Perspektive  
21.01.09

Von: Quelle: Website Dr. Klaus Peter Krause


Wie deutsche Richter gegen Gesetze verstoßen

Sie stellen sich auf die Seite schwersten kommunistischen Unrechts und führen es rechtsstaatswidrig fort.

 

Verehrte Leser ,
Sie finden hier, nach dieser Einleitung, einen Text, der rechtlich wie politisch von einiger Brisanz ist. Er zeigt, wie der „Rechtsstaat“ Deutschland mit dem Recht und seinen eigenen Gesetzen umgeht. Aber in den deutschen Medien wird das Thema gemieden – auch das ein Fall der hier herrschenden Political Correctness.

Mein Text, obwohl Konzentrat, ist lang, länger noch als etliche meiner bisherigen. Aber das, worum es geht, macht es nötig. Es hat lange gedauert, bis alle Tatsachen, Fundstellen, Gerichtsentscheidungen und sonstige Quellen so beisammen, beurteilt und diskutiert waren, daß sie hieb- und stichfest zu einem vollständigen Bild zusammengefügt werden konnten. Der Kern ist, daß die in SBZ und DDR von den Kommunisten in der Nachkriegszeit unschuldig politisch Verfolgten von den zuständigen Gerichten contra legem noch immer nicht rehabilitiert werden und daß diese Rechtsbeugung in Politik und (mehrheitlich linker) Öffentlichkeit geduldet wird.

Belegt ist die Rechtsbeugung in einem langen Beitrag in dem juristischen Fachblatt ‚Zeitschrift für offene Vermögensfragen’ (ZOV, Ausgabe 5/2008 vom 19. November, Seite 232 bis 251). Diese Zeitschrift hat sich auf SBZ- und DDR-Unrecht und seine Bewältigung spezialisiert. Der Beitrag umfaßt dort neunzehn Seiten im DIN-A4-Format, sehr fachlichgeschrieben. Mit vielen Quellenhinweisen und 255 Fußnoten, bemerkenswerten bis brisanten Nachweisen ist er überaus gründlich und umfangreich. Daraus habe ich ein, wie ich meine, allgemein verständliches Konzentrat gemacht. Bei den beiden Autoren Dr. Johannes Wasmuth und Julius Albrecht Kempe habe ich mich rückversichert, ob mir dabei kein Fehler unterlaufen ist. Ich befasse mich mit diesem Themenkreis seit der deutschen Wiedervereinigung von 1990.

Deutsche Gerichte weigern sich hartnäckig, unschuldige Opfer schwerster politischer Verfolgung und Menschenrechtsverletzungen zu rehabilitieren. Es handelt sich um die Verbrechen durch die „Diktatur des Proletariats“ von 1945 bis 1949 in der einstigen Sowjetischen Besatzungszone Deutschlands (SBZ). Zu ihnen gehören unter anderem auch die berüchtigten Waldheim-Prozesse, deren Opfer noch immer nicht umfassend rehabilitiert sind. Aber nur mit einer Rehabilitierung können die Opfer erlangen, was ihnen gesetzlich, verfassungs- und völkerrechtlich zusteht, also auch ihre Vermögenswerte zurückerhalten, die ihnen in jener Zeit des „unversöhnlichen Klassenkampfes“ geraubt wurden.

Ein Beispiel dafür sind die Verfolgungsopfer des auch damals extralegalen „Volksentscheids“ in Sachsen vom 30. Juni 1946.Er war Teil eines einheitlichen und gezielt organisierten Verfolgungsplanes und unmittelbar mit den Massenverhaftungen der kommunistischen Machtergreifung in der SBZ/DDR verknüpft. Für diejenigen, die den sowjetischen Militärtribunalen (SMT) entkamen und die grausamen Lager überlebten, fand er seinen schrecklichen Abschluß mit den Aburteilungen des Sondergerichts im sächsischen Waldheim. Damit steht der sächsische „Volksentscheid“, den die Kommunisten zur Bestrafung der als Kriegs- und Naziverbrecher wirklich Schuldigen groß inszeniert hatten, in Wahrheit beispielhaft für die brutale Verfolgung Industrieller und Gewerbetreibender, die im härtesten Klassenkampf gnadenlos eliminiert wurden. Er ist zugleich das erste Wahlfälschungsmanöver der Kommunisten auf deutschem Boden.

 
     
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