Perspektive  
17.07.09

Von: Rahim Taghizadegan (Institut für Wertewirtschaft)


Die Strukturierung dieses Bereichs ist für die Begriffsklärung wesentlich. Dem öffentlichen Bereich stand der Privatbereich gegenüber. Neben öffentlichen Angelegenheiten, die demosios waren, bezeichnete man die privaten Angelegenheiten, wie häusliche und berufliche Tätigkeit, mit dem Begriff idios. Im Zuge der moralischen Idealisierung des öffentlichen Lebens, entwickelte sich so zunehmend eine negative Assoziation privater Tätigkeit, die uns im deutschen Wort Idiot erhalten geblieben ist. Der Idiot muß die ganze Zeit im „Job“ und im Haus schuften, für öffentliches Engagement fehlt ihm Zeit, Muße und Geist.

Diese einseitige Überbetonung wird verständlich, wenn wir berücksichtigen, daß in der Antike der Haushalt, der oikos, als heilige Lebensgrundlage galt, jedoch erst die Polis, das gerechte Gemeinwesen, das gute Leben über das bloß Materielle hinaus ermöglichte. Teilhabe an diesem Bereich des demosios war unabdingbar für dieses gute Leben, wer sich nur in den eigenen oikos zurückzog, dem entgingen wesentliche Möglichkeiten, Gutes zu tun.

Bei den alten Römern finden wir dieselbe begriffliche Trennung in die res privata und die res publica (von der das Wort „Republik“ abstammt). „Öffentliche Angelegenheit“ ist es, als guter Mensch Gerechtigkeit und Güte zu leben. So versteht Cicero unter der res publica schlicht die Summe von Menschen, die nach Maßstäben des wahrhaft Rechten und Guten leben.

Wie bei den Griechen der oikos, ist bei den Römern das domus die Wurzel der Gesellschaft, der Nährboden des Freien, der stets ein dominus ist. Das Haus des Freien ist dessen res privata, Privatangelegenheit, und als solche streng geschützt. Die Freiheit des Herrn im eigenen Haus ist unbeschränkt, wo sie beschränkt ist, handelt es sich um keinen Bürger, sondern einen abhängigen Untertan, der im domus eines höheren Herrn dient. Der pater familias hat in seinem Haus auch die Rechtsgewalt über die von ihm Abhängigen.

Diese kleinen „Hauskönige“ kommen also auf der öffentlichen Ebene als Gleichberechtigte zusammen. Das ist die „Gleichheit“ im positiven Sinne der Antike. Indem sie sich als Gleiche, als homoioi, anerkennen, schließen sie den Frieden, sich als gleich frei zu betrachten – frei von gegenseitiger Herrschaft, Abhängigkeit, Schuld. Um diesen heiklen Frieden zu sichern, entwickeln sie also das Konzept der Demokratie: Jeder dieser freien Krieger solle an der lokalen Teilhabe leisten und so keiner Fremdherrschaft unterstehen.

Die Wahl eines einzelnen würde hier zu sehr der Krönung eines Alleinkönigs ähneln. Darum werden die Abwechslung bei den Geschäften und das Losverfahren als „wahrhaft demokratische Methode“ (Aristoteles) vorgezogen. Mit Mehrheitsherrschaft hat die Demokratie im ursprünglichen Sinne gar nichts zu tun. Cicero etwa betont ganz entschieden: Es gibt keine andere Regierungsform, der ich eher den Titel Gemeinwesen vorenthalten würde, als einer, in der alles der Macht von Mehrheiten unterworfen ist. […] Bei einer solchen Versammlung […] handelt es sich ebenso gewiß um einen Tyrannen, als wenn es nur eine einzelne Person wäre, und einen sogar noch grausameren Tyrannen, denn es gibt nichts Schrecklicheres als jenes Monster, das fälschlicherweise den Namen und die Erscheinung eines Volkes annimmt. (De Republica III, xxxiii)

Die klassische Demokratie

Sehen wir uns zum besseren Verständnis die Praxis der antiken Demokratien etwas näher an. Als demokratische Phase Athens gilt der Zeitraum von 508 v. Chr., seit den Reformen von Cleisthenes, bis 322 v. Chr. Diese Demokratie beruhte auf drei Säulen: Der Versammlung der Deme, dem Rat der 500 und dem Gerichtshof.

Die Versammlung entsprach am ehesten einer Landsgemeinde, wie sie nur noch in wenigen Schweizer Kantonen erhalten sind. Die athenischen Versammlungen fanden ebenfalls im Freien, auf dem Hügel Pnyx, statt. Der Teilnehmerkreis war bloß, wie oben erwähnt, deutlich stärker eingeschränkt. Die Vorschriften hierzu waren sehr streng. Jeder freie Mann, der das Alter von 18 Jahren erreichte und beweisen konnte, daß er von niemandem abhängig und seine Eltern Athener waren, konnte sich um Aufnahme in die Versammlungsliste (pinakon ekklesiastikon) bewerben.

 
     
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