RECHTSSICHERHEIT ALS KATASTROPHE
Daß die „freiheitlich-demokratische Grundordnung“ ein optimaler Erfolgsgarant für illegale Machenschaften der
innerstaatlich und besonders der innerforensisch etablierten organisierten Kriminalität ist, mag gerade dem
verfassungstreuen Bürger zunächst einmal unmöglich erscheinen. Denn was dürfte wohl verfassungskonformer sein als die
„freiheitlich-demokratische Grundordnung“ ? Immer wieder sind es, wie die political correctness zu proklamieren nicht
müde wird, die berüchtigten Querulanten, die – unter Mißachtung von Solidarität, Kollegialität und Loyalität – die
eigenen Vorgesetzten zu Opfern von Nörgelei, Aufmüpfigkeit und Perfektionswahn machen. Durch diese Art von Mobbing werde
das behördliche „Betriebsklima“ nicht selten empfindlich gestört.
Lehrreich dürfte das Verhalten und Wirken von Inhabern überragender Spitzenpositionen beispielsweise der EU-
Bürokratie heißen. An der souveränen Amtsführung von EU-Kommissaren wird exemplarisch ersichtlich, mit welch
besonderen Modalitäten geherrscht wird. Dank der Beharrlichkeit nachgeordneter Stelleninhaber wurden die
„Unregelmäßigkeiten“ der EU-Kommissarin Edith Cresson bekannt. Zwar drohte eine Aufklärung der Mißstände immer wieder zu
scheitern; da jedoch zu viele Einzelheiten ungeahnter Unkorrektheiten publik geworden waren, konnte im Fall von
Vertuschung ein außerordentlich umfassender Ansehensschaden für die EU-Bürokratie nicht ausgeschlossen werden, der die
schärfsten Kritiken etwa der britischen Premierministerin Margaret Thatcher bestätigt oder eindrucksvoll übertroffen
hätte: Ungefähr zwei Milliarden Euro hat den Ermittlungen zufolge Edith Cresson nach beinahe großmogulischem Vorbild
veruntreut. Ihre Kollegin Emma Bonino und ihr Kollege Marius Marin verursachten bisweilen aus schlichter
Amtsunfähigkeit, mitunter aus „Generosität“, entsprechende finanzielle Verluste.
Als aufschlußreich und nicht minder instruktiv ist der finanzielle Aufstieg von Kohls früherem
Rüstungsstaatssekretär Ludwig-Holger Pfahls anzusehen, der während seines „Geheimlebens“ in einer Pariser Luxuswohnung
über ungefähr einhundert Millionen Euro verfügt habe. Nun ist er erneut zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Einem
solchen Schicksal hingegen scheint aus Altersgründen und infolge Todes vor wenigen Jahren Kohls damalige
Verteidigungsstaatssekretärin Agnes Hürland-Büning entgangen zu sein: Ihr wurden Bestechungsgelder in Höhe von etwa
siebzehn Millionen Euro amtlich vorgerechnet. Die international übliche „ungeschriebene Preisliste“ für jeweils
„hilfreiches Handeln“ etwa von Staatssekretären kennt so begründete und geläufige Schmiergelder bis zu einstelligen
Millionen- beträgen, mitunter auch mehr. Für „förderliche Engagements“ von Ministern sind Vergütungen“ bis in den
zweistelligen Millionenbereich gemäß „ungeschriebener Preisliste“ üblich; Regierungschefs haben für ihre
„Vermittlungsleistungen“ Anspruch auf Korruptionssummen in dreistelliger Millionenhöhe oder nicht selten darüber hinaus.
Daß angesichts dieser „Marktüblichkeiten“ Spitzenpolitiker zu Multimilliardären avancieren müssen, wird exemplarisch
dokumentiert von vormaligen Amtsinhabern wie etwa dem früheren ägyptischen Präsidenten Mubarak, dem besiegten libyschen
Staatschef Gaddafi, vor allem aber von Machthabern wie Ferdinand und Imelda Marcos, General Suharto, Salinas de Gortari
von Mexiko . . . und dem „König der Diebe“, Mobutu von Zaire.
Für die Verschiebung und Veruntreuung von „bescheidenen“ Multimillionen mag Kohls Verfassungsminister Manfred Kanther
als exemplarisch angesehen werden, der beim staatsanwaltlich untersuchten Transfer von Parteigeldern in Höhe von etwa 21 Millionen DM nach Liechtenstein für sich Übertreue in Anspruch nahm, vom Gericht jedoch unmißverständlich wegen Untreue verurteilt wurde.