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15.01.07
Stiftungen - Teil 1„Was ist eine Stiftung, welche Irrtümer bestehen und welche Rechtsformen gibt es?“
Seit einigen Jahren boomt das Stiftungswesen auch in Deutschland. Allein im Jahr 2005 wurden 880 rechtsfähige Stiftungen des bürgerlichen Rechts[1] in Deutschland neu gegründet. Damit wurde das bisherige Rekordjahr für Neugründungen 2004 (852 Neugründungen) nochmals deutlich übertroffen. Insgesamt gibt es damit in Deutschland 13.490 rechtsfähige Stiftungen des bürgerlichen Rechts.Unter Berücksichtigung aller möglichen Rechtsformen für Stiftungen erhöht sich die Gesamtzahl aller deutschen Stiftungen auf ca. 16.000. Zum Vergleich: In den achtziger Jahren wurden durchschnittlich lediglich 150 Stiftungen im Jahr gegründet.
Neugründungen von rechtsfähigen Stiftungen des bürgerlichen Rechts von 1990 bis 2005[2]
Trotz dieses Booms der letzten Jahre wissen viele nicht einmal, was eine Stiftung ist, so daß dieses Thema noch immer mit vielen Irrtümern belastet ist.[3] Sowohl dieser als auch die folgenden Artikel der nächsten Ausgaben des zeitreport sollen dieses Thema vorstellen und entsprechend Klarheit schaffen. Stiftungen haben eine lange Tradition. Ihr Ursprung liegt im Mittelalter, wo die Stifter sich insbesondere zur Sicherung des Seelenheils für mildtätige Zwecke engagierten. Der Begriff der Stiftung ist jedoch nicht gesetzlich definiert, sodaß verschiedene Charakteristika das Bild der Stiftung prägen. Eine Stiftung ist demnach eine Einrichtung, die mithilfe einer Vermögensmasse einen bestimmten – meist gemeinnützigen – Zweck auf Dauer verfolgt. Dabei wird zumeist die Vermögensmasse als Grundstock erhalten. Lediglich die erwirtschafteten Erträge werden zur Erfüllung des Stiftungszweckes verwendet. Stiftungen werden immer mehr zum unverzichtbaren Element der Gesellschaft. Die Verantwortung der Zivilgesellschaft wird – nicht nur aufgrund der Finanznot der Öffentlichen Hand – immer wichtiger für die Bewältigung der aktuellen und künftigen Herausforderungen unseres Gemeinwesens. Stiftungen leisten wichtige Beiträge auf verschiedenen Feldern – Bildung, Grundlagenforschung, soziale Einrichtungen, Sport etc. Gesellschaftliche Aufgaben werden (weltweit) zunehmend durch (private) Stiftungen initiiert und getragen. Die weltweit größte Stiftung ist die Bill & Melinda Gates Foundation mit einem Stiftungsvermögen von ca. 60 Milliarden US-Dollar (inkl. der jüngst angekündigten Spende von Warren Buffett in Höhe von 32,5 Milliarden US-Dollar). Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, private Stiftungen zu errichten. Das sind solche, deren Zweck einem begrenzten Personenkreis (Familienstiftung) oder einem Unternehmen (Unternehmensstiftung) zugutekommen sollen. Obwohl diese positiven Merkmale objektiv bestehen, gibt es diverse Irrtümer im Zusammenhang mit Stiftungen, welche (auszugsweise) im folgenden kurz aufgegriffen werden.[4] „Nur sehr reiche Menschen können stiften.“Da das Stiftungsvermögen grundsätzlich unangetastet bleibt und lediglich die Erträge für den Stiftungszweck zur Verfügung stehen, sollte der Stiftungsbetrag nicht zu klein sein; große Stiftungsvermögen führen zu größeren Erträgen und damit zu einer besseren Leistungsfähigkeit. Aber auch mit kleineren Beträgen kann man Sinnvolles tun. Ferner bestehen Möglichkeiten, Geld einer fremden Stiftung zukommen zu lassen oder eine Stiftung gemeinsam mit anderen zu gründen. „Um Stifter zu werden, muß man tot sein.“Die meisten Stiftungen werden bereits zu Lebzeiten des Stifters gegründet, weshalb der Stifter hier noch mit seinem Vorbild das „Gesicht“ der Stiftung prägen kann. Richtig ist jedoch, daß die meisten Stiftungen auch nach dem Tod des Stifters weiter bestehen und sein Lebenswerk und Andenken bewahren und fortführen. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, eine Stiftung ‚von Todes wegen’, d.h. testamentarisch zu errichten, oder eine Stiftung als Erben einzusetzen. „Stiftungen sind ein Steuersparmodell.“Zuwendungen an gemeinnützige Stiftungen und gemeinnützige Stiftungen selbst werden steuerlich gefördert. Art und Weise dieser steuerlichen Förderung werden wir an anderer Stelle (im 3. Teil unserer Stiftungsreihe) detailliert vorstellen. Tatsache ist jedoch: Wer etwas stiftet, trennt sich endgültig von diesem Vermögen! Es handelt sich also nicht um ein Steuersparmodell im klassischen Sinne. „Wenn ich nicht mehr möchte, dann löse ich die Stiftung einfach wieder auf.“Da bei der Stiftungsgründung das Vermögen endgültig in das Eigentum der Stiftung übergeht, ist auch die Auflösung einer rechtsfähigen Stiftung des bürgerlichen Rechts nur ausnahmsweise und nur mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde möglich. Auch in diesem Falle geht das Vermögen meist auf eine andere Stiftung oder auf den Staat über. Bei Stiftungen, die nicht der staatlichen Aufsicht unterliegen, ist eine Auflösung unter bestimmten Voraussetzungen leichter, aber auch dann fällt das Stiftungsvermögen an einen anderen gemeinnützigen Träger, nicht jedoch an den Stifter zurück.
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