Perspektive  
09.05.07

Von: H.-W. Graf


Deutschland – Dorado der Verbote und gesetzlicher Vorschriften

 

Immer wieder wundern sich meine ausländischen Freunde, wie ‚die Deutschen’ den allumfassenden Verbotekatalog, den sich unsere Politiker in nicht endenwollender Kreativität einfallen lassen, duldsam und ergeben bereit sind zu leben. Kaum ein Tag, an dem sich nicht irgendein Politiker – natürlich von edelsten Schützermotiven geplagt – mit einem neuen Verbotsvorschlag zu profilieren sucht.

Den jüngsten Vogel in diesem Feld der Entmündigung des augenfällig zu keiner eigenen Denkleistung fähigen Wählers schoß irgendein Verrückter aus dem Eliteclub der Politiker ab, der doch allen Ernstes eine ‚Kindersicherung für Feuerzeuge’ gesetzlich verankert wissen wollte. [Ich sehe schon einzel verpackte, in Stalufolie gewickelte Streichhölzer vor mir.]

Klimaschutz, Alkoholverbot für U18, Verbote für Killerspiele, Nichtraucher-schutzgesetz, Rauchverbote für alle gastronomischen Einrichtungen, Tempolimit, Ladenschlußzeiten und Arbeitszeitbeschränkungen, Lebensarbeitszeitbeschränkung (z.B. für Ärzte), während Politiker, selbst Minister(präsidenten), gar nicht senil genug sein können, Mindestlöhne, Handy- und Rauchverbot im Auto (warum nicht gleich ein Konversations- und CD-Einlegeverbot für den Fahrer sowie ein Verbot für jedwede Nahrungsaufnahme am Steuer), Scheinselbständigkeit (bei gleichzeitiger Promotion der Ich-AG!) – all dies bestätigt den entlarvenden Satz: „Nur Verbote regeln und sichern Freiräume“, zu dem sich Norbert Geis (CSU) am 20. März dieses Jahres in einer ntv-Talkshow verstieg. Nur zwei Tage später erklärte Volker Kander (CDU) im gleichen Sender: „Nach unserem christlich-abendländischen Menschenbild ist der Mensch zur Freiheit berufen, nicht zur Gängelung.“ Erstaunliche Einsicht!

„Was sind das für Reformen, die uns Wände voll neuer Gesetze, Novellen und Durchführungsverordnungen bringen? Liberale Reformen sind es jedenfalls nicht. Es sind Reformen, die in immer ausgeklügelterer Form Bürger in neue Abhängigkeiten von staatlichen Organen bringen, wenn nicht sogar zwingen.“

Ludwig Erhard, 1974

Der Gedanke drängt sich auf, daß es unseren Politikern in zwanghafter Weise um eine Profilsuche durch Verbote geht, beileibe aber nicht um die grundgesetzlich akklamierte Aufgabe der „Sicherung einer freiheitlichen Grundordnung“. Grundsätzlich, so lehrt uns die Theorie, ist der Bürger einer freiheitlichen Gesellschaft der Träger aller Rechte. Deutschland hingegen entwickelt sich immer mehr zu einem Verbotestaat, in dem sich der Staat, i.e. die Politiker, das Recht anmaßen, ausschließlich sich selbst als Träger aller Rechte zu gerieren – längst jenseits klarer Voten der Mehrheit der Bürger, die unsere Politiker vorgeben zu vertreten. Notfalls entschuldigen sie Verbotsbegehren mit dem Zwang aus Brüssel.

Daß der Mensch in dem Maße, in dem ihm die Politik die Verantwortung für jegliches Handeln, ja sogar alles Denken abnimmt, immer mehr verunfähigt wird, versteht auch ein psychologisch wenig beleckter Mensch, nicht hingegen unsere Politiker. Aber es scheint, als sei genau dies das Ziel der Systemparteien zu sein – die größtmögliche Entmündigung des Bürgers, um desto leichter über immer mehr Lebensbereiche gesetzlich verfügen zu können.

 
     
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