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17.06.10
Pressemitteilung - IHK Prozess geht in die zweite Runde

 

Klage gegen Zwangsmitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer (IHK) - Prozess geht in die zweite Runde - IHK musste zunächst Finanzen offen legen

Sie erinnern sich sicher noch: Am 17.03.2010 wurde vor dem Verwaltungsgericht Minden eine Klage gegen den Kammerzwang bei der

Industrie- und Handelskammer (IHK) verhandelt. Die Klägerin, die Unternehmerin Frau Ute Twelenkamp aus Bielefeld, und ihr Rechtsanwalt Dominik Storr aus Neustadt am Main waren dabei am ersten Verhandlungstag erfolgreich: Das Gericht ordnete an, daß die IHK Ostwestfalen Auskunft über ihre aus Mitgliedsbeiträgen finanzierten Rücklagen und deren Verwendungszwecke geben muß – für die mächtige IHK sicher äußerst unangenehm, da sie ihr Vermögen und die Verwendung der Beiträge der Zwangsmitglieder bisher vor der Öffentlichkeit geheim gehalten hat.

Die Presse berichtete ausführlich darüber:

IHK muss Finanzen offenlegen - nw-news.de

Minden - IHK muss Rücklagen offenlegen

IHK muss Rücklagen offenlegen - Mindener Tageblatt

Wie Sie der nachfolgenden Pressemitteilung entnehmen können, fand am 2.6.2010 um 11:00 Uhr vor dem Verwaltungsgericht Minden (Sitzungssaal I, Zi.-Nr. 207) die Fortsetzung des Verfahrens statt. Die IHK Ostwestfalen zu Bielefeld erteilte dem Gericht in der Zwischenzeit Auskunft über ihre Rücklagen.

Für telefonische Rückfragen steht Rechtsanwalt Dominik Storr jederzeit zur Verfügung (Tel.Nr.: 09393 / 993203)

 

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