwendige) komplexe psychologische Erörterungen zu vertiefen, zum anderen verprellten sie damit mutmaßlich gerade die immer größer werdende Wählerschar, deren Versagen sich in den Verhaltensweisen o.g. Jugendlicher niederschlägt – deren Eltern und unmittelbare Beziehungskreise.

Das eigene Bewußtsein teilweise oder gänzlich mit Rauschmitteln (Alkohol oder Drogen) vorsätzlich auszublenden, basiert auf wenigen, gleichwohl starken Motiven:

- Neugier (dem stärksten, natürlichsten und an sich harmlosesten): Nahezu alle unsere Erfahrungen fußen darauf, daß wir etwas (zumindest einmal) tatsächlich selbst ausprobieren, um dessen (Aus)Wirkung(en) zu erfahren, um intellektuell zu verstehen und haptisch wie emotional zu begreifen, worum es dabei geht – mit dem Ergebnis, daß wir es dann oftmals als 'erlebt, aber relativ reizlos' zu den Akten legen.

Diese natürliche und den eigenen Horizont erweiternde Lebenserfahrung ist grundsätzlich zu bejahen. Optimal ist sicherlich, wenn das Kind/der Jugendliche derartige Erfahrungen mit seinen Eltern offen und ehrlich besprechen (vielleicht sogar mit diesen zusammen machen) kann. Ob es sich dabei um den ersten Genuß von Alkohol handelt (Neujahrssekt, Wein zum Abendessen oder ein gemütliches Bierchen am Abend) oder auch das erste Hasch-Pfeifchen, die ersten sexuellen Kontakte mit dem anderen Geschlecht, etc. – je vertrauensvoller das Verhältnis zwischen Eltern und Kindern ist, desto offener und unaufgeregter kann (und wird) der sich ständig erweiternde Lebenshorizont auch jeweils kommuniziert und dann besprochen. Verheimlicht wird jeweils nur, was in irgendeiner Weise mit 'falsch', 'nicht erlaubt', 'böse' oder 'verboten' assoziiert wird – Folge eines angeknacksten Vertrauensverhältnisses zwischen Kind/Jugendlichem und Eltern. Höchst problematisch – und dann gerinnt die gesunde Neugier zur potentiell strafbewehrten Handlung – ist für das Kind, wenn moralinsauere, in Bigotterie verhaftete, ultimativ angepaßte Eltern sich mehr als 'Ordner der Gesellschaft' denn als 'Begleiter und Lebensertüchtiger ihrer Kinder' verstehen und verhalten.

Ebensowenig als wertvolle Begleiter geeignet sind diejenigen Eltern, deren Horizont nur vom Fernseher bis zum Kühlschrank reicht; daß deren Kinder sich – beinahe natürlicherweise – andere Orientierungen suchen (und dabei nur allzuoft an die Falschen geraten, die vorgaukeln, ihnen genau das zu geben, was sie im Elternhaus nicht bekommen), liegt auf der Hand.

 
     
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