Sozialismus ist nie tot, er ist immer nur scheintot
- Über Freiheit, Eigentum und Recht -
Vortrag von Dr. Klaus Peter Krause auf der Mitgliederversammlung "Heimatverdrängtes Landvolk e.V." in Hannover am 24. Juni 2006
Man könnte sagen: Das Thema, über das ich jetzt sprechen will, ist ein uralter Hut. Wir haben sie doch, die Freiheit, das private Eigentum, das Recht. In der Tat, wir haben sie. Wir hatten aber auch schon mehr davon als jetzt. Und schrittweise, fast unmerklich, verlieren wir davon immer mehr. So sehr also das Thema ein uralter Hut ist, umso mehr müssen wir aufpassen, daß er uns nicht abhanden kommt, daß er uns nicht genommen wird, daß wir ihn aufbehalten dürfen. Also uralt ist das Thema wohl, aber leider stets aktuell und lebenswichtig wie seit Jahrhunderten.
Ich nenne Ihnen ein aktuelles Beispiel: das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, im ursprünglichen Entwurf noch ‚Anti-Diskriminierungsgesetz’ genannt. Massiv greift es ein in die individuelle Vertragsfreiheit. Selbständige Unternehmer können nicht mehr so frei wie bisher darüber entscheiden, mit wem sie einen Arbeitsvertrag abschließen, Vermieter nicht mehr, mit wem sie einen Mietvertrag schließen. Denn andere Bewerber, die nicht eingestellt wurden, und andere Interessenten, die nicht die Wohnung bekommen haben, sollen nun vor Gericht ziehen und klagen können, sie seien allein deswegen nicht zum Zug gekommen, weil sie ein Schwarzer seien, Türke, Moslem, Zigeuner, Körperbehinderter, Homosexueller oder zu alt, bzw. Frau statt Mann oder umgekehrt, und dann Schadensersatz verlangen. Das Gesetz in seinem Entwurf gesteht sogar ein Verbandsklagerecht mit allen seinen absurden Folgen zu, führt zur Gesinnungsprüfung.
Gewiß ist ein Gebot zur Gleichbehandlung und Nicht-Diskriminierung notwendig, aber nur als ein Gebot an den Staat, an seine Ämter, seine Behörden, seine Gerichte, nicht ein Gebot an den einzelnen Bürger gegenüber seinen Mitmenschen. Private Bürger untereinander müssen einander ungleich behandeln dürfen, auch wenn ihnen nur die Nase der Anderen nicht paßt, müssen die Freiheit zur Ungleichbehandlung haben. Das gleiche Freiheitsrecht steht auch privaten Unternehmen, Verbänden und Institutionen mit den darin beschäftigten Menschen zu. Diese Ungleichheit müssen wir hinnehmen, haben wir ebenso zu ertragen (und zu schätzen) wie die, daß die Menschen individuell höchst verschieden sind. Wo Ungleichbehandlung zur Drangsal wird, bietet das bestehende Recht Schutz genug.
Nicht nur dieses Beispiel mit dem Gleichbehandlungsgesetz zeigt: Deutschlands politische Führung ist absolut beratungsresistent. Was sach- und wissenskundige Mitbürger, was Fachleute ihr seit Jahrzehnten vorschlagen, zu tun oder nicht zu tun, wovor sie warnen, wozu sie raten – alles wird (und wurde) in den Wind geschlagen. Das Ergebnis kann sich sehen lassen – freilich nur in seiner ganzen Traurigkeit und Entsetzlichkeit.
Wenn staatliche Politik die volkswirtschaftliche Substanz unseres Landes verwirtschaftet, dann sind wir alle davon betroffen, dann verwirtschaftet sie unser Eigentum, unser aller Eigentum, das Eigentum eines jeden von uns. Wenn sie die staatliche Verschuldung, wie dies geschieht, in astronomische Höhen treibt, belastet sie damit unser aller Eigentum, denn für den Schuldendienst (also Tilgung und Zinsen) müssen wir Bürger aufkommen. Uns Bürgern wird das Geld dafür abgenommen – entweder in Form von Steuern und Abgaben sowie in Form schleichender Inflation, also laufender Geld- und Kaufkraftentwertung, oder aber, wenn es zu einem großen Zusammenbruch kommt, in Form eines Währungsschnitts mit einer Abwertung, wie es Deutschland in den vergangenen achtzig Jahren immerhin schon zweimal erlebt hat, also innerhalb von nur drei Generationen.
Aber selbst dann, wenn ein solches letztes Desaster noch nicht unmittelbar vor der Tür steht: Die staatlichen Eingriffe in unser privates Eigentum durch die Belastung mit Steuern und Abgaben, zumal wenn diese laufend zunimmt, sind bereits Angriffe auf das Privateigentum. Und sie sind zugleich auch Angriffe auf unsere Unabhängigkeit und Eigenverantwortlichkeit, also Angriffe auf unsere Freiheit.
Das Gefährliche daran ist, daß die meisten Bürger eine solche Gefahr nicht wahrnehmen, jedenfalls zu spät wahrnehmen, weil sich der Einzelne noch nicht unmittelbar betroffen und als Opfer fühlt. Das Gefährliche daran ist, daß es sich um schleichende Vorgänge handelt, um zunächst unmerkliche Vorgänge oder scheinbar unmerkliche.
Noch ein paar Worte zum Freiheitsbegriff:
Freiheit ist – zum einen – die Abwesenheit von willkürlichem Zwang und Gewalt durch andere. Dazu gehört vor allem das Freisein von obrigkeitlichem Zwang. Aber darin erschöpft sie sich natürlich nicht. Freiheit heißt auch, daß kein Mensch über einen anderen Menschen gegen dessen Willen verfügen darf; die Freiheit des Einzelnen findet ihre Grenze in der Freiheit der Anderen. Über diese Freiheit zu wachen, sie zu sichern, ihren Mißbrauch zu verhüten, ist Aufgabe des Staates. Vor allem daraus bezieht er seine Legitimität, seine Rechtfertigung. Das Fatale jedoch ist, daß gerade der Staat dazu neigt, die Freiheit, die er doch hüten soll, zu gefährden, indem er die Freiheit seiner Bürger immer mehr einschränkt.
Die Abwesenheit von willkürlichem Zwang durch Andere nennt man wegen ihrer Definition mittels Verneinung die „negative Freiheit“. Zum anderen gibt es jene Freiheit, die man als „positive Freiheit“ bezeichnet.
Die positive Freiheit ist Freiheit im Sinn des Frei-Seins zu etwas, die negative ist Freiheit im Sinn des Frei-Seins von etwas. Im positiven Fall ist man frei darin, etwas zu tun oder zu unterlassen. Im negativen Fall ist man frei von Unterdrückung durch Andere oder durch die Obrigkeit.
Wirklich frei ist man nur, wenn man beide Freiheiten besitzt. Das ist leider nicht immer der Fall oder sogar meistens nicht. Denn man kann zwar frei von Unterdrückung durch andere sein, aber das muß nicht zugleich bedeuten, daß man auch frei ist zu tun, was man selbst gerne will. Am freien Tun gehindert werden kann man nämlich dadurch, das man nicht genug Geld hat, daß man nicht lesen und schreiben kann, daß man ungebildet ist, nicht genug weiß, daß man krank ist. Oder allgemein formuliert: daß einem etwas fehlt, daß es einem an etwas mangelt.
Dann kann man sagen: Negative Freiheit ist die Abwesenheit von willkürlichem Zwang und positive die Abwesenheit von individuellem Mangel.
Ein Staat also, der seinen Bürgern wirkliche Freiheit bescheren und sichern will, müßte nicht nur für die negative Freiheit sorgen, sondern, soweit möglich, auch für positive Freiheit. Das freilich verführt sehr leicht zu staatlichen Eingriffen, auch zu Eingriffen in das Eigentum. Denn da das Fehlen von positiver Freiheit vor allem als Mangel an Geld wahrgenommen wird, ist in einer Demokratie die Neigung der politischen Führung groß, dem Mangel durch Umverteilung abzuhelfen. Das kann ausufern und dann in einen überzogenen Umverteilungs- und Wohlfahrtsstaat enden, der nicht mehr finanzierbar ist und der die Tüchtigen im Lande, die ihn tragen, entmutigt und vertreibt. Der Staat und seine Menschen verarmen. Auf diesem Weg befinden wir uns.
Wenn ich im Folgenden von Freiheit spreche, dann kommt es auf die Unterscheidung von negativer und positiver Freiheit nicht weiter an. Ich habe die Unterscheidung nur erwähnt, um zu zeigen, daß sie gemacht wird.
Freiheit verstehe ich hier einfach als Freiheit, etwas zu tun oder etwas zu unterlassen. Und jedermann weiß, daß man daran auf mannigfache Art und Weise gehindert werden kann, sei es durch natürliche, durch einvernehmliche oder durch willkürliche Beschränkung. Alle weiteren Überlegungen zur Freiheit sind Sache der Philosophen; ich will sie hier nicht ausbreiten: Uns fehlt dazu die Zeit und mir die Kompetenz.
Allenfalls noch dies: Es geht nicht um einzelne Freiheiten, sondern um Freiheit schlechthin. Zwischen beidem, also dem Plural Freiheiten und dem Singular Freiheit, gibt es nämlich einen nachdenkenswerten Unterschied. Der Philosoph und Nationalökonom Friedrich August von Hayek hat ihn einmal so erklärt: Freiheit gleicht einem Zustand, in dem alles erlaubt ist, was nicht durch allgemeine Regeln verboten ist. Freiheiten dagegen gleichen jenem Zustand, in dem alles verboten ist, was nicht erlaubt ist. Er hat dies dann auf den Satz verdichtet und zugespitzt: „Freiheiten treten nur da auf, wo die Freiheit fehlt.“