Perspektive  
08.02.07

Von: Frank Amann


Kreditverkauf der Banken – stehen die Heuschrecken vor der Tür?

 

Wenn Franz Müntefering überhaupt ein Verdienst für seine bisherige politische Lebensleistung zukommt, dann der, daß er mit der Bezeichnung „Heuschrecken“, einen Begriff unter dem gemeinhin mehr oder weniger gefräßige Futterinsekten verstanden werden, als Synonym für ausländische Investoren geprägt hat, die auf schnelle Gewinnerzielung ausgerichtet sind.

Ob über Beteiligungen an mittelständischen Unternehmen oder den Ankauf von riesigen Immobilienbeständen, die sogenannten Heuschrecken scheinen das bisherige (Eigentums-)Gefüge gehörig durcheinander zu bringen. Ein weiterer Bereich, mit dem sich die Heuschrecken intensiv beschäftigen, ist der Kauf von Krediten, genauer gesagt: von Immobilienkrediten. Von der Öffentlichkeit – und auch den Kreditnehmern – noch weitgehend unbemerkt, haben alleine in den letzten 3 bis 4 Jahren groben Schätzungen zufolge Kreditansprüche i.H. von mindestens 50 Mrd. Euro den Besitzer gewechselt.

Dies geschieht in etwa nach folgendem Muster: Eine Bank vergibt in den 80er und 90er Jahren umfangreiche Kredite für Immobilieninvestitionen aller Art. Darunter befinden sich auch Kredite für Immobilien (insbesondere in den neuen Bundesländern), deren heutiger Gegenwert jedoch deutlich geringer ist als die damit verbundenen, früher gewährten Darlehen. Die Bank stellt fest, daß diese vermutlich nicht mehr – den Vorschriften des Hypothekenrechts entsprechend – besichert sind und es zu Kreditausfällen, jetzt und noch mehr in der Zukunft, kommen wird.

Dann entschließt sich die Bank, diese Kredite (im Paket) nach dem Motto „lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende“ an einen Investor zu verkaufen, natürlich zu einem deutlich geringeren Betrag, als dies in den Büchern steht. Die Bank schreibt die daraus erwachsenden Verluste ab. Ergebnis: Die frühere Kreditgeberin hat Problemkunden los, der neue Kreditnehmer – bar jeder emotionalen Bindung – handelt nur nach Aktenlage. Er hat die Forderungen (also die Kreditansprüche gegenüber den Kreditnehmern) zu einem Bruchteil des Nominalwertes eingekauft und versucht nun, den höchstmöglichen Ertrag aus den gekauften Forderungen zu erzielen. Wer einmal die Darlehensbedingungen seines Hypothekenkredits aufmerksam studiert, kommt schnell zu dem Schluß, daß z.B. für den Fall eines nicht störungsfreien Bedienens der Kredite, bereits in der Vergangenheit durchaus erhebliche Sanktionen (bis hin zu sofortigen Vollstreckungsmaßnahmen) von Seiten der Bank möglich waren.

Im Gegensatz zur früher üblichen Praxis, wo die Banken meistens versucht haben, mit evtl. in Probleme geratenen Kreditnehmern eine Vereinbarung zu finden, um den Schaden zu begrenzen und das Kreditengagement wieder in ruhige Gewässer zu führen, ist der neue Investor hauptsächlich daran interessiert, das gekaufte Paket so schnell wie möglich gewinnbringend umzuschlagen. Also erhält der (ehemalige) Bankkunde plötzlich ein Schreiben seines jetzigen Gläubigers (besagter „Heuschrecke“) mit der Mitteilung, daß z.B. vor zwei Jahren sein Darlehen einmal nicht ordnungsgemäß bedient worden ist und sein Kredit somit nun gekündigt würde. Aufgrund der Diskrepanz zwischen Wert der Immobilie und Darlehen hat der Kreditnehmer keine realistische Möglichkeit (es sei denn, er hat weitere Sicherheiten zu bieten), einen anderen Kreditgeber zu finden. Es kommt zur Zwangsversteigerung.

Benutzername:
Neuer Kommentar eintragen

 
     
  Bauen wir eine PERSPEKTIVE auf
mutig, engagiert, kraftvoll