Jeder Terror ist ein Akt gegen die Menschlichkeit.
Um es gleich vorwegzunehmen: Weder die Vereinigten Staaten von Amerika, noch sonst ein Staat, ein Volk oder eine Nation haben ‚den Terror’ oder ‚Terrorismus’ erfunden. Vielmehr leitet sich der Begriff ethymologisch vom lateinischen ‚terror’ (dtsch.: Angst, Schrecken) ab, mithilfe dessen Anwendung ggü. Dritten man zu erzwingen sucht, was man auf zivilisiertem Wege – durch Verhandlung, Überzeugung, Tausch – nicht zu erreichen vermag. Daraus darf grundsätzlich abgeleitet werden: Terror ist per se ein Akt der Hilflosigkeit, also ein eklatanter Beweis von Schwäche. Dabei ist Terror, den einer (als Einzelner wie auch als Gruppe/Staat) gegen einen anderen ausübt, beileibe nicht auf physische Gewalt beschränkt, vielmehr bedient sich der Terror Ausübende fallweise körperlicher (als Staat eben z.B. militärischer), aber auch emotionaler Mittel, der Androhung von unliebsamen Folgen und Strafen, um sein Ziel ggf. auch per Zwang durchzusetzen. Ob also ein Mensch dem anderen Gewalt androht, um dessen Brieftasche zu ergattern, oder George W. Bush dem Iran mit ‚ernsten Konsequenzen’ droht (für den Fall, daß dieser sein Atompropramm nicht aufgibt), ist prinzipiell dasselbe. Aber auch der Vater, der mit Prügeln sein Kind ‚zur Räson’ zu bringen versucht oder mit Essensentzug droht, übt damit Terror auf den mutmaßlich Schwächeren aus. Zumeist verkannt (zumindest jedoch unterschätzt) wird aber, daß auch die Inaussichtstellung von Ausgrenzung aus einer Gemeinschaft, deren Zugehörigkeit und Schutz man sucht, beim davon Betroffenen Ängste auslösen kann. Dieses Mittels – Liebesentzug, Schüren von Verlassenheitsängsten, Verlust des Arbeitsplatzes, etc. – bedienen sich Menschen und Sozialitäten/ Sozialgemeinschaften unterschiedlicher Größe und Couleur (Familie, Bürogemeinschaft, Firma, Gewerkschaft, Partei), um den Willen des Individuums zu brechen, die systemische Ordnung aufrechtzuerhalten, Vorschläge (und allzu neue Ideen) abzublocken und drohende Veränderungen, i.e. Abweichungen von der bisher gültigen Norm zu unterbinden. Mit dem Mittel des Terrors versucht also eine Seite, ihren eigenen (vermeintlich bedrohten) Vorteil zu wahren – ohne Rücksicht auf die Interessen des Anderen.
Nun ließe sich einwenden, daß die Bedrohung eines Anderen geradezu ein ‚Naturgesetz’ sei – immerhin droht ein Löwe, dessen Fang sich Hyänen allzu frech nähern, auch mit physischer Gewalt. Dem ist allerdings zu entgegnen, daß ‚naturgebotene Gewalt’ nicht grundsätzlich Terror darstellt; ist nämlich der Hunger des Löwen gestillt – was er den Hyänen übrigens in seiner Körpersprache signalisiert –, kümmert es ihn in keiner Weise, wenn sich dann die Hyänen, die selbst wenig jagdtauglich sind, am Rest der Beute schadlos halten. Will sagen: Nicht jede Form der Gewaltanwendung ist eo ipso Terror; hingegen ist jede Art von Terror mit Gewalt verbunden, auch wenn diese nur theoretisch angewandt, also in Aussicht gestellt wird.
Hinzu kommt bei der Frage, wann Gewalt angebracht ist, ein nicht unerhebliches Unterscheidungsmerkmal: Das menschliche Gehirn, was uns (zumindest theoretisch) in die Lage versetzt, unsere Rechte als Individuum nicht nur mit Gewalt durchzusetzen, vor allem aber niemals mit jedweden Mitteln des Terrors.
Mit anderen Worten: Die Verteidigung eigener Rechte mag zwar mitunter den Einsatz von Gewalt bedingen, zum Terror wird Gewalt aber erst, indem ich die (Verteidigungs-)Rechte eines Dritten mißachte und ihn zur Aufgabe dieser Rechte zu zwingen versuche, um daraus einen zusätzlichen Gewinn/Vorteil zu ziehen.