Perspektive  
04.09.07

Von: H.-W. Graf


Für Sie gelesen

Wahrheit und Recht

Anklage gegen das Bundesverfassungsgericht

 

Autor: Dr. Udo Madaus
Verlag: Frieling-Verlag, Berlin
Preis: € 27,80
Umfang: 769 Seiten
ISBN: 3-8280-2307-X

 

Als Sonderdruck (Taschenbuchausgabe):
Preis: € 12,90
Umfang: 159 Seiten
ISBN: 978-3-8280-2492-2

Sie fordern unseren Respekt als oberste Hüter der Verfassung, ihre Urteile sind sakrosankt und vorgeblich unter dem strengsten Diktat des Grundgesetzes – die rotuniformierten Richter des Bundesverfassungsgerichtes.

So lernen wir es in der Schule, und vor ihrer Erhabenheit stehen sogar Politiker stramm.

Wer dies als unumstößliche Wahrheit ansieht, wird entsetzt sein, auch wenn er sich nur durch die 159 Seiten der Taschenbuchausgabe dieser ‚Anklage gegen das Bundesverfassungsgericht’ hindurcharbeitet. Am Beispiel der „Rechtsprechung“ des ehrenwerten BVerfG zur Enteignung hunderttausender ostdeutscher Bürger zwischen 1945 und ’49 arbeitet Udo Madaus, selbst ehemaliger Richter, akkribisch heraus, wie Politiker, Parteien und Justiz in übelster Weise sowohl das bundesdeutsche Grundgesetz als auch die Menschenrechtskonventionen, die Haager Landkriegsordnung und internationales Recht verbogen, gebeugt und damit auch gegen ihren richterlichen Eid in übelstem Maße verstoßen haben.

Vorangegangen war dem Skandalurteil unter Roman Herzog die Kohl`sche „Restitutionslüge“; dabei hatte Kohl Bundestag und Volk mit der Lüge konfrontiert, die Sowjetunion habe der Wiedervereinigung nur unter der Bedingung zugestimmt, daß die Enteignungen zwischen 1945 und 49 nicht wieder rückgängig gemacht würden. Im Zuge dieser Enteignungen wurden damals (und auch noch danach von deutschen Kommunisten) Zehntausende Unschuldige im Zuge des ideologischen Wahns des Marxismus` – in Wahrheit des ultimativ ausgelebten Neidhasses der Masse – hingerichtet, vertrieben und ihre Grundstücke und Betriebe vom Staat konfisziert. Kohls Machtgier zielte darauf ab, die durch die Wiedervereinigung nunmehr der Bundesrepublik zugefallenen Millionen von Hektar und Tausende von Betrieben staatlich zu vereinnahmen, um damit die Wiedervereinigung zu bezahlen. Kein Wort mehr davon, daß ‚nach der Wiedervereinigung in der SBZ (DDR) gesprochenes Unrecht unverzüglich wieder rückgängig gemacht wird’ – dazu hatte sich 1960 der Bundestag einstimmig verpflichtet. Die dahinter stehenden menschlichen Tragödien und das sie schützende Recht waren Kohl jedoch völlig egal. Er verbeulte Tatbestände nach Belieben, setzte sich über bestehendes Recht in arrogantester Weise hinweg. [Jeder andere wäre dafür inhaftiert worden; er hingegen läßt sich nunmehr sogar für den Friedens-Nobelpreis vorschlagen. Da befindet er sich in fragwürdiger Gesellschaft, denn den erhielten schon vor ihm Verbrecher und Kriminelle, wie z.B. Arafat und Begin.]

Assistiert wurde er bei dieser schamlosen Lüge und multipler Rechtsbeugung nicht nur von seinen Helfershelfern Schäuble, Waigel, Bohl u.a. – allsamt übrigens Juristen! –, sondern selbst der oberste Richter der Nation, der spätere Bundespräsident Roman Herzog, war sich nicht zu schade, ohne Anhörung der Gegenseite für seinen Freund Kohl ein Gefälligkeitsurteil zu sprechen, und Otto Seidl wagte es 1996 als sein Nachfolger im Amt des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichtes nicht, ein anderslautendes zweites Urteil zu sprechen, obwohl inzwischen längst bewiesen war, daß diese Bedingung niemals von der Sowjetunion, respektive Michail Gorbatschow, gestellt wurde.

Es ist schier unglaublich, in welch übler Weise sich das oberste Gericht dieses Landes der Verweigerung rechtlichen Gehörs, der Beweisunterdrückung und anderer Verstöße gegen Verfassungs- und Verfahrensgrundsätze wie auch gegen das Völkerrecht in den Verfassungs-Beschwerdeverfahren vom April 1991 und April 1996 schuldig gemacht hat. Die höchst lesenwerten, nachdenklich stimmenden Stellungnahmen führender Verfassungsrechtler – u.a. der Professoren Dr. Klaus Stern, Dr. Hans-Herbert von Arnim, Dr. Karl Döring, Dr. Willi Geiger, Bernhard Kempen, Freiherr von Maltzahn, Thorsten Purps – legen beredt Zeugnis davon ab, wie schamlos politik-devot sich die obersten Richter dazu herabließen, das Recht zu beugen, rabulistisch zu biegen und mit Füßen zu treten.

 
     
  Bauen wir eine PERSPEKTIVE auf
mutig, engagiert, kraftvoll