Perspektive  
31.01.12

Von: Professor Dr. Helmut Saake


RECHTSSICHERHEIT ALS KATASTROPHE

 

Daß die „freiheitlich-demokratische Grundordnung“ ein optimaler Erfolgsgarant für illegale Machenschaften der innerstaatlich und besonders der innerforensisch etablierten organisierten Kriminalität ist, mag gerade dem verfassungstreuen Bürger zunächst einmal unmöglich erscheinen. Denn was dürfte wohl verfassungskonformer sein als die „freiheitlich-demokratische Grundordnung“ ? Immer wieder sind es, wie die political correctness zu proklamieren nicht müde wird, die berüchtigten Querulanten, die – unter Mißachtung von Solidarität, Kollegialität und Loyalität – die eigenen Vorgesetzten zu Opfern von Nörgelei, Aufmüpfigkeit und Perfektionswahn machen. Durch diese Art von Mobbing werde das behördliche „Betriebsklima“ nicht selten empfindlich gestört.

Lehrreich dürfte das Verhalten und Wirken von Inhabern überragender Spitzenpositionen beispielsweise der EU- Bürokratie heißen. An der souveränen Amtsführung von EU-Kommissaren wird exemplarisch ersichtlich, mit welch besonderen Modalitäten geherrscht wird. Dank der Beharrlichkeit nachgeordneter Stelleninhaber wurden die „Unregelmäßigkeiten“ der EU-Kommissarin Edith Cresson bekannt. Zwar drohte eine Aufklärung der Mißstände immer wieder zu scheitern; da jedoch zu viele Einzelheiten ungeahnter Unkorrektheiten publik geworden waren, konnte im Fall von Vertuschung ein außerordentlich umfassender Ansehensschaden für die EU-Bürokratie nicht ausgeschlossen werden, der die schärfsten Kritiken etwa der britischen Premierministerin Margaret Thatcher bestätigt oder eindrucksvoll übertroffen hätte: Ungefähr zwei Milliarden Euro hat den Ermittlungen zufolge Edith Cresson nach beinahe großmogulischem Vorbild veruntreut. Ihre Kollegin Emma Bonino und ihr Kollege Marius Marin verursachten bisweilen aus schlichter Amtsunfähigkeit, mitunter aus „Generosität“, entsprechende finanzielle Verluste.

Als aufschlußreich und nicht minder instruktiv ist der finanzielle Aufstieg von Kohls früherem Rüstungsstaatssekretär Ludwig-Holger Pfahls anzusehen, der während seines „Geheimlebens“ in einer Pariser Luxuswohnung über ungefähr einhundert Millionen Euro verfügt habe. Nun ist er erneut zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Einem solchen Schicksal hingegen scheint aus Altersgründen und infolge Todes vor wenigen Jahren Kohls damalige Verteidigungsstaatssekretärin Agnes Hürland-Büning entgangen zu sein: Ihr wurden Bestechungsgelder in Höhe von etwa siebzehn Millionen Euro amtlich vorgerechnet. Die international übliche „ungeschriebene Preisliste“ für jeweils „hilfreiches Handeln“ etwa von Staatssekretären kennt so begründete und geläufige Schmiergelder bis zu einstelligen Millionen- beträgen, mitunter auch mehr. Für „förderliche Engagements“ von Ministern sind Vergütungen“ bis in den zweistelligen Millionenbereich gemäß „ungeschriebener Preisliste“ üblich; Regierungschefs haben für ihre „Vermittlungsleistungen“ Anspruch auf Korruptionssummen in dreistelliger Millionenhöhe oder nicht selten darüber hinaus. Daß angesichts dieser „Marktüblichkeiten“ Spitzenpolitiker zu Multimilliardären avancieren müssen, wird exemplarisch dokumentiert von vormaligen Amtsinhabern wie etwa dem früheren ägyptischen Präsidenten Mubarak, dem besiegten libyschen Staatschef Gaddafi, vor allem aber von Machthabern wie Ferdinand und Imelda Marcos, General Suharto, Salinas de Gortari von Mexiko . . . und dem „König der Diebe“, Mobutu von Zaire.

Für die Verschiebung und Veruntreuung von „bescheidenen“ Multimillionen mag Kohls Verfassungsminister Manfred Kanther als exemplarisch angesehen werden, der beim staatsanwaltlich untersuchten Transfer von Parteigeldern in Höhe von etwa 21 Millionen DM nach Liechtenstein für sich Übertreue in Anspruch nahm, vom Gericht jedoch unmißverständlich wegen Untreue verurteilt wurde.

 
     
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