Sozialversicherung 2008
Das Jahr 2008 dürfte im Bereich der Sozialversicherung das Jahr des Übergangs und der unliebsamen Überraschungen werden. Die Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) werden sich – mutmaßlich zum letzten Mal – sehr aktiv um neue Mitglieder bemühen und vor der Einführung des Gesundheitsfonds (in 2009) mit Wahltarifen Mitglieder länger an sich binden. Die bisher 7 Spitzenverbände mit aktuell 241 Krankenkassen werden ab Juli in den Spitzenverband Bund aufgehen. In der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) steht aktuell nichts wesentlich Neues an – die „Rente mit 67“ steht. Viele Unternehmen werden jedoch u.a. auf die Abführung der Künstlersozialabgabe geprüft, von deren Existenz bzw. Zahlungspflicht viele noch gar nichts wissen. Die Riester-Renten-Pflicht dürfte nach dem enormen Anstieg der Neuverträge auch in diesem Jahr vom Tisch sein. Durch die Einführung der Abgeltungsteuer (ab 2009) werden Riester-Fondssparpläne an Attraktivität gewinnen, da diese von dieser neuen Steuer gänzlich verschont bleiben. Die Soziale Pflegeversicherung (SPV) wird zum 01.07. verändert – sie wird teurer (und noch ungerechter für kommende Generationen), da sie mit der Einführung von Leistungen für Demenzkranke eine finanziell völlig unverantwortliche Leistungsausweitung vorsieht (näheres siehe Eckpunktepapier). Die von Finanzminister Steinbrück frisch entdeckte „Melkkuh“ Arbeitslosenversicherung (ALV) soll laut Haushaltsentwurf der Bundesregierung zukünftig über die sog. Eingliederungsbeiträge die Hälfte der Kosten für Arbeitsmarktpolitik und Verwaltung (Hartz IV) übernehmen. Die damit verbundenen Kosten von etwa 5 Milliarden Euro könnten sicherlich besser zur Reduktion des Beitragssatzes der ALV um 0,4 Prozentpunkte verwandt werden. Die Privaten (Kranken)Versicherer hingegen dürften alle Hände voll zu tun haben, um einerseits die Anforderungen der neuen Gesetzgebung (AGG und VVG – Näheres siehe unten) zu erfüllen und andererseits ihren Mitglieder wieder kräftige Beitragssteigerungen zu erklären, die in erster Linie aber Auswirkungen der Gesundheitsreform/GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz sind.
Die vorläufigen Zahlen der Sozialversicherung 2008
1. Bemessungsgrenzen (BBG)
Die BBG, also der Höchstsatz, bis zu dem Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen sind (Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich größtenteils die Beiträge), steigt dieses Jahr deutschlandweit generell für alle Sozialversicherungsbereiche absolut um rund 1%.
2. Beitragssätze
Der durchschnittliche Beitragssatz in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird trotz der guten Konjunkturlage unverändert bei ca. 13,3% bleiben. Hinzu kommen der sog. Zusatzbeitrag von 0,9% und die SozialePflegeversicherung (SPV) mit 1,7%, bzw. für Kinderlose 1,95%. Der Beitragssatz für die GRV bleibt ebenso unverändert zum Vorjahr. Der Beitrag der Arbeitslosenversicherung wird ab 01.01. von 4,2% auf 3,9% reduziert.
Beitragssätze, Bemessungsgrenzen und Rechengrößen für 2008 auf einen Blick für Arbeitgeber und Arbeitnehmer:
| Gesetzliche Rentenversicherung (GRV) |
19,9% |
|
| Arbeitslosenversicherung (ALV) |
3,9% |
|
| Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) |
13,3% |
|
| Zusatzbeitrag nur für Arbeitnehmer (GKV) |
0,9% |
|
| Soziale Pflegeversicherung (SPV) |
1,7% |
(1,95% für Kinderlose)* |
| Gesamtbeitrag Sozialversicherung: |
39,7% |
(39,95% für Kinderlose)* |
3. Zahlen der Sozialversicherung auf einen Blick
2008
(Alle Werte in Euro) |
West |
Ost |
| Monat |
Jahr |
Monat |
Jahr |
| Beitragsbemessungsgrenze
(GRV) |
5.300 |
63.600 |
4.500 |
54.000 |
Beitragsbemessungsgrenze
(Knappschaft) |
6.550 |
78.600 |
5.500 |
66.600 |
Beitragsbemessungsgrenze
(GKV und SPV) |
3.600 |
43.200 |
3.600 |
43.200 |
Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze)
(GKV und SPV) |
4.012,50 |
48.150 |
4.012,50 |
48.150 |
| Bezugsgröße |
2.485 |
29.820 |
2.100
(KV: 2.485) |
25.200
(KV: 29.820) |
| Geringfügigkeitsgrenze |
400 |
|
400 |
|
| Geringfügigkeitsgrenze für Azubis |
325 |
|
325 |
|
| Vorläufiges Durchschnittsentgelt/Jahr |
2.507 |
30.084 |
2.507 |
30.084 |
*Erhöhung der SPV ab 01.07. um 0,25% Punkte