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Schulpflicht überwinden! Teil 1So fremd Ihnen nachstehende Gedanken anfangs sein mögen – versuchen Sie doch einfach `mal, unvoreingenommen an sie heranzugehen. Liebe Leserin, lieber Leser, der folgende Grundsatztext rüttelt an einer scheinbaren Selbstverständlichkeit der heutigen Gesellschaft: der Schulpflicht. Viele Menschen halten sie für unverzichtbar und geradezu heilig. Insofern haben wir es nicht gerade leicht. Wir sind jedoch zuversichtlich, einige Mißverständnisse aufklären sowie Ängsten mit Informationen begegnen zu können. Was also erwartet Sie in diesem Text? Zunächst möchten wir darstellen, was Schulpflicht für Kinder praktisch bedeutet und warum sie im Widerspruch zu Grund- und Menschenrechten steht. Danach gehen wir kurz auf die Motive für die Entstehung der Schulpflicht ein. Im darauffolgenden Abschnitt wird beschrieben, warum niemand zum Lernen gezwungen werden muß. Anschließend wird skizziert, wie ein freies Bildungssystem aussehen könnte. Als nächstes beschreiben wir zwei inkonsequente Alternativen zur Schulpflicht und untersuchen daraufhin, ob das Recht auf Bildung etwas mit der Schulpflicht zu tun hat. In einem Zusatz wird begründet, warum ein pluralistisches Bildungssystem sinnvoll ist.
Unsere Forderung in Kürze Wir wollen die Schulpflicht abschaffen und durch ein Recht des Kindes auf selbstbestimmte Bildung ersetzen. Wir wollen, daß es grundlegend andere Schulformen gibt und daß niemand gezwungen wird, eine Schule zu besuchen. Wir richten uns nicht gegen das Lernen; wir sind jedoch der Ansicht, daß es weder sonderlich effektiv noch überhaupt legitim ist, jemanden zum Lernen zu zwingen. Schulpflicht bringt Unfreiheit Wir denken, daß Kinder und Jugendliche es verdienen, als Menschen ernstgenommen zu werden, denen die vollen Grund- und Menschenrechte zustehen. Die Schulpflicht steht diesem Anspruch im Wege.Warum glauben wir, daß das so ist? AnwesenheitspflichtDie Schulpflicht bedeutet für rund 10 Millionen Kinder und Jugendliche in Deutschland, daß sie sich je nach Bundesland neun oder zehn Jahre lang, an ca. 200 Tagen im Jahr für jeweils einige Stunden in einer staatlichen oder vom Staat anerkannten Schule einzufinden haben.[1] [1] Zusätzlich zu dieser Vollzeitschulpflicht besteht in den meisten Bundesländern für unter18jährige Jugendliche Berufsschulpflicht, welche durch Absolvieren einer Lehre oder eines berufsvorbereitenden elften Schuljahres, durch den Besuch der gymnasialen Oberstufe oder durch ein reguläres Arbeitsverhältnis erfüllt werden kann. Bevormundung im SchulalltagDie staatlichen und ebenso die meisten nicht-staatlichen Schulen sind von einem erheblichen Machtgefälle geprägt und weitgehend autoritär ausgestaltet: Die Lehrer geben Anweisungen, und die Schüler müssen sich unterordnen. Die Handlungen der Schüler unterliegen einer starken Reglementierung. Obwohl Kinder von Natur aus sehr lebendig und ständig in Bewegung sind, werden sie verpflichtet, für mehrere Stunden täglich stillzusitzen. Obwohl gerade der Austausch mit anderen Kindern ihre sozialen Fähigkeiten stärkt und Kinder am besten von anderen Kindern lernen, dürfen sie außerhalb der Pausen nicht mit ihren Freunden kommunizieren. Sie müssen tun, was auch immer der Lehrer von ihnen verlangt, und sie müssen ihre natürliche Bereitschaft zum Wissenserwerb einem unnatürlichen 45-Minuten-Takt unterordnen. Selbst wenn sie aufs Klo gehen wollen, bedürfen sie einer Genehmigung des Lehrers. Auf die Interessen der Schüler wird so gut wie keine Rücksicht genommen. Sie sind dem Belieben der Lehrer ausgeliefert. Die eigene Meinung der Schüler zählt nicht. Auf ihre Wünsche und Bedürfnisse kommt es nicht an. Allerdings ist auch der Spielraum von Lehrern, die Schülern mehr Freiraum gewähren wollen, recht eingeschränkt, da sie als Lehrer einen Staatsauftrag zu vollstrecken haben und dazu angehalten sind, die Oberhand über die Schüler zu behalten. Fremdbestimmtes LernenKinder sind von Natur aus neugierig und lernen ohne jeden Zwang alle möglichen Dinge. In herkömmlichen Schulen werden Kinder und Jugendliche genötigt, Dinge zu lernen, die andere Leute ihnen vorsetzen und die sie womöglich gerade nicht als für sich wichtig ansehen. Schülern wird nicht nur vorgeschrieben, was sie lernen sollen, sondern auch, auf welche Weise sie lernen sollen, zu welchem Zeitpunkt und von welchen Leuten. Durch eine Vielzahl kleinerer und größerer Leistungskontrollen und ihrer Benotung wird versucht, auch unwillige Schüler auf Kurs zu halten. Die ursprüngliche Freude am Lernen geht so bei vielen Schülern mit der Zeit verloren. Während die meisten Kinder in den ersten Schuljahren noch relativ gerne zur Schule gehen und mit einem großen Teil der zu lernenden Sachen etwas anfangen können, ist in höheren Klassenstufen bei einem erheblichen Teil der Unterrichtsinhalte für viele Schüler nicht erkennbar, wozu sie gut sein sollen. Vieles ist für sie schlicht belanglos, manches lediglich zu ausführlich. Die Schüler haben unterschiedliche Interessen und werden dennoch genötigt, alle weitgehend das gleiche zu lernen. Manch einem mag das zunächst nicht sonderlich schlimm erscheinen. Aber wer kennt das nicht: Jemand erzählt einem lang und breit seine Lebensgeschichte oder etwas anderes, das einen gerade gar nicht interessiert. Man versucht freundlich, das Gespräch zu beenden, aber der andere erzählt einfach immer weiter und läßt einen auch nicht gehen. Man langweilt sich und hofft weiter auf ein baldiges Ende oder eine Fluchtmöglichkeit. So weit, so unangenehm. Absurd würde es, wenn man von dem ungebetenen Erzähler nun auch noch aufgefordert würde, widerzugeben, was er einem zuvor erzählt hat, und man anschließend von ihm mitgeteilt bekäme, ob man es gut gemacht hat. Im alltäglichen Leben würden die meisten Menschen das als Zumutung empfinden. Für Schüler ist das Alltag. Sie müssen sich auch dann jahrelang mit den von anderen vorgesetzten Inhalten befassen, wenn sie sich ausdrücklich nicht dafür interessieren. Jene Schüler hingegen, die an einem Unterrichtsthema interessiert sind, fühlen sich oft unterfordert. Indem der Unterricht auf ein Lernen im Gleichschritt ausgelegt ist, wird ihre Neugier ausgebremst. Die Schüler sollen sich nicht für Dinge interessieren, die im Unterricht noch nicht „dran“ sind.Es geht uns aber nicht nur darum, ob die in der Schule behandelten Unterrichtsinhalte sinnvoll sind. Wir kritisieren vielmehr, daß der Staat überhaupt seinen Bürgern vorschreibt, was diese zu wissen und zu denken haben. Das eigentliche Problem sind unserer Meinung nach nicht die veralteten Lehrpläne, sondern der Lernzwang als solcher. Viele Menschen sind dagegen, daß die schulischen Lerninhalte von Unternehmen oder Wirtschaftsverbänden diktiert werden. Auch wir finden das nicht gut. Unserer Überzeugung nach ist es aus Sicht der Freiheit der Schüler aber kein bißchen besser, wenn der Staat den Lehrplan bestimmt. Letztendlich muß es die Entscheidung jedes Einzelnen bleiben, mit welchen Themen er sich auseinandersetzt. Nicht nur mit den Inhalten können viele Schüler nichts anfangen, auch die Methoden des Unterrichts sind für viele Schüler nicht geeignet. Es gibt viele verschiedene Wege, eine Sache zu lernen. In heutigen Schulen ist meist nur ein einziger Weg zugelassen, und der ist dann zwangsläufig nicht für alle Schüler der beste.Unnötiger Leistungsdruck ruft bei vielen Schülern Angst hervor, einige entwickeln dadurch eine generelle Abneigungen gegenüber der Schule. ErziehungDie Schule ist jedoch nicht nur auf Wissensvermittlung angelegt, sondern sie verfügt auch über einen Erziehungsauftrag. Auch wenn sich die heute propagierten Erziehungsziele stark von denen früherer Zeiten unterscheiden und geradezu fortschrittlich klingen und die Prügelstrafe lange abgeschafft ist, so ist doch die gesamte Funktionsweise der Schule nicht geeignet, freiheitliche oder demokratische Werte zu fördern. So wird zwar beispielsweise behauptet, die Schule solle zum selbständigen Denken erziehen, faktisch passiert aber durch die für eine Zwangsschule charakteristischen Erscheinungen genau das Gegenteil: Die Schüler lernen, das zu tun, was ihnen gesagt wird. Die Erziehung ist in der heutigen Staatsschule allgegenwärtig: Stillsitzen, nur auf Kommando sprechen oder handeln, Gehorsamspflicht dem Lehrer gegenüber, sich wiederholende Aufgaben, Disziplinierung und Selektion durch Noten, Klingelzeichen, Rituale und starre, nicht veränderbare Regeln. Übliche Bestrafungsmethoden sind: An-die-Tafel-holen, Vergabe schlechterer Zensuren, Strafaufgaben, Tadel und Verweise, Mitteilung an die Eltern bzw. Gespräche mit den Eltern und ähnliches. An dem grundsätzlichen Anspruch des Staates, junge Menschen zu erziehen, hat sich nichts geändert. Der Staat versucht dabei, die Staatsbürger von morgen in seinem Sinne zu formen. Wenn die Schüler nach vielen Jahren die Schule verlassen, hat ein Großteil von ihnen es sich abgewöhnt, selbst zu denken. So ist es kaum verwunderlich, daß auch die nachwachsende Generation die gesellschaftliche Gegebenheiten im wesentlichen unreflektiert übernimmt. Durch die Schulpflicht bekommt der Staat die Möglichkeit, Schüler gezielt zu manipulieren. Wir weisen den Anspruch des Staates, bestimmen zu können, wie die in ihm aufwachsenden Menschen zu denken haben, entschieden zurück. Ein solcher Anspruch ist schlicht undemokratisch. Undemokratische StrukturenIn der Schule wird ganz offensichtlich Herrschaft über die Schüler ausgeübt. In einem demokratischen Staat sollte man erwarten, daß die Beherrschten zumindest prinzipiell die Möglichkeit haben, das Zusammenleben nach ihren Vorstellungen zu verändern. In einer herkömmlichen deutschen Schule haben Schüler diese Möglichkeit nicht – obwohl sie den bei weitem größten Anteil der an der Schule tätigen Menschen ausmachen, nämlich über 90 Prozent. Selbst bei den wenigen Dingen, die nicht durch Gesetze und Verwaltungsvorschriften zentral vorgegeben sind, sondern auf der Ebene der einzelnen Schule entschieden werden, geht es nicht demokratisch zu: In den Schulgremien haben die Schüler entweder gar keine Stimme oder müssen sich im günstigsten Fall mit einem Drittel der Sitze zufriedengeben und befinden sich somit in der Minderheit. Lehrer hingegen sind massiv überrepräsentiert. Sie sind weniger als 10 Prozent der sich täglich in der Schule aufhaltenden Menschen und haben in der Schulkonferenz mindestens die gleiche Stimmenzahl wie die Schüler.[2] Und obwohl Eltern im unmittelbaren Schulalltag gar nicht vorkommen, dürfen auch sie über die Schule mitentscheiden. Das erinnert an das „Drei-Klassen-Wahlrecht“, das im 19. Jahrhundert in Preußen galt: Die drei Stände waren mit je einem Drittel der Abgeordneten vertreten, während ihre Bevölkerungsanteile 83%, 13% und 4% betrugen. Obendrein entspricht die Durchsetzung der in der Schule geltenden Regeln nicht rechtsstaatlichen Grundsätzen, denn de facto liegen Beschlußfassung, Umsetzung der Beschlüsse und Bearbeitung von Beschwerden meist in einer Hand – sei es die des Lehrers, des Direktors oder der Schulverwaltung. Wer einer Regelverletzung beschuldigt wird, gilt nicht solange als unschuldig, bis seine Schuld nachgewiesen wurde. Zu wenig Zeit für eigene InteressenDie Schule bestimmt das Alltagsleben der Schüler, über die bloße Anwesenheit in der Schule hinaus. Für viele Schüler wird sie sogar der Hauptlebensinhalt. Durch Hausaufgaben und Vorbereitung auf Leistungskontrollen können die Schüler selbst über den Nachmittag und Abend nicht wirklich frei verfügen. Die Schüler können sich nicht nur innerhalb der Schule nicht mit den Dingen beschäftigen, die sie interessieren; die Schule nimmt ihnen auch die Zeit und Kraft, außerhalb der Schule ihren Interessen nachzugehen. Die Abendgestaltung wird v.a. dadurch beeinträchtigt, daß die Schüler am nächsten Morgen relativ früh wieder aufstehen müssen. Die Pflicht, in der Schule anwesend zu sein, bedeutet für die Kinder auch, täglich für mehrere Stunden von Eltern, Geschwistern und außerschulischen Freunden getrennt zu sein.
In Handschellen zur SchuleWir behaupten nicht, daß alle Schüler in der Schule leiden. Manche kommen mit der Schule gut zurecht und gehen sogar gerne hin. Uns geht es darum, daß für jene, auf die das nicht zutrifft, Alternativen geschaffen werden. Aufgrund der Schulpflicht haben die Schüler keine Wahl: Sie müssen zur Schule, egal ob sie dort tatsächlich hinwollen, oder ob sie ihren Tag gern anders gestalten würden.Wir finden es verständlich, wenn junge Menschen sich einem solchen Schulsystem nicht länger aussetzen wollen und der Schule deshalb fernbleiben. Der Staat hat dafür weniger Verständnis und versucht, die Schulpflicht auch mit Polizeigewalt durchzusetzen: Kinder, die nicht zur Schule gehen, können von der Polizei zu Hause abgeholt und in Handschellen der Schule zwangsweise zugeführt werden. Das nennt sich Schulzwang und wurde 1938 von den Nazis eingeführt.[3] Im Jahr 1998 hat die Stadt Nürnberg einen Modellversuch zur Bekämpfung von Schulschwänzern gestartet: Die Polizei sucht in Kaufhäusern und in Cafés nach Schul- schwänzern und hält auch auf der Straße Kinder und Jugendliche an, die ihr des Schulschwänzens verdächtig erscheinen. Die Aufgegriffenen werden dann per Streifenwagen zur Schule gefahren und dort der Schule übergeben.[4] Die Anwesenheit des jungen Menschen in der Schule verkommt dabei allerdings zu einer sinnentleerten physischen Präsenz.
[2]Die Regelungen unterscheiden sich in den einzelnen Bundesländern. Teilweise bekommen die Lehrer sogar die Hälfte der Sitze zugeteilt. [3]Voraussetzung für die Anwendung des Schulzwangs ist jedoch, daß die einzelnen Schulen mittels Schulversäumnisanzeigen die örtlichen Ordnungsämter (bzw. andere zuständige kommunale Behörden) über das unentschuldigte Fernbleiben eines Schülers benachrichtigen. Allerdings melden nicht alle Schulen ihre fehlenden Schüler. [4]Auch eine Reihe anderer Städte folgt mittlerweile dem Nürnberger Modell.
Die Schulpflicht verletzt GrundrechteBei einer derartigen Beschaffenheit des Schulwesens kann von einer freien Entfaltung der Persönlichkeit, wie das Grundgesetz sie garantiert, nicht gesprochen werden. Aber dies ist nicht das einzige Grund- oder Menschenrecht, das durch die Schulpflicht außer Kraft gesetzt wird. Indem der Staat den Schülern detaillierte verbindliche Lernziele vorsetzt und gleichzeitig die Schüler zur Anwesenheit in der Schule zwingt, bestimmt der Staat, welches Wissen nach Ablauf einer bestimmten Zeit im Kopf des jungen Menschen zu sein hat! Die Idee, daß der Staat die Köpfe kontrolliert, verträgt sich definitiv nicht mit der Gedankenfreiheit. Neben den Grundrechten auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und Gedankenfreiheit widerspricht die Schulpflicht auch der Versammlungs- freiheit, welche gleich in zweifacher Hinsicht verletzt wird: Einerseits werden die Kinder und Jugendlichen zeitweilig daran gehindert, an Versammlungen, z.B. Demonstrationen, teilzunehmen; andererseits werden sie gezwungen, an einer Versammlung mit einem Lehrer und rund zwei Dutzend Schülern teilzunehmen. Sämtliche Unterrichtsveranstaltungen, bei denen die Teilnahme nicht freiwillig ist, stellen eine Zwangsbeschäftigung für die Schüler dar, können somit als Zwangsarbeit aufgefaßt werden. Laut Grundgesetz ist Zwangsarbeit aber „nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheits- entziehung zulässig“. Das Grundrecht auf Freizügigkeit, also das Recht, seinen Aufenthaltsort selbst zu wählen, ist nicht verwirklicht, solange Schüler zur Anwesenheit in der Schule gezwungen werden.Die unumgängliche Pflicht, in der Schule anwesend zu sein, erfüllt ohne weiteres den Tatbestand der Freiheits- beraubung. Es wäre kaum übertrieben, die Schule als Teilzeitgefängnis für Kinder zu bezeichnen, in das in Deutschland 10 000 000 Menschen ohne Anklage und Gerichtsverfahren eingesperrt sind.Und tatsächlich waren bis Mitte der 70er Jahre Schüler Häftlingen rechtlich gleichgestellt. Es galt ein „besonderes Gewaltverhältnis“ zwischen Staat und Schülern, ebenso wie zwischen Staat und Gefängnisinsassen. Grundrechte konnten ohne jede Gesetzesgrundlage eingeschränkt werden. Grundrechte hatten also ganz offiziell keine Geltung. Die Grundrechtsverletzungen wurden dann offiziell zugegeben und in Gesetzesform gegossen und somit legalisiert. Für die Schüler hat sich dadurch nicht viel geändert. Die Schulpflicht stellt insgesamt einen massiven Eingriff in die Freiheit junger Menschen dar, und zwar, ohne daß dies zum Schutz der Freiheiten anderer notwendig wäre. Der Staat nimmt sich das Recht, wesentliche Teile des Lebens von Kindern vor- und fremdzubestimmen. Die betroffenen Kinder haben keinen Einfluß darauf und können ihrem Schicksal nicht entrinnen. Sie werden zu Marionetten, zu Objekten staatlicher Schulpolitik gemacht. Sie werden nicht als eigene Subjekte wahrgenommen, als Menschen, deren Freiheit es zu schützen gilt. Für freiheitlich-demokratisch denkende und handelnde Eltern kann sich ein Gewissenskonflikt ergeben, wenn sie ihr Kind gegen dessen Willen zur Schule schicken müssen, wozu sie derzeit verpflichtet sind. Kommen Eltern dieser Pflicht nicht nach, drohen ihnen Bußgelder bis zu mehreren Tausend Euro, ersatzweise ein Gefängnisaufenthalt. Und obwohl gerade diese Eltern sich für die Rechte ihrer Kinder einsetzen, kann ihnen das Sorgerecht für ihre Kinder entzogen werden. Zumindest läßt sich feststellen, daß die Schulpflicht dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit widerspricht. Dieser besagt, daß freiheitsbe- schränkende Maßnahmen nur in dem Maße angewandt werden dürfen, wie sie zur Erreichung eines Zieles geeignet und notwendig sind. Wenn das Ziel darin besteht, daß Kinder und Jugendliche das Nötige lernen sollen, um auch als Erwachsene im Leben zurechtzukommen, dann ist – wie auch die folgenden Abschnitte des Textes zeigen – die Schulpflicht weder notwendig noch überhaupt geeignet.Im Grundgesetz taucht die Schulpflicht nicht auf. Da das Bildungswesen eine Angelegenheit der einzelnen Bundesländer ist, findet sich die Schulpflicht nur in einfachen Landesgesetzen oder der Landesverfassung. Da das Grundgesetz und damit auch die Grundrechte über jedem Landesrecht stehen, halten wir die Schulpflicht für verfassungswidrig. Das würde selbst dann gelten, wenn Kinder ohne Zwang tatsächlich nichts lernen würden. Fazit zum ersten TeilZusammenfassend können wir festhalten, daß die von der Schulpflicht ausgehende Unfreiheit drei Hauptbestandteile hat: Anwesenheitspflicht, Lernzwang und Unterordnung unter undemokratische Regeln.Durch die Schulpflicht werden die Schüler einem zu tiefst undemokratischen Schulwesen ausgeliefert.Die Art des Umgangs mit den Schülern ist zwar nicht unbedingt Zweck der Schulpflicht, sondern eher Nebenprodukt. Die Schulpflicht nimmt den Schülern jedoch die Möglichkeit, sich den autoritären Umgangsformen zu entziehen. Die Schulpflicht führt zu einem unflexiblen und nicht an den Interessen der Schüler orientierten Schulsystem. Es muß sich an den Wünschen der Beteiligten nicht orientieren, weil ihm die Schüler ohnehin zugeführt werden.Einige dieser Kritikpunkte könnten auch unter Beibehaltung der Schulpflicht gelöst bzw. abgemildert werden, wenn die Staatsschulen einer grundlegenden Veränderung unterzogen werden, bzw. ein pluralistisches Bildungswesen mit tatsächlich genügend Alternativen entstünde. Aber das Problem der Anwesenheitspflicht wäre damit noch nicht behoben. Ausschließlich außerhalb der Schule zu lernen wäre nach wie vor nicht möglich, obwohl dies eine durchaus legitime Alternative darstellt. Motive für die Einführung der SchulpflichtErste Ansätze für eine gesetzliche Schulpflicht gab es 1619 in Weimar, 1642 in Gotha und schließlich 1717 in Preußen. Es handelt sich nur um Ansätze, weil die Schulpflicht zum einen nicht überall umgesetzt wurde und zum anderen die Bestimmungen Hauslehrer zuließen und damit eher einer Bildungs- oder Unterrichtspflicht entsprachen. Im Laufe des 18. und 19. Jahrhunderts wurden zahlreiche neue Verordnungen und Gesetze erlassen, die die Schulpflicht zunehmend in die Realität umsetzten, so daß immer mehr Kinder tatsächlich eine Schule besuchten. Die Schulpflicht im heutigen Sinne wurde in Deutschland 1919 durch die Weimarer Reichsverfassung festgeschrieben. Die einzelnen deutschen Länder hatten sich allerdings erfolgreich dagegen gewehrt, diese Regelungen umsetzen zu müssen. 1938 führten die Nazis den Schulzwang – die zwangsweise Zuführung zur Schule – ein. Er ist uns bis heute erhalten geblieben. Ziel der ersten Versuche, eine Schulpflicht einzuführen, war die Unterweisung aller Kinder in christlicher Religion, Lesen, etwas Schreiben und Rechnen. Während der Industriellen Revolution im 19. Jahrhundert wurde die Schulpflicht vor allem wegen folgender Erwägungen zunehmend festgeschrieben: Der Staat wollte die Kinder von körperlich allzu schädigender Kinderarbeit abhalten, damit sie körperlich noch für den Wehrdienst und Kriegseinsatz und auch langfristig als halbwegs gesunde Arbeiter zu gebrauchen sind. Der Staat brauchte eine Institution, um staatszersetzendem Gedankengut in der Arbeiterklasse entgegenzutreten und stattdessen staatserhaltendes zu verbreiten. Die wirtschaftliche Entwicklung erforderte zunehmend eine grundlegende Qualifikation der Arbeiter, die vor allem Arbeitstugenden wie Genauigkeit, Flexibilität, Pünktlichkeit, Disziplin, Durchhaltevermögen umfaßte. Es ging bei der Schulpflicht schlicht um staatlichen Eigennutz. Die Unterrichtsinhalte blieben übrigens bis 1872 die gleichen: Hauptfach war Religion (zumeist das Auswendiglernen von religiösen Texten), dann kam Lesen und Schreiben (religiöser Texte) und Rechnen. Erst im 20. Jahrhundert waren uneigennütziger Kinderschutz und Chancengleichheit bedeutende Motive für die Einführung der Schulpflicht. Quellen: Peter Kraft, „Bericht an das Seminar über einige drängende Fragen betreffs die Entstehung der Schulpflicht“, Münster 1991, Josef Lakeberg: „Zur Entstehung des Sonderschulwesens“, in: NOH-PÄD. Zeitung für Lehrerinnen und Lehrer, Grafschaft Bentheim, o.J., http://www.jlakeberg.de/nohpaed5.htm Lernen ohne Druck und ZwangViele Menschen wollen an Schulpflicht und Lernzwang festhalten, weil sie befürchten, daß Kinder sonst nichts mehr lernen würden. Freie und demokratische Schulen, in denen die Schüler selbst entscheiden, was, wann und wie sie lernen, zeigen, daß Kinder zum Lernen nicht gezwungen, gedrängt oder überredet werden müssen. Menschen haben ein natürliches, angeborenes Lernbedürfnis. Kinder sind neugierig und wollen lernen. Sie wollen die Welt, die sie umgibt, begreifen und verstehen. Lesen und SchreibenDie zentrale Sorge der Skeptiker der Lernfreiheit gilt meist der Frage, ob Kinder denn von sich aus Lesen, Schreiben und Rechnen lernen werden. Diese Grundfertigkeiten werden – zurecht – überall in der Gesellschaft für so wichtig gehalten, weil sie aus dem Lebensalltag kaum wegzudenken sind. Doch gerade deshalb sind auch Kinder z.B. ständig mit Geschriebenem konfrontiert: Wenn man als junger, neugieriger Mensch überall Zeichen sieht, die für einen wie Unsinn aussehen, die aber jeder um einen herum versteht – würde man es dann nicht auch können wollen? Schließlich kann man dann Comics, Hinweisschilder, Briefe und Bücher selbst lesen und ist weniger abhängig von lese- und schreibkundigen Menschen. Außerdem ermöglicht einem das Lesen-Können, Dinge, die einen interessieren, selbständiger zu lernen. Auch wer das Internet benutzen will, ist auf das Lesen angewiesen. Selbst in Computer- und Videospielen kommt Schrift vor. Es ist nahezu unvorstellbar, daß ein Kind in so einer Umgebung nicht früher oder später den praktischen Nutzen des Lesens und Schreibens erkennt. Der Wunsch, lesen zu können, tritt aber nicht bei jedem Menschen mit genau 6 Jahren auf, sondern bei manchen vielleicht erst mit 9 oder 10 Jahren, bei anderen hingegen schon mit 4 Jahren. Aber sobald Kinder von sich aus Lesen und Schreiben gelernt haben, merkt man ihnen nicht an, in welchem Alter sie es gelernt haben. Wir finden es ungerechtfertigt, daß gerade Lernen ohne Zwang so häufig mit Analphabetismus assoziiert wird, obwohl es doch das staatliche Pflicht- schulwesen ist, das eine beträchtliche Zahl von Analphabeten hervor- bringt. In Deutschland können etwa 4 000 000 Menschen über 14 Jahren nicht oder kaum lesen und schreiben. Der weitaus größte Teil dieser funktionalen Analphabeten hat eine staatliche Schule besucht, hatte aber andere Dinge im Kopf, als dort Lesen und Schreiben unterrichtet wurde. Die Erwartung, daß alle zum gleichen Zeitpunkt lesen können sollen, machte es ihnen schwer, später um Unterstützung beim Lesen- und Schreibenlernen zu bitten, sodaß sie es vorzogen, ihre Wissenslücke zu verstecken. RechnenEbenso wie das Lesen und Schreiben kommen im Alltagsleben häufig Situationen vor, in denen mathematische Grundkenntnisse – Grundrechenarten, Bruch- und Prozentrechnung – von Nutzen sind, insbesondere im Zusammenhang mit Geld. Ähnlich wie beim Lesen und Schreiben wollen Kinder auch früher oder später eigenständig mit Geld umgehen können. LernmotivationWas auch immer Menschen lernen – am effektivsten lernen sie, wenn ihnen das zu Lernende bedeutend erscheint. Dinge, die sie nicht interessieren, vergessen sie schnell wieder. Entscheidend für erfolgreiches und langanhaltendes Lernen ist eine eigene, innere Motivation. Sie beschleunigt das Lernen erheblich: sobald jemand sich entschlossen hat, eine Sache zu lernen, benötigt er dafür oft nur einen Bruchteil der in der Schule üblichen Zeit. Es lohnt sich, den Kindern die Entscheidung zu überlassen, wann sie was lernen. Die Bereitschaft, eine Sache zu lernen, läßt sich nicht verordnen. Lerninhalte nicht verbindlich festlegenDarüber, daß man Lesen, Schreiben und Rechnen können sollte, mag noch weitgehende Einigkeit bestehen. Doch was Menschen darüber hinaus wissen sollten, ist umstritten und hängt wesentlich davon ab, in welchen Kreisen man verkehrt. Im Grunde gibt es keine Lerninhalte, die tatsächlich absolut notwendig sind; Wissen und Fähigkeiten sind stets nur bedingt notwendig. Wenn jemand eine bestimmte Sache erreichen will, muß er dazu dieses oder jenes können oder wissen – wenn nicht, dann nicht. Es erscheint uns weder nötig noch sinnvoll, von allen zu verlangen, das gleiche zu lernen. Trotz verbindlicher Lerninhalte in der Schule wissen Erwachsene nicht alle das gleiche. Die meisten Menschen beherrschen nur das, wofür sie sich interessieren, während sie den Rest wieder vergessen (oder erst gar nicht gelernt) haben. Doch obwohl sie über einen Großteil des vermeintlich wichtigen Fachwissens, das alle in der Schule lernen mußten, kaum Bescheid wissen, bereitet ihnen das im alltäglichen Leben fast nie Probleme. Häufig wird gegen völlige Lernfreiheit eingewandt, daß Kinder noch nicht wissen könnten, welches Wissen bzw. welche Fähigkeiten sie einmal brauchen werden.In unserer sich immer schneller verändernden Welt kann jedoch auch kein Erwachsener sagen, welches Wissen heutige Kinder in Zukunft als Erwachsene brauchen werden. Es lohnt sich nicht, alles mögliche auf Vorrat zu lernen. Bei der riesigen und immer größer werdenden Menge an weltweit verfügbarem Wissen wäre das auch gar nicht möglich. Man kann Dinge dann lernen, wenn absehbar ist, daß man sie braucht. Wenn man etwas Konkretes wissen will, kann man es in einem Lexikon nachschlagen, im Internet danach suchen oder jemanden fragen. Viele Fakten, Zahlen und Zusammenhänge wird jeder im Laufe der Zeit ganz nebenbei hier und da aufschnappen. Wichtiger als das Auswendiglernen von Faktenwissen ist die Fähigkeit, sich in neuen Situationen zurechtzufinden und mit neuen Informationen umzugehen. Vor allem kommt es darauf an, die bei jedem Menschen anfangs vorhandene Freude am Lernen zu erhalten. Lernen, wann man willViele Leute glauben, wenn man aufhört, Kindern vorzuschreiben, was sie zu welchem Zeitpunkt lernen sollten, müßten sich die Kinder bereits mit 6 Jahren festlegen, welche Themen sie in ein paar Jahren lernen werden: Wenn sie nicht mit 6 Jahren anfingen, Mathematik zu lernen, hätten sie keine Möglichkeit mehr, mit 13 Jahren Physik zu lernen. Diese Vorstellung geht jedoch von einem äußerst starren Schulsystem (wie etwa unserem heutigen) aus, in dem es jeweils nur einen Punkt gibt, an dem man anfangen kann, sich mit bestimmten Themengebieten zu beschäftigen, weil später „der Zug abgefahren“ sei.Da man zum einen die für das Lernen so wichtige von innen kommende Motivation nicht verordnen kann und zum anderen Menschen jeden Alters bei vorhandener Motivation erheblich schneller und mit dauerhafterem Erfolg lernen, muß das Bildungswesen so konzipiert werden, daß ein Schüler im wesentlichen jederzeit anfangen kann, sich mit bestimmten Themen zu beschäftigen. Orientierung an der AußenweltJunge Menschen, die in Freiheit aufwachsen, wollen im Leben zurechtkommen. Sie lernen deshalb nicht nur die Dinge, die sie unmittelbar interessieren, sondern lassen sich auch auf unangenehme Aktivitäten ein, wenn sie die Grundlage für etwas sind, das sie interessiert, oder wenn sie ihnen helfen, andere Dinge zu erreichen, z.B. den gewünschten Beruf zu bekommen oder die Zugangsvoraussetzung für eine Universität zu erfüllen. Gerade in einer Umgebung, die frei von Lernzwang ist und in der Kinder selbst die Verantwortung für ihr Lernen tragen, statt blind den Vorgaben anderer zu folgen, nehmen sie aufmerksam Notiz davon, womit andere Kinder und Jugendliche gleichen, höheren oder auch niedrigeren Alters sich beschäftigen. Den Schülern ist also auch bewußt, womit sie sich noch nicht gut auskennen. Und wenn dieses Wissen oder diese Fähigkeiten für sie von Bedeutung sind, werden sie sich auch darum kümmern. Martin Wilke
lesen Sie hier: Schulpflicht überwinden! Teil 2
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