Perspektive  

Schulpflicht überwinden! Teil 2


Liebe Leser,

dieser kontroverse Artikel könnte ein spannendes Diskussionsthema in den Schulen selbst sein, bei den unmittelbar Betroffenen – den Kindern und Jugendlichen. Es wird viel über eine Erziehung hin zur Demokratie und zum mündigen Bürger geredet. Machen wir doch die Probe aufs Exempel: Sie haben Jugendliche in der Familie und/oder im Bekanntenkreis? Geben Sie ihnen diesen Artikel doch einmal zur Hand. Diskutieren Sie und sagen Sie uns Ihre Meinung!

Lernzwang schadet

Lernzwang ist nicht nur einfach unnötig; er richtet auch erheblichen Schaden an. Zwang geht mit einer Bedrohung einher: Wer sich dem Zwang nicht beugt, muß Konsequenzen wie schlechte Zensuren, Sitzenbleiben, Machtdemonstrationen des Lehrers, schulische Ordnungsmaßnahmen und ggf. Ärger mit den Eltern ertragen. Unter einer solchen Bedrohungssituation kann man jedoch kaum lernen, weil man seine Aufmerksamkeit viel mehr auf die Bedrohung als auf das eigentlich zu Lernende richtet. Wer Angst hat und sich bedroht fühlt, kann seine Kreativität nicht entfalten.

Wenn Menschen lernen, tun sie das mit allen Sinnen. Wissen wird im Gehirn nicht einfach zusammenhangslos abgelegt. Wenn man das erworbene Wissen später wieder aufruft, erinnert man sich meist auch an die Umstände, unter denen man mit dem Thema zu tun hatte, also z.B. an bestimmte Unterrichtssituationen und Gefühle. Wenn in der traditionellen Schule der Zwang die Schüler dazu bringt, mühsam, lustlos und gegen den eigenen Willen eine bestimmte Sache zu lernen, werden sie diese Sache stets mit der unangenehmen Zwangslernsituation assoziieren. Um sich diese unangenehmen Gefühle zu ersparen, versuchen sie dann, mit solchen Themen möglichst selten zu tun zu haben. Allein das Stichwort „Mathe“ oder „Latein“ genügt dann, um sie auf sichere Distanz gehen zu lassen. Das Ausüben von Druck und Zwang senkt also die Wahrscheinlichkeit, daß jemand sich mit dem jeweiligen Thema später wieder beschäftigen will. Wenn jemand etwas nicht lernen wollte, aber dennoch gezwungen wurde, wird er es später – wenn nicht gerade eine Gehirnwäsche dazwischen kommt – entweder nie wieder benutzen oder wenn doch, darunter leiden. Daher bringt die Qual noch nicht mal etwas.

Lernen ist immer situationsbezogen. Deshalb können viele Schüler das Gelernte zwar in einer Leistungsüberprüfung wiedergeben, können es aber nicht in außerschulischen Situationen anwenden. Daher läßt sich auch die Behauptung, Schüler würden in herkömmlichen Schulen „lernen, wie man lernt“, nicht aufrechterhalten.

Lernfreiheit für Menschen jeden Alters

Viele Menschen glauben, daß am ehesten Jugendliche mit der Lernfreiheit zurechtkämen, während kleine Kinder damit überfordert wären. Die Erfahrung von Demokratischen Schulen zeigt jedoch das Gegenteil. Kleine Kinder bringen so viel Energie und Neugier mit. Für sie gibt es noch so viele spannende Dinge zu entdecken. Wohingegen es Jugendlichen, die über eine lange Zeit zum Lernen gezwungen worden sind, wesentlich schwerer fällt, aus eigenem Antrieb zu lernen. Aber nur weil sich Jugendliche erst auf ein selbstgesteuertes Lernen umstellen müßten, heißt das nicht, daß man sie ruhig weiter zwingen kann. Eine Erholung von den Schäden, die das Zwangslernen angerichtet hat, ist nur in Freiheit möglich.

Die in einer freien Lernumgebung entstehende Spontanität, Lebendigkeit und Kreativität läßt sich durch keinen Lehrplan festlegen. Tiefgründiges und über die Schulzeit hinaus anhaltendes Lernen läßt sich nicht erzwingen – aber es kann in Freiheit wachsen.

Lernen ohne Schule

Aus diesen Betrachtungen über das Lernen folgt, daß Lernen auch ohne staatliche Organisation und außerhalb von Bildungseinrichtungen stattfindet, z.B. am Nachmittag, am Wochenende und in den Ferien. Schulen können, wenn sie vernünftig organisiert sind, Kindern dabei helfen, bestimmtes Wissen oder Fähigkeiten zu erwerben; unvermeidliche Voraussetzung für das Lernen sind sie nicht.

Der bewußte Verzicht auf den Schulbesuch bei Aufrechterhaltung der Bildungsbemühungen wird als Homeschooling bzw. Home Education bezeichnet. In den USA gibt es fast 2 Millionen Kinder und Jugendliche, die ohne Schule lernen.

Homeschooling muß für die Kinder jedoch nicht immer mehr Freiheit bedeuten als eine gewöhnliche Schule. Denn die Bildungskonzepte, die sich hinter dem Begriff Homeschooling verbergen, sind höchst unterschiedlich. Christliche Fundamentalisten wollen liberale weltliche Einflüsse von ihren Kindern fernhalten. Andere Homeschooling-Eltern wollen individueller auf ihre Kinder eingehen, ohne jedoch die gewöhnlichen Schulen grundlegend in Frage zu stellen. Und so werden auch dort die Kinder einfach zu Hause von Eltern oder Verwandten nach mehr oder weniger traditionellen Lehrplänen unterrichtet. Eine weitere Gruppe will den Kindern ähnlich wie in Alternativschulen zuhause eine freiere Umgebung bieten, ohne ihnen die volle Entscheidungsbefugnis über ihr Lernen zu überlassen.

Eine Sonderform des Homeschooling oder hier besser der Home Education ist das Unschooling. Unschooling ist vom Kind geleitetes Lernen in einer Wohnumgebung, statt die Schule und ihre Lehrpläne zuhause nachzuahmen. Es gibt also auch keinen geplanten Unterricht oder bestimmte Zeiten am Tag, für die schulähnliche Aktivitäten vorgeschrieben sind. Themen werden behandelt, wenn das Interesse des Kindes es verlangt, nicht wenn Bildungsexperten behaupten, daß es Zeit wäre, ein Thema zu kennen. Die Eltern – oder die Personen, mit denen das Kind zusammenlebt – verfolgen nicht wie die anderen Homeschooler einen Plan, den sie ”notfalls” auch gegen den Willen des Kindes durchsetzen würden.

Auch wenn Homeschooler und Unschooler nicht so automatisch mit anderen Kindern und Jugendlichen in Kontakt kommen wie Kinder, die zur Schule gehen, sind die sozialen Kontakte in der Regel doch recht ausgeprägt. Oft schließen sich Homeschooling-Familien zusammen und organisieren gemeinsame Aktivitäten. Mancherorts gibt es auch Resource Centers, die ihnen zur Nutzung offenstehen.

Wenn Kinder und Jugendliche lieber ohne als mit Schule lernen wollen, muß das prinzipiell möglich sein. Hier zeigt sich aber auch wie wichtig es ist, daß nicht die Eltern, sondern die Kinder das Recht bekommen zu entscheiden, was und auf welche Weise sie lernen. Es muß sichergestellt werden können, daß niemand zum Lernen gezwungen wird.

Grundzüge für ein freiheitliches Bildungssystem

Statt der Schulpflicht müssen Kinder und Jugendliche ein Recht auf Bildung haben, auf selbstbestimmte Bildung. Dieses Recht muß individuell einklagbar und im Zweifelsfall auch gegenüber den Eltern durchsetzbar sein.

Der Staat richtet Demokratische Schulen ein: Schulen, die durch eine Schulversammlung von Schülern und Mitarbeitern in direktdemokratischer Weise nach dem Prinzip „Ein Mensch – eine Stimme“ geleitet werden. In diesen Schulen werden Schüler nicht zum Lernen gezwungen oder gedrängt. Die Schüler werden nicht gegen ihren Willen durch Zensuren oder ähnliches bewertet.

Für diejenigen Schüler, die die heutige Schule so toll finden, können genügend viele Exemplare traditioneller Schulen so erhalten bleiben, wie sie sind. Keinem Schüler soll etwas weggenommen, es sollen nur weitere Möglichkeiten hinzufügt werden: Neben demokratisierten Staatsschulen und traditionell bleibenden Schulen kann eine Vielzahl anderer nicht vom Staat organisierter Schulen bestehen, die den unterschiedlichsten Konzepten folgen. Das derzeitige, faktisch staatliche Schulmonopol weicht damit einer pluralistischen Bildungslandschaft, die auch nichtschulische Bildungsformen wie Homeschooling und Unschooling anerkennt. Der Staat finanziert nicht-staatliche Schulen genauso bedarfsgerecht wie seine eigenen, so daß kein Schüler Schulgeld zahlen muß.

Kinder und Eltern sollen gemeinsam über den Besuch oder Nichtbesuch einer Schule entscheiden. Die Anmeldung an einer Schule oder einem sonstigen Bildungsprogramm kann sowohl auf die Kinder als auch auf ihre Eltern zurückgehen. Beide haben ein Einspruchsrecht gegen Entscheidungen durch den anderen. Die Kinder können ihren Eltern in dieser Angelegenheit das Vertrauen entziehen und andere Personen ihres Vertrauens mit der Regelung ihrer Schulbesuchs-Angelegenheiten beauftragen. Jeder Inhaber einer solchen Schulregelungs-Berechtigung muß seine Zustimmung geben, wenn das Kind sich bei einer Schule neu anmelden oder künftig ohne Schule leben will. Bei ihren Entscheidungen werden die Kinder bzw. Jugendlichen von dem einzurichtenden Amt für freie Wahl der Bildung unterstützt. Die letztendliche Entscheidung treffen durch diese Regelung die Kinder und Jugendlichen jeweils selbst.

Insbesondere für Kinder, deren Eltern sich nicht um Bildungsmöglichkeiten für sie kümmern, ist die reale Entscheidungsfreiheit in einer Demokratischen Schule mit Kursangebot weitaus größer als beim Aufwachsen ohne Schule.Daher sollen Kinder mit 5 oder 6 Jahren standardmäßig in eine Demokratische Schule eingeschult werden. Natürlich sind auch andere Bildungsformen ohne weiteres möglich, wenn das Kind sich mit seinen Eltern darauf einigt (oder sich im Konfliktfall gegen sie durchsetzt).

Die Eltern werden verpflichtet, die Kinder über ihre Möglichkeiten im Bildungssystem zu informieren. Alle Eltern und Kinder müssen einmal im Jahr einen Berater des Amts für freie Wahl der Bildung aufsuchen – zur Vermeidung von Unwissenheit bzw. Machtmißbrauch seitens der Eltern, so daß Kinder in jedem Fall um Alternativen wissen.

Die bisherigen Abschlußprüfungen könnten durch Aufnahme- oder Zugangsprüfungen an den nachfolgenden Institutionen wie z.B. Hochschulen ersetzt werden. Wer sich z.B. detailliert mit Physik beschäftigen will, sollte von den benötigten mathematischen Grundlagen schon etwas Ahnung haben. Und wer Gasinstallateur werden will, sollte auch weiterhin eine entsprechende Kenntnisse dafür nachweisen müssen. Wann, wo, wie und von wem er sich geeignete Grundlagen aneignet, muß jeder selber entscheiden dürfen.

Halbe Sachen: andere Alternativen zur Schulpflicht

Durch das Weglassen jeweils nur einer der beiden Komponenten der Schulpflicht – das ist zum einen die Pflicht, eine Schule zu besuchen; und zum anderen die Pflicht, von anderen vorgegebene Themen zu behandeln und Inhalte zu lernen – ergeben sich die Alternativformen „Bildungspflicht“ und „liberalisierte Schulpflicht“.

Bildungspflicht bedeutet, daß man sich bilden muß, und sie gibt bestimmte Inhalte vor, überläßt einem jedoch die Entscheidung, wie man die Lernziele erreicht. Man ist nicht gezwungen, dazu eine Schule zu besuchen; Homeschooling ist prinzipiell möglich. Gleichzeitig sind die staatlich vorgeschriebenen Lernziele in der Regel weniger eng gefaßt, als Schüler in Staatsschulen dies erleben. Bildungspflicht besteht beispielsweise in den USA und einigen europäischen Staaten wie Dänemark, Österreich, Frankreich und Großbritannien.

Gegen die Bildungspflicht ist einzuwenden, daß sie von einem insgesamt trotzdem noch zu verengten Bildungsbegriff ausgeht. Der Staat behält sich das Recht vor, vorzuschreiben, was der Einzelne zu lernen hat, und dies auch zu überprüfen. Die Kinder bzw. Eltern müssen sich auf Anfrage für ihre jeweiligen Bildungsentscheidungen rechtfertigen. Selbstbestimmung über das Lernen ist nicht garantiert, es hängt vielmehr von der Gewährung durch den jeweiligen Bildungsprüfer ab. Auch wenn das vielleicht nicht zwangsläufig so sein müßte, geht die Bildungspflicht doch vor allem von einer Entscheidungsfreiheit der Eltern – statt jener der Kinder – aus.

Unter liberalisierter Schulpflicht verstehen deren Befürworter die grundsätzliche Pflicht, eine Schule zu besuchen, jedoch mit der Möglichkeit, innerhalb dieser Schule über das eigene Lernen selbst bestimmen zu können. Homeschooling bzw. Unschooling ist dann nicht möglich. Es gibt keine pluralistische Bildungslandschaft, sondern ausschließlich staatliche Schulen; diese unterteilen sich nicht weiter in verschiedene Schultypen.

Der Vorschlag, die Schulpflicht zu liberalisieren statt sie ganz zu überwinden, verdient insofern besondere Aufmerksamkeit und eine besonders gründliche Auseinandersetzung, als er von Leuten vertreten wird, die ähnlichen gesellschaftlichen Grundwerten anhängen wie wir und teilweise auch in Schülervertretungskreisen aktiv sind. Die liberalisierte Schulpflicht darf fairerweise nicht auf die derzeit existierenden Schulen bezogen werden, da sie bereits von einem homogenen demokratischen Staatsschulwesen ausgeht, in welchem sie andere Wirkungen hinterließe. Folglich lassen sich ihr nicht alle Mängel anhängen, die heutzutage auf die Schulpflicht zurückzuführen sind. Es ist also wichtig zu unterscheiden, welche Mängel inhärent von der Schulbesuchspflicht ausgehen, und welche durch Lernzwang und Erziehungsversuche entstehen.

Schulpflicht als Garantie für das Recht auf Bildung?

Einige Anhänger der Schulpflicht behaupten, in der Schulpflicht konkretisiere sich das Recht auf Bildung. Die Einführung der Schulpflicht habe Kinder von dem Zwang befreit, in Fabriken zu arbeiten. Damit wurde ein Zwang gegen einen anderen eingetauscht. In Anbetracht der damaligen Arbeitsbedingungen mag das eine Verbesserung gewesen sein. Um Selbstbestimmung für Kinder ging es aber damals gewiß nicht. Ob die Schulpflicht in früheren Zeiten mal sinnvoll war, kann aber dahingestellt bleiben. Denn selbst wenn man sich auf den Standpunkt stellt, daß die Schulpflicht im 18. und 19. Jahrhundert ihre Verdienste hatte und ein Fortschritt war, so rechtfertigt das noch nicht ihr Fortbestehen in der heutigen Zeit.

Wenn behauptet wird, das Recht auf Bildung lasse sich ohne Schulpflicht nicht verwirklichen, ist der mitunter angeführte Verweis auf illegal in Deutschland lebende Kinder und Jugendliche – die nicht der Schulpflicht unterliegen und die häufig unter miserablen Bedingungen arbeiten gehen müssen – unbrauchbar, weil Illegalisierte nicht nur keine Schulpflicht haben, sondern auch kein Recht auf Bildung und genauso wenig die Möglichkeit, sich gegen ausbeuterische Arbeit zu wehren; sie haben überhaupt keine irgendwie einklagbaren Rechte, da sie offiziell gar nicht hier leben.

Die Konkretisierung des Rechts auf Bildung kann die Schulpflicht aus dem Grund nicht sein, weil ein Recht, sofern es sich auf eine Handlung oder eine Leistung bezieht, immer eine Entscheidungsfreiheit bedeutet, also auch immer die Möglichkeit beinhaltet, die von dem Recht geschützte Handlung nicht zu begehen bzw. gewährte Leistung nicht in Anspruch zu nehmen. Wer käme beispielsweise auf die Idee, die ungestörte Religionsausübung dadurch garantieren zu wollen, daß man den Besuch der Kirche vorschreibt? Durch die Pflicht, sich soundsoviele Stunden pro Woche in der Schule aufzuhalten, wird das Recht auf Bildung sogar eingeschränkt, weil es dem Schüler die Möglichkeit nimmt, in dieser Zeit an anderen Orten Dinge zu lernen, die die Schule womöglich nicht bietet.

Ungeachtet der obigen Überlegung kann eine Pflicht dennoch in gewisser Hinsicht als ein Recht aufgefaßt werden. Denn wenn jemand zu einer bestimmten Handlung verpflichtet ist, beinhaltet das auch, daß er an dieser Handlung nicht gehindert werden darf. Versuche anderer Leute, den zu einer Handlung Verpflichteten dazu zu drängen, jene Handlung nicht zu begehen, können von ihm relativ einfach zurückgewiesen werden. Er braucht nur darauf zu verweisen, daß er – selbst wenn er wollte – aufgrund seiner Pflicht gar nicht anders handeln könne, weil diese ihm keinerlei Spielraum lasse. Jemand der hingegen zu einer Handlung oder Leistungsinanspruchnahme zwar berechtigt, aber nicht verpflichtet ist, kann leichter unter Druck gesetzt werden, seinen eigenen eigentlichen Handlungswunsch zurückzustellen, da er nicht einfach das Nicht-Dürfen vorschieben kann. So ist z.B. bei demokratischen Wahlen die Benutzung einer Wahlkabine zwingend vorgeschrieben, damit niemand in seiner Wahlentscheidung unter Druck gesetzt werden kann.

In diesem Sinne sollen auch Kinder und Jugendliche dem Zugriff möglicher Bedränger entzogen werden, zu denen auch ihre Eltern gehören können. Das im freiheitlich-demokratischen Bildungssystem zu schützende Recht des Kindes auf selbstbestimmte Bildung beinhaltet allerdings – im Gegensatz zur Schulpflicht – sowohl das Recht, sich an einer selbstgewählten Schule zu bilden, als auch das Recht, nicht zum Besuch irgend einer Schule gezwungen zu werden. Schulpflicht stärkt einseitig jene, die tatsächlich zur Schule gehen wollen – zu Lasten derjenigen, die sich anderweitig bilden wollen; der Wille der jungen Menschen bleibt unberücksichtigt. Statt sie vor Bedrängern zu schützen, macht sich der Staat mittels der Schulpflicht selbst zum Angreifer.

Die Schulpflicht ist auch deshalb der falsche Weg, weil in einer Gesellschaft, die die Schwächeren schützen will, den Schwächeren nicht auch noch ihre Rechte weggenommen werden dürfen, sondern – ganz im Gegenteil – ihre Rechte besonders geschützt werden müssen; im Zweifelsfall muß dazu die Macht der Mächtigeren beschnitten werden. Die Schulpflicht hingegen schränkt die Handlungsmöglichkeiten der Schwächeren – der Kinder – ein.

Um das Recht des Kindes auf selbstbestimmte Bildung zu schützen, kann man bestimmte Verfahrenswege festlegen, die bei der An- und Abmeldung bei einer Schule einzuhalten sind, die dem Zugriff (und Einblick) möglicher Angreifer entzogen sind. Das weiter oben kurz beschriebene Modell der Schulregelungs-Berechtigung würde diese Aufgabe erfüllen. Weder Außenstehende noch die Eltern, die selbst Inhaber einer Schulregelungs-Berechtigung sind, wissen, wer noch alles so eine Berechtigung hat. Dadurch kann das Kind behaupten, daß ein anderer Schulregelungs-Berechtigter seine Zustimmung nicht gegeben hat, auch wenn nur es selbst nicht nachgeben will.

Dem Einwand der Schulpflicht-Befürworter, daß die Pflicht, eine Schule zu besuchen, Selbstbestimmung überhaupt erst ermögliche, da so andere Formen von Fremdbestimmung zurückdrängt werden und damit eine Schutzfunktion erfüllt werde, ist hiermit begegnet.

Schulpflicht und Kinderarbeit

Da die Schulpflicht häufig mit Verweis auf die Kinderarbeit verteidigt wird, ist es angebracht zu untersuchen, in welchem Maße Schulpflicht und Kinderarbeit denn heute überhaupt in Konkurrenz zu einander geraten könnten. Zunächst: Die Annahme, daß die Schulpflicht Kinderarbeit verhindere, stimmt nicht. Dort, wo die wirtschaftliche Situation der Familie dies erzwingt, gehen Kinder trotz Schulpflicht arbeiten – z.B. nachmittags nach dem Unterricht. In Deutschland ist dieses Phänomen nicht so verbreitet wie in vielen Dritte-Welt-Ländern. Kinderarbeit ist hierzulande nicht zugelassen; Jugendliche dürfen nur sehr beschränkt arbeiten. Aber Gesetze können geändert werden; vielleicht ist Kinderarbeit eines Tages auch hier erlaubt.

Zumindest sind die Arbeitsbedingungen heute wesentlich besser als im 19. Jahrhundert – auch sind die Berufe einfach andere. Kinder wären somit nicht mehr den gleichen Gefahren wie damals ausgesetzt. Aber angesichts hoher Arbeitslosigkeit hätten Kinder ohnehin keine guten Chancen, eine bezahlte Arbeit zu finden; selbst jugendliche Schüler, finden nur mit Mühe einen Ferienjob; erwachsene Hilfsarbeiter gelten einfach als zuverlässiger und belastbarer.

Nachdem Schulpflicht Kinderarbeit nicht verhindert, würde Kinderarbeit denn den Erwerb von Bildung verhindern? Auch diese Frage kann verneint werden. Kinder in Deutschland sind allenfalls ein paar Stunden pro Woche damit beschäftigt, Geld für ihren persönlichen Bedarf zu verdienen. Die Möglichkeiten, mit oder ohne Schule Bildung zu erlangen, sind davon nicht ernsthaft bedroht.

Durch eine Sozialpolitik, die Kindern ein eigenes frei verfügbares Grundeinkommen sichern würde, könnten Kinder sogar ganz ohne bezahlte Arbeit und Abhängigkeit von den Eltern legal über eigenes Geld verfügen.

Der nachfolgende Abschnitt setzt sich spezifischer mit den Einwänden der Anhänger einer bloß liberalisierten Schulpflicht auseinander. Es wird begründet, warum ein pluralistisches Bildungssystem der Freiheit von Kindern und Jugendlichen besser dient als eine demokratisierte Staatsmonopol-Schule.

Pluralistisches Bildungssystem vs. demokratisierte Staatsmonopol-Schule

Die Anhänger der liberalisierten Schulpflicht behaupten, in der Debatte um Schulpflicht gehe es nicht primär um Lernkultur, sondern darum, wie man Schule „als gesellschaftlichen Ort“ organisiere. Die Schulpflicht lasse sich durchaus mit „antiautoritärem Lernen“ verbinden. Dabei übersehen sie aber offenbar, daß durch die Gestaltung der Umgebung letztendlich doch vorgegeben würde, womit die Schüler sich zu beschäftigen haben. Die Lernfreiheit wird auf jenes Lernen beschränkt, das innerhalb der Schule möglich ist. Das ist so, als würde man sagen: Es besteht Presse- und Informationsfreiheit, aber es gibt ausschließlich die staatliche Zeitung, deren Redaktion allerdings durch Wahlen bestimmt wird. Es geht also sehr wohl um Lernkultur, wenn gleichzeitig vor „übertriebenem Individualismus“ gewarnt und dafür die Forderung erhoben wird, daß verschiedene Vorstellungen, wie Schule zu organisieren sei, im einheitlichen öffentlichen Schulwesen um Hegemonie ringen sollen; es wird bloß in der Sache nicht eine bestimmte Erscheinungsform bevorzugt.

Anhänger der liberalisierten Schulpflicht befürchten, die Abschaffung der Schulpflicht führe gleichzeitig zur Abschaffung des staatlichen Bildungsmonopols. Diese Schlußfolgerung ist durchaus richtig. Denn wenn der Staat junge Menschen nicht mehr zwingen darf, zu Bildungszwecken eine (staatliche) Schule aufzusuchen, kann er auch nicht mehr Monopolist sein, da manche Kinder und Jugendlichen dann auf anderen Wegen zu Bildung kommen.

Dadurch, so jene Kritiker weiter, werde jedoch aus der öffentlichen Verantwortung für Bildung eine private. Doch was ist hier mit Verantwortung gemeint? Die Finanzierung des Bildungswesens übernimmt in beiden Modellen in vollem Umfang der Staat. Ebenso ist der Staat verpflichtet, Schulen bereitzustellen, die demokratisch von den Schülern und Mitarbeiter geleitet werden und durch die das Recht auf Bildung garantiert wird. Diese Schulen müssen Bedingungen garantieren, unter denen man gut lernen kann. Wie ein Schüler diese Möglichkeiten dann nutzt und was er dabei lernt, ist – gemäß beider Modelle – seine eigene Entscheidung und liegt damit auch in seiner eigenen Verantwortung. Wo also liegt der Unterschied?

Die Verteidiger der Schulpflicht warnen, die Aufhebung von Schulpflicht und staatlichem Bildungsmonopol bedeute die Privatisierung des Bildungswesens, und dies führe letztendlich zu einem elitären Bildungssystem. Die Befürchtung nach Privatisierung ist vermutlich auch auf das Wort „Privatschule“ zurückzuführen, das jedoch ganz allgemein Schulen in nicht-staatlicher Trägerschaft bezeichnet. Solche Träger können Kirchen oder eingetragene Vereine sein. Mit Privateigentum hat das zunächst nicht viel zu tun. Anders als bei Privatisierungen üblich, geht es dem Staat bei dem von uns favorisierten pluralistischen Bildungswesen nicht darum, sich finanzieller Lasten zu entledigen und Risiken auf andere abzuwälzen – im Gegenteil, der Staat übernimmt sogar die Finanzierung bestehender nicht-staatlicher Schulen. Aus den Schulen werden jedenfalls keine Wirtschaftsunternehmen, deren Ziel es wäre, Gewinne zu erzielen. Und es ist auch nicht so, daß der Staat Wert darauf legt, seine Schulen dann alle loszuwerden. Wenn gleichzeitig die Erhebung von Schulgeld verboten wird, ist die Entstehung eines elitären Bildungssystems kaum möglich.

Wie staatliche und private Einrichtungen mit unterschiedlichen Konzepten nebeneinander existieren können, kann man bei Betreuungseinrichtungen für Kinder im Vorschulalter sehen – wenn auch mit dem Mangel, daß staatliche wie auch freie Träger Gebühren erheben und kein Rechtsanspruch auf einen Platz besteht. In ähnlicher Weise kann auch die Existenz von Jugendfreizeiteinrichtungen als öffentliche Aufgabe angesehen werden. Aber soll es deshalb ausschließlich staatliche Einrichtungen geben dürfen?

Es stellt sich die Frage, inwieweit sich staatliche und „private“ Schulen in ihrem Status überhaupt unterscheiden. Ein Unterschied ist, von wem die Initiative zur Schulgründung ausgeht – wer den Gründungsprozeß organisiert: Staat oder sonstige. Das könnte dann auch Auswirkungen darauf haben, wer irgendwann mal entscheidet, ob der Schulbetrieb eingestellt wird (ohne daß es dafür finanzielle Gründe gäbe). Eine staatliche Schule dürfte wahrscheinlich auch nicht selbst entscheiden, künftig einem anderen Konzept zu folgen, da ihr Zweck darin besteht, daß stets demokratische Schulen bestehen und jedes Kind auf eine solche gehen kann. Bei nicht-staatlichen Schulen müßte eine Konzeptänderung prinzipiell möglich sein.

Die Anhänger des Staatsschulmonopolismus vertreten die Ansicht, Demokratisierung sei nur in einem öffentlichen Bildungswesen möglich. Eine Demokratisierung können natürlich immer nur diejenigen durchführen, die über die Organisationsform einer Einrichtung entscheiden. Da der Staat eine Demokratisierung seiner Schulen bisher verhindert hat, konnten demokratische Schulen wie Summerhill und Sudbury Valley nur dort entstehen, wo es möglich war, sie als Privatschulen zu errichten. Erst nachdem dies in verschiedenen Gegenden der Welt geschehen war, entschloß sich als erster Staat der Welt Israel dazu, mit der Demokratisierung einer Handvoll staatlicher Schulen zu beginnen.

Demokratisierung kann nicht nur unter Staatsmonopol stattfinden. Auch im vom uns angestrebten pluralistischen System demokratisiert der Staat seine Schulen. Allerdings sind bei weitem nicht alle heutigen Schüler daran interessiert. Viele verteidigen die heutigen undemokratischen Strukturen oder wünschen sich noch ganz andere Modelle. Diese Schüler sollen die Möglichkeit haben, in nicht vom Staat organisierten Schulen auf ihre Weise glücklich zu werden. Unter staatsmonopolistischen Verhältnissen hingegen würde ihrem Anliegen nicht entsprochen werden können.

Die Verfechter der liberalisierten Schulpflicht wollen aber eine demokratische Kontrolle über alle Schulen. Bei entsprechender Ausgestaltung dieser demokratischen Kontrolle wäre zumindest nicht der gleiche Grad an Unbeweglichkeit des Schulwesens zu erwarten, wie man ihn heute vorfindet. Aber was geschieht mit der im demokratischen Prozeß unterlegenen Minderheit? In einem pluralistischen System hat sie die Möglichkeit, ihre eigenen Vorstellungen zu verwirklichen.

Die Freiheit von Kindern und Jugendlichen, über ihre Bildung selbst zu bestimmen, hat für uns den Charakter eines individuellen Grundrechts, welches nicht einfach dadurch außer Kraft gesetzt werden kann, daß eine Mehrheit eine andere Auffassung vertritt. Das schließt demokratisch legitimierte staatliche Eingriffe in diese Freiheit nicht völlig aus, stellt aber klar, daß sie die Ausnahme bleiben müssen.

Die Weigerung, mehr als eine Schulform zuzulassen stammt vermutlich aus der Ablehnung des heutigen dreigliedrigen Schulsystems. Schüler unterschiedlicher Leistungsfähigkeit sollen gemeinsam in der gleichen Schule lernen. Die Schule müsse in der Lage sein, solche unterschiedlichen Voraussetzungen zu integrieren. Länder, die ein reines Gesamtschulsystem haben, zeigen, daß dies tatsächlich funktioniert und – was die schulischen Leistungen angeht – allen Schülern hilft. Um Leistungsdifferenzierung geht es uns als Anhängern einer pluralistischen Bildungslandschaft auch gar nicht, sondern um die Verwirklichung unterschiedlicher Konzepte, die sich nicht innerhalb ein und der selben Schulräumlichkeit vereinbaren lassen. Eine Schule kann nicht gleichzeitig einerseits auf einem reichhaltigen Kursangebot basieren und andererseits dem Grundsatz folgen, daß Kurse keine allzu große Bedeutung haben und erst durch Initiative von Schülern ins Leben gerufen werden können. Dennoch hat jedes dieser Konzepte seine Berechtigung. Wir wollen auch keine Selektion betreiben. Schüler werden nicht durch andere auf Schultypen aufgeteilt, sondern entscheiden selbst.

Manche Kritiker eines pluralistischen Systems befürchten, daß das Zulassen nicht-staatlicher Schulen dazu führt, daß einige wenige mittels „privater“ Schulen Lösungen für ihren Eigenbedarf schaffen, aber der Großteil der Kinder und Jugendlichen links liegen gelassen wird. Doch selbst wenn staatliche Schulen sich bemühen sollten, möglichst allen gerecht zu werden und viele verschiedene Ideen unter ein Dach zu bekommen, lassen sich nicht alle Vorstellungen am selben Ort gleich gut verwirklichen.

Ein staatsmonopolistisches Gesamtschulwesen bedeutet eine Zwangs- gemeinschaft, aus der niemand aussteigen darf. Ein solcher Zwang zur Gemeinschaft bedarf allerdings eines besonders zwingenden Grundes. Und der ist hier nicht gegeben. Eine Grundidee der Demokratie ist, daß jeweils die Menschen über eine Sache entscheiden sollen, die von ihr betroffen sind. Bei vielen Entscheidungen sind verschiedene Menschen sehr unterschiedlich stark von den Folgen betroffen. Der Großteil des politischen und gesellschaftlichen Geschehens ist an einen Ort gebunden. Dabei sind die Menschen in der unmittelbaren Umgebung meist am stärksten betroffen. Deshalb beziehen sich Gesetze und ähnliche Regelungen auf das Zusammenleben der Menschen eines bestimmten Gebietes. Da die Handlungen einzelner Bewohner die Handlungsfreiheit und Entfaltung der übrigen Bewohner einschränken könnten, darf niemand eigenmächtig beanspruchen, daß diese gemeinsamen Gesetze für ihn nicht mehr gelten. Denn dadurch würde er den anderen Menschen die Möglichkeit nehmen, über ihr eigenes Lebensumfeld mitzubestimmen. Auf gesamtgesellschaftlicher Ebene sind demokratisch organisierte Zwangsgemeinschaften demnach legitimiert.

Das Schul- und Bildungswesen als gesamtes unterscheidet sich allerdings von einem Staatswesen. Zum einen ist das Bildungswesen nur einer von vielen Teilen der Gesellschaft und damit nicht ganz so komplex wie ein komplettes Staatswesen. Während – zum anderen – ein Staatswesen an ein Territorium gebunden ist und dessen gesamte Einwohnerschaft einschließt, sind Schulen nicht darauf angewiesen, daß alle Kinder eines Ortes oder Stadtteils die selbe Schule besuchen. Vielmehr begeben sich die Schüler jeden Tag aufs neue in die Schule, und verbringen dort nur einen begrenzten Teil ihrer Zeit. Und nur innerhalb einer jeweiligen Schule kann beansprucht werden, daß sich jeder an die gleichen Schulregeln halten muß. Durch die Nicht-Bindung an ein Territorium bzw. den Wohnsitz der Beteiligten können viele Schulkonzepte nebeneinander bestehen, ohne sich in die Quere zu kommen. In einem Staatswesen kann den Menschen sicherlich auch nicht zugemutet werden, woanders hinzuziehen, falls ihnen die gesamte Ausrichtung nicht paßt. Schließlich konnte man sich nicht vorher aussuchen, wo man geboren wird, und hat dort nun vielfältige persönliche Bindungen aufgebaut. Bei der Bildungsstätte wäre es in einem pluralistischen Bildungswesen sehr wohl möglich, vorher eine Entscheidung zu treffen, wo und wie man lernen will. Die flächendeckende Existenz staatlicher demokratischer Schulen sorgt dafür, daß nicht nur unfreiheitliche Schulen zur Auswahl stehen.

Eine bestimmte Schule zu verlassen oder sogar gänzlich ohne Schule zu lernen, ist also nicht gleichbedeutend damit, sich auf gesamtgesellschaftlicher Ebene außerhalb der Gesellschaft stellen zu wollen.

Welche weiteren Bedenken gibt es gegen Vielfalt im Bildungswesen?

Die Gesamtschulbefürworter wollen, daß die in dieser oder jener Hinsicht Schwächeren nicht zurückgelassen werden. Solidarität ist auf die Einbindung der Starken angewiesen. In Bezug auf Wissen, Leistung und sonstige Kompetenzen haben „stark“ und „schwach“ aber nur eine Bedeutung, wenn die Erwartung besteht, daß alle im gleichen Alter das gleiche tun sollen. In einer freiheitlich-demokratischen Schule lernen Kinder aber nach ihrem eigenen Interesse und nicht nach einem vorgegebenen Lehrplan; sie beginnen also ohnehin in ganz unterschiedlichem Alter, sich mit bestimmten Dingen zu beschäftigen. Durch die so entstehende ungehinderte Altersmischung, treffen sie unweigerlich auf ältere und auf jüngere Kinder, von und mit denen sie etwas lernen und Zeit verbringen. In Bezug auf jeweils eine konkrete Sache findet sich für die weniger Erfahrenen eigentlich immer jemand, der sich schon besser damit auskennt und ihnen helfen kann. Abgesehen davon ist es nicht sehr wahrscheinlich, daß alle „traditionell Leistungsfähigen“ in andere Schulen abwandern. Der Staat muß in seinen Schulen so offen gegenüber allen interessierten Schülern handeln als ob es keine nicht-staatlichen Schulen gäbe, auch weil es seine Aufgabe ist, selbstbestimmte Bildung jedem zugänglich zu machen.

Ein etwas anderer Gedanke ist, daß Kinder nicht nur hinsichtlich ihrer Leistungsfähigkeit, sondern auch bezüglich ihres sozialen und kulturellen Hintergrundes nicht von anderen Kindern getrennt werden sollen. Alle Kinder sollen zusammen aufwachsen und in der Schule Kindern anderer Herkunft und anderer Lebensgewohnheiten begegnen, so die Vorstellung. Soziale Durchmischung ist allerdings nicht darauf angewiesen, daß wirklich jeder daran teilnimmt. Um feste Vorgaben, wie hoch der Anteil der Millionärskinder, der Arbeiterkinder und der Akademikerkinder, der Migrantenkinder, der Vegetarier oder der praktizierenden Christen sein muß, kann es ja wohl kaum gehen. Die soziale Zusammensetzung der Schülerschaft unterscheidet sich auch in einem staatsmonopolistischen System in einzelnen Gegenden, da man der Bevölkerung nicht vorschreiben darf, wo sie zu wohnen hat.

Wenn als benachteiligt geltende Schüler sich freiwillig in nicht-staatlichen Schulen sammeln, ist das ihre Sache. Manche Kritiker eines pluralistischen Bildungssystems befürchten eine „Ghettoisierung“ im Schulwesen. Soziale Durchmischung muß tatsächlich ein von den Menschen selbst ausgehender Prozeß sein – und nicht ein von oben gesteuerter, bei dem der Einzelne nur noch Objekt staatlicher Planung wäre. Es ist OK, wenn jemand überwiegend mit ihm bereits aus anderen Zusammenhängen vertrauten Leuten zusammensein will und die Nähe von Leuten sucht, die auf die gleiche Weise leben wollen. Wichtig ist, daß er zu anderen Schulen freien Zugang hat, und daß andere Zugang zu „Ghetto“-Schulen haben – ohne Ansehen der Herkunft und ohne Gesinnungsprüfung, jedoch mit der Bereitschaft, die Grundsätze der jeweiligen Schule zu achten.

Verschiedene Leute haben jedoch Angst, daß dann islamische Schulen entstehen, oder Schulen, in denen die Kinder reicher Eltern eine heile Welt vorgetäuscht bekommen, oder welche, in denen sich Alternative Ökos selbstverwirklichen. In unfreiheitlichen Schulen besteht bei Abschottung von der Außenwelt durchaus die Möglichkeit, daß Kinder ein verzerrtes Weltbild bekommen. Gewissenmaßen zeigt jedoch jedes Bildungs-Programm nur einen bestimmten Ausschnitt der Welt und erklärt nur einen Teil ihrer Zusammenhänge. In einer liberalen Gesellschaft müssen sehr unter- schiedliche Weltanschauungen Platz haben. Die generelle Höherwertigkeit einer bestimmten Sichtweise läßt sich nicht allgemeingültig begründen, da die Begründung stets auf Werte gestützt ist, die sich erst aus der jeweiligen Weltanschauung ergeben. Das Recht, Schulen bestimmter inhaltlicher Ausrichtungen zu gründen, ist daher auch eine Form des kulturellen Minderheitenschutzes.Auf diese Weise könnten stärker als bisher Parallel-Gesellschaften entstehen, da Kinder aus bestimmten Milieus möglicherweise überhaupt keinen Kontakt mehr zu anderen hätten. Wenn entsprechende Schulen und Eltern im Rahmen des Grundgesetzes handeln, muß man das aber hinnehmen. Denn für das Zusammenleben in einem Staat sind nicht ein gemeinsamer Glauben oder eine gemeinsame Identität ausschlaggebend, sondern gemeinsame Gesetze.Durch die Pflicht der Eltern, die Kinder über deren Möglichkeiten zu informieren, und die Pflicht der Kinder und Eltern, einmal jährlich einen Berater des Amts für freie Wahl der Bildung aufzusuchen, wissen die Kinder um die ihnen offenstehenden Alternativen.

Fazit:

Schulpflicht und Lernzwang stehen im Widerspruch zu einer Reihe von Grund- und Menschenrechten. Aus lerntheoretischer Sicht sind sie nicht nur vollkommen überflüssig, sondern richten sogar großen Schaden an. Weder die Umwandlung in eine Bildungspflicht noch die bloße Liberalisierung der Schulpflicht schaffen im nötigen Maß Abhilfe. Die Schulpflicht kann und muß überwunden werden!

Martin Wilke

www.martinwilke.de


 

 

 

 

 
     
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